RIS AI
961 Treffer363 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 962B.6.2.2. Andere Kraftfahrzeuge (§ 6 Abs. 2 NoVAG 1991) - Pkw
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…-- je Gramm über 275 g/km | Keiner | Keiner | Keiner | € 350 | Keiner | Abzugsposten kann zu keiner Steuergutschrift führen | 31.12.2020 - 01.01.2020 | (CO2-Ausstoß - 115) durch 5 WLTP-Wert | 32% | Keiner | CO2…

KfzBStR 2021 Rz 963–968B.6.2.2.2. Rechtslage ab 1. Jänner 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Von der errechneten Steuer ist der Abzugsposten in Höhe von 350 Euro abzuziehen. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. Beispiel: Die Bemessungsgrundlage für einen im April 2020 eigenimportierten Pkw aus einem Drittland beträgt 5.000 Euro, der CO2-Ausstoß 130 g/km. [Grafik] &nbsp…

KfzBStR 2021 Rz 979B.6.2.2.4.4. Änderung Abzugsposten und Umweltbonus -Rechtslage 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 6 Abs. 5 NoVAG 1991 gibt es für Kraftfahrzeuge mit umweltfreundlichem Antriebsmotor einen Bonus von höchstens 600 Euro (siehe Rz 984). Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. Beispiel 1 - Benzinfahrzeug ohne Malus: Erstzulassung EU: 23. April 2014 (maßgeblich für die anzuwendende Rechtslage) Zulassung in…

KfzBStR 2021Anhang III: Berechnungsübersicht
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…-- je Gramm über 155 g/km | Keiner | Keiner | Keiner | € 350 | Keiner | Abzugsposten kann zu keiner Steuergutschrift führen | 01.01.2024 - 31.12.2024 | (CO2--EmissionswertAusstoß - 97) durch 5- 97) durch 5 WLTP-Wert | CO2-Emissionswert…

KfzBStR 2021Wohnmobile - Aufbauart "SA" (Klasse M1 / KN 8703)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…-- je Gramm über 155 g/km | Keiner | Keiner | Keiner | € 350 | Keiner | Abzugsposten kann zu keiner Steuergutschrift führen | 01.01.2024 - 31.12.2024 | (CO2--EmissionswertAusstoß - 97) durch 5- 97) durch 5 WLTP-Wert | CO2-Emissionswert…

KfzBStR 2021Lastkraftwagen (Klasse N1)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…-- je Gramm über 208* g/km (*238 g/km bei NEFZ) | € 350 | Abzugsposten kann zu keiner Steuergutschrift führen | 01.01.2024 - 31.12.2024 | (CO2-Ausstoß - 150) durch 5 WLTP-Wert | (CO2-Ausstoß - 140) durch 5 NEFZ-Wert |…

KfzBStR 2021 Rz 900–904B.6. Tarif (§ 6 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Abzugsposten in Höhe von 350 Euro abzuziehen. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. Beispiel: Die Bemessungsgrundlage für einen im Juli 2021 eigenimportierten Pkw aus einem Drittland eigenimportierten und in Österreich zugelassenen Pkw beträgt 6.000 Euro, der CO2-Ausstoß 130 g/km (WLTP…

KfzBStR 2021 Rz 905–911B.6.1.3. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Von der errechneten Steuer ist der Abzugsposten in Höhe von 350 Euro abzuziehen. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. Rz 908: Wird ein unvollständiges Kraftfahrzeug (Fahrgestell) der Klasse N1 an einen Endkunden geliefert, handelt es sich zwar um ein Kraftfahrzeug im Sinne des Kraftfahrrechtes…

KfzBStR 2021 Rz 912–918B.6.1.4. Maßgeblicher CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…50 Euro je g/km. Beispiel: 275 g/km - 238 g/km = 37 g/km x 50 Euro= 1.850 Euro (Malus) Rz 918: Von der errechneten Steuer ist der Abzugsposten in Höhe von 350 Euro abzuziehen. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen.

