…nach gegeben ist. Liegt eine solche Vergleichbarkeit nicht vor, führt dies auf Anteilinhaberebene stets zur Realisierung der Anteile (Tausch). 7.3.1.2. Steuerliche Auswirkungen auf Anteilinhaberebene Rz 529: Auf Anteilinhaberebene kommt es durch eine Fondsverschmelzung nicht zu einer Realisierung der Anteilscheine. Stattdessen sind die…
…§ 17 Abs. 1 GebG; siehe Rz 1083). Beispiele: Tauschpartner sind beim gemeinsamen Ansuchen an die Grundverkehrskommission um Genehmigung nicht als eine einzige Person anzusehen, weil bei einem Tausch mindestens zwei Grunderwerbe vorliegen. (VwGH 16.5.1974, 1814/73, gemeinschaftlicher Rechtsgrund verneint). Bei einem Ansuchen mehrerer…
…widrigenfalls muss er die sich daraus ergebenden nachteiligen steuerlichen Auswirkungen (zB Pauschalbesteuerung) gegen sich gelten lassen. 7.1.1.1.1.2. Ebene der Anteilinhaber Rz 512: Auf Ebene der Anteilinhaber stellt die Umqualifikation keinen Tausch im Sinne des § 6 Z 14 EStG 1988 dar…
…iHv 50.000 Euro vereinbart. Die Bemessungsgrundlage für die Dienstbarkeitsgebühr beträgt 50.000 Euro. Rz 1453: Werden in einem Dienstbarkeitsvertrag Dienstbarkeiten wechselseitig eingeräumt, stellt dieser einen entgeltlichen (tauschähnlichen) Vorgang dar, der der Dienstbarkeitsgebühr unterliegt. Rz 1454: Der Gebühr unterliegt nicht erst der Erwerb einer Dienstbarkeit…
…Rahmen einer Steuerspaltung ist das für die Erhebung der Körperschaftsteuer der spaltenden Körperschaft zuständige Finanzamt für die Entgegennahme des Spaltungsvertrages (§ 38b Abs. 3 UmgrStG) und für die Entgegennahme der Anzeige der Durchführung der im Spaltungsvertrag festgelegten Tauschvorgänge (§ 38e Abs. 4 UmgrStG) zuständig. 3.4.7…
…Unternehmensgruppe, auf das sich der Bericht bezieht, auszutauschen. 3. Die zuständigen Behörden tauschen die länderbezogenen Berichte über ein gemeinsames XML-Schema automatisch aus. 4. Die zuständigen Behörden wirken auf ein oder mehrere elektronische Datenübertragungsverfahren einschließlich Verschlüsselungsstandards hin und verständigen sich auf diese. …
… 6 Z 14 lit. b EStG 1988 sieht in der Einlage von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen in eine Körperschaft dem Grunde nach einen tauschähnlichen Vorgang, der als Veräußerung des eingelegten Vermögens gegen Anschaffung neuer Anteile oder gegen Werterhöhung bereits bestehender Anteile (bei Fehlen einer Anteilsgewährung…
…Geschäftslokal) beim bzw. im Beisein des leistenden Unternehmers erfolgen. Unbeachtlich für die Subsumtion unter Barzahlung ist, ob es sich um ein "Zielgeschäft" handelt. Reine Tauschgeschäfte sind nicht als Barumsätze in der Registrierkasse zu erfassen. 2.4.15. Barbewegung Barbewegungen sind Veränderungen des Bargeldbestandes. Darunter fallen…