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961 Treffer324 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 1209–1218B.12.4. Durchführung der Vergütung der Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…nicht unmittelbar ein normverbrauchsabgabepflichtiger Vorgang vorangeht. Beispiel 3: Für ein Kraftfahrzeug, das der kurzfristigen Vermietung dient, wird die Normverbrauchsabgabe in Höhe der vom Autohändler berechneten und abgeführten Abgabe vergütet. Nach einem Jahr wird das Kraftfahrzeug vom Käufer als Leasingfahrzeug verwendet. Es entsteht eine Steuerpflicht nach …

KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Kraftfahrzeuge gelten als neu. B.1.2.5. Kompensationsmöglichkeit Rz 420: Wird der Tatbestand nach § 1 Z 2 NoVAG 1991 zwar verwirklicht, liegen aber die Voraussetzungen für eine Vergütung gemäß § 3 Abs. 3 oder 4 NoVAG 1991 vor, so bestehen keine Bedenken, die Steuerpflicht mit…

KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…VVO) betrieben. In der Genehmigungsdatenbank sind die Daten aller in Österreich genehmigten Kraftfahrzeuge erfasst. Diese Datenerfassung ist seit dem 1. Juli 2007 Voraussetzung für eine Zulassung eines Kraftfahrzeuges im Inland. Der Zugriff der Finanzämter auf diese Datenbank ermöglicht den Zulassungsstellen, auf einfachem Weg festzustellen, ob…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…als eine Quotenerklärung abgeben. Beispiel: Ein Abgabepflichtiger wechselt innerhalb eines Kalenderjahres von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht. In diesem Fall können für diesen Abgabepflichtigen zwei Quotenerklärungen abgegeben werden, jeweils eine für die Steuernummer der beschränkten Steuerpflicht und eine für die Steuernummer der unbeschränkten Steuerpflicht. Voraussetzung…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…Beschäftiger als Arbeitgeber im Sinn der abkommensrechtlichen 183-Tage-Klausel wertet und wenn daher beide Staaten von einer Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Tätigkeitsstaat ausgehen. Kann eine steuerliche Erfassung im Beschäftigerstaat durch einen Besteuerungsnachweis dokumentiert werden, ist davon auszugehen, dass die genannte Voraussetzung für die…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Mittelberg (Vorarlberg). Diese Abgaben werden von den deutschen Zollbehörden erhoben. Rz 72: Zu den Aufgaben, die ausschließlich durch das Finanzamt Österreich zu erledigen sind und die deshalb selbst dann nicht in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen, wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt, gehören die…

VPR 2021 Rz 271–2782.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten Rz 271: Der Begriff des "ständigen Vertreters" wurde im deutschen Rechtskreis entwickelt und ist im Ergebnis unverändert in das österreichische Einkommensteuerrecht (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) übernommen worden, sodass bei Erforschung des für die Begriffsauslegung maßgebenden Willens des…

KfzBStR 2021 Rz 1400–1403C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…2.1. Geltendmachung der Steuerbefreiungen Rz 1400: Stellt eine Befreiungsbestimmung auf die ausschließliche oder vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges für einen bestimmten Zweck ab, ist diese Voraussetzung nur erfüllt, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 80% für den bezeichneten Zweck verwendet wird. Die Steuerbefreiungen werden, falls…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Dienstnehmer über das Kraftfahrzeug unbeschränkt verfügen. Da die Verfügungsmacht beim inländischen Gesellschafter-Geschäftsführer liegt, diese besagt aber lediglichist er als Verwender des Kraftfahrzeuges anzusehen. Für das Kraftfahrzeug gilt sohin die Standortvermutung in Österreich. Erbringt der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht den Gegenbeweis, dass meldebehördlichen Vorgaben Rechnung getragenist…