KfzBStR 2021 Rz 969–978B.6.2.2.4. Rechtslagen von 1. März 2014 bis 31. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2016 beträgt der Abzugsposten (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991) für alle Kraftfahrzeuge unabhängig von der Kraftstoffart 300 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. Beispiel: Erstzulassung EU: 15. April 2016 (maßgeblich für die anzuwendende Rechtslage) Zulassung in Österreich: 5. Juli 2021 (maßgeblich für die…

KfzBStR 2021 Rz 980–992B.6.2.2.5. Rechtslagen von 1. Juli 2008 bis 28. Februar 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…um höchstens 200 Euro. Die Summe der Steuerverminderungen darf den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. B.6.2.2.5.1.2. Dieselantrieb Rz 988: Der Steuersatz in Prozent errechnet sich für Pkw mit Dieselmotoren nach der…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…war (§ 212a Abs. 8 BAO), ob die Abgabenschuld von einer Zahlungserleichterung (§ 212 BAO) umfasst war. Im Fall einer im Rechtsmittelweg zuerkannten Steuergutschrift liegt keine Entrichtung der Abgabenschuldigkeit vor, weshalb Beschwerdezinsen nicht festzusetzen sind (VwGH 31.3.2017, Ra 2016/13/0034). 2.3. Abhängigkeit der…

PV-Erlass Rz 412.2.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.2.1.2. Steuerbefreiung Rz 41: Die Ausführungen zu Volleinspeisern in Rz 14 f gelten entsprechend auch für Überschusseinspeiser. Beispiel 7: a) A installiert auf seinem Eigenheim eine Photovoltaikanlage mit 16 kWp. Damit werden 16.000 kWh Strom produziert. 12.000 kWh davon verbraucht…

PV-Erlass Rz 14–152.1.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.1.1.2. Steuerbefreiung Rz 14: Steuerfrei sind seit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) ab der Veranlagung 2022 Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25…

GebR 2025 Rz 1726–174429.3. Befreiung für von der Geburt veranlasste Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

29.3. Befreiung für von der Geburt veranlasste Schriften Rz 1726: Dokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sowie die dazugehörigen Anträge sind von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben unter der Voraussetzung befreit, dass diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt…

PV-Erlass Rz 120–1283.2. Steuerliche Beurteilung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3.2. Steuerliche Beurteilung Rz 120: Die folgenden Ausführungen zur steuerlichen Beurteilung beziehen sich auf die EEG, gelten aber entsprechend auch für BEG, soweit keine abweichenden Aussagen getroffen werden. Die folgenden Ausführungen gelten entsprechend auch für Mehrfachteilnahmen an EEG (vgl. Rz 102). 3.2.1…

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

PV-Erlass Rz 592.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung Rz 59: Wird bei Überschusseinspeisung der produzierte Strom neben der Lieferung ins öffentliche Stromnetz auch für andere unternehmerische Zwecke genutzt, so richtet sich der Vorsteuerabzug insoweit nach dieser Nutzung. Eine allfällige Aufteilung der Vorsteuern…

PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.1.2. Umsatzsteuer Rz 26: Der Betrieb einer Photovoltaikanlage bei Volleinspeisung begründet eine unternehmerische Tätigkeit gemäß § 2 UStG 1994 (VwGH 25.7.2013, 2013/15/0201 mVa EuGH 20.6.2013, C-219/12, Fuchs). Ein allfälliger Strombezug aus dem öffentlichen Netz ist unbeachtlich…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3.2.2. Umsatzsteuer Rz 151: In wirtschaftlicher Betrachtungsweise kommt es sowohl im Falle des Überschuss- als auch des Volleinspeisers zu einer Lieferung von Elektrizität durch den umsatzsteuerpflichtigen Eigentümer der Energieerzeugungsanlage an die EEG. Unter den Voraussetzungen des § 2 Z 2 UStBBKV schuldet diesfalls die…