KfzBStR 2021 Rz 421–424B.1.3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Z 3 NoVAG 1991 zwar verwirklicht, liegen aber die Voraussetzungen für eine Vergütung gemäß § 3 Abs. 3 oder 4 NoVAG 1991 vor, so bestehen keine Bedenken, die Steuerpflicht mit dem Vergütungsanspruch zu kompensieren. Es unterbleiben daher sowohl Steuervorschreibung als auch Vergütung. Der Vergütungsanspruch ist jedoch …

KfzBStR 2021 Rz 665–670B.3.4.2. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…23. Jänner 2022 zu bestimmen. Rz 669: Bleibt ein solches im Rahmen einer Tageszulassung auf einen Fahrzeughändler zugelassenes Kraftfahrzeug länger als drei Monate auf den Fahrzeughändler zugelassen, entsteht die Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe, da die Voraussetzungen der Befreiung entfallen sind (siehe Rz 433). Die…

KfzBStR 2021 Rz 1419–1426C.2.2.9. Emissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Steuerpflicht. Rz 1421: Werden für ein Kraftfahrzeug die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichentafeln hinterlegt und wird das Kraftfahrzeug innerhalb des Mindesthinterlegungszeitraumes (10 bzw. 45 Tage, siehe Rz 1420) abgemeldet oder erlischt die Zulassung aus sonstigem Grund, ist eine Voraussetzung (Hinterlegung der Zulassungsbescheinigung und der Kennzeichentafeln für…

KfzBStR 2021 Rz 688–698B.3.8.1.8. Entwicklungsfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…angeführten Steuerbefreiungen können bei Erfüllung von sämtlichen Tatbeständen des § 1 NoVAG 1991 zur Anwendung gelangen. Voraussetzung ist, dass das Kraftfahrzeug für einen oder mehrere begünstigte Verwendungszwecke genutzt wird. Rz 690691: Da die in § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 angeführten Steuerbefreiungen im Wege der Vergütung nach…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Lizenzgebühren), § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 (Beteiligungserträge) oder wegen des Fehlens der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 EStG 1988. Die Rückzahlung der Körperschaftsteuer an ausländische Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 des PKG, sofern die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 KStG…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Zuzugsbegünstigung Rz 106: Für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Zuzugsbegünstigung ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 103 EStG 1988 und Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016, BGBl. II Nr. 261/2016 idF BGBl. II Nr. 579/2020). 3.1.9. Forschungsprämien Rz 107: Die Forschungsprämie gilt als Abgabe vom Einkommen…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…sind kapitalertragsteuerpflichtige Einkünfte im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988 (siehe KStR 2013 Rz 136 f) von der Steuerpflicht ausgenommen. Die korrespondierende Kapitalertragsteuerbefreiung für diese Einkünfte findet sich in § 94 Z 6 EStG 1988. Sollte ungeachtet der Steuerbefreiung Kapitalertragsteuer einbehalten…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Anhaltspunkte als die "Erhebung" einer Abgabe vorsehen: Das "Finanzamt des Arbeitgebers" ist zuständig gemäß § 80 EStG 1988 (Lohnsteueranmeldung) § 84 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (Lohnzettel) § 86 Abs. 1 EStG 1988 (Lohnsteuerprüfung) § 90 EStG 1988 (Auskunftspflicht) § 92 Abs. 2 EStG 1988 (Auslandsbeamte). Das für die…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Weiters ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Entgegennahme und Bearbeitung von Lohnbescheinigungen gemäß § 84a Abs. 1 EStG 1988. Diese hat der Arbeitgeber dem Finanzamt Österreich zu übermitteln, wenn ein unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer seinen Mittelpunkt der Tätigkeit für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

3.28. Normverbrauchsabgabe Rz 161: Für die Erhebung der Normverbrauchsabgabe ist in jenen Fällen, in denen der Abgabenschuldner ein Unternehmer iSd § 2 UStG 1994 ist, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.3. Stabilitätsabgabe Rz 122: Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung…