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961 Treffer291 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 1130–1135B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…muss darüber im Inland Aufzeichnungen führen, aus denen eindeutig hervorgeht, welchem Vorgang ein Steuerbetrag zuzuordnen ist. Um die Vollständigkeit der steuerpflichtigen Vorgänge nachvollziehen zu können, müssen die Vorgänge getrennt nach steuerpflichtigen Vorgängen, gemäß § 1 Z 1 NoVAG 1991 (Lieferung zur gewerblichen Weiterveräußerung) nicht steuerbaren oder…

ZustRL Rz 99–1043.1.5. Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…3 BAO). Die Zuständigkeit für die Erhebung der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 umfasst auch die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Mitteilung der Höhe der dem Steuerabzug unterliegenden Beträge und die Höhe der abgezogenen Steuerbeträge (§ 101 Abs. 3 EStG 1988) sowie die Zuständigkeit zur Befreiung…

KfzBStR 2021 Rz 1427–1432C.2.3. Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen (§ 2 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…= 95 Euro/Monat (Höchststeuersatz: 80 Euro/Monat) Die monatliche Kraftfahrzeugsteuer für Lkw 1 beträgt 30,60 Euro, für Lkw 2 80 Euro (Höchststeuersatz). Der höhere Steuerbetrag von 80 Euro ist heranzuziehen. Rz 1431: Werden Kraftfahrzeuge, die der Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer um 20% (§ 5 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 1518–1525C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…sondern für Kraftwagen anzuwenden. Da für diese Kraftfahrzeuge die Steuerberechnung nach Kilowatt immer einen Steuerbetrag unter der Mindeststeuer ergibt, ist die Mindeststeuer in Höhe von 6,82 Euro zu entrichten. C.5.2.3.1 Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3…

VPR 2021 Rz 348–3572.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Auslandsbauvorhaben, siehe aber Rz 360). In vielen Fällen wird auch der Aufwand für eine direkte Gewinnermittlung in keinem vernünftigen Verhältnis zu den involvierten Steuerbeträgen stehen. Die indirekte Gewinnaufteilungsmethode stellt sich dann als eine Schätzmethode der Betriebsstättengewinnermittlung dar. Rz 350: Die indirekte Gewinnaufteilungsmethode ist ausgeschlossen, wenn…

KfzBStR 2021 Rz 1100–1112B.8. Änderung der Abgabenbemessung (§ 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…fehlende Teil der Normverbrauchsabgabe ist erneut zu berichtigen. Es wird daher die abzuführende Normverbrauchsabgabe für den Monat Dezember 2021 um 600 Euro erhöht. Rz 1106: Die Berichtigung des Steuerbetrags hat für den Anmeldungszeitraum der Rücklieferung zu erfolgen, wenn die steuerpflichtige Lieferung des Kraftfahrzeuges vor der…

KfzBStR 2021 Rz 1730–1746D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…der Versicherer oder der Bevollmächtigte spätestens am 15. Dezember (Fälligkeitstag) eines jeden Kalenderjahres eine Sondervorauszahlung in Höhe von einem Zwölftel der Summe der selbstberechneten und der Abgabenbehörde bekanntgegebenen zuzüglich der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Steuerbeträge der letzten zwölf, dem Anmeldungszeitraum November unmittelbar vorangegangenen Anmeldungszeiträume selbst…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…Entgelt (iSd § 11 Abs. 1 Z 3 lit. e UStG 1994) und der Steuerbetrag angegeben wird, ohne diese Beträge zusammenzurechnen. 4.6.6. Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen (ab 2017) Für die Darstellung der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen gilt die Reihenfolge lt. Abschnitt 3.3…

InvFR 2018 Rz 553–5637.4.1.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…wobei in dieser Liste die Differenzsteuerbeträge (also die zusätzlich zur Grundrückerstattung anfallenden Steuerbeträge) zusammenzufassen wären. Die Summe dieser Differenzsteuerbeträge kann sodann dem Rückerstattungsbetrag an den ausländischen Fonds zugeschlagen werden. Rz 561: Liegt dem Rückerstattungsantrag nur eine Schätzung des Anteils der im Ansässigkeitsstaat des Fonds oder…

KfzBStR 2021 Rz 1620–1622D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953) D.1. Steuergegenstand (§ 1 VersStG 1953) Rz 1620: Der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Krafträder, Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sowie alle übrigen Arten von Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen (ausgenommen Zugmaschinen…

KfzBStR 2021 Rz 1670–1677D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953) D.3.1. Bemessungsgrundlage Rz 1670: Die Bemessungsgrundlage ist bei Kraftfahrzeugen der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e, die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, der Hubraum in Kubikzentimetern die nach dem 30. September 2020 erstmalig…

GebR 2025 Rz 1306–131227.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen Rz 1306: Baukosten- und Finanzierungsbeiträge sind in die Bemessungsgrundlage der Gebühr einzubeziehen; dies jedoch nur anteilsmäßig, wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer…

KfzBStR 2021 Rz 1513–1517C.5.2.2.2. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU) 2017/1151
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5.2.2.2. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 Rz 1513: Wird für Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (seit 1. Jänner 2023: ausgenommen Wohnmobile bis 3,5 t hzGG mit Basisfahrzeug der Klasse…

KfzBStR 2021 Rz 1500–1504C.5. Steuersatz (§ 5 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5. Steuersatz (§ 5 KfzStG 1992) C.5.1. Allgemeines Rz 1500: Der jeweilige Steuersatz gemäß § 5 KfzStG 1992 bestimmt sich anhand der erstmaligen (weltweiten) Zulassung des Kraftfahrzeuges. Dabei ist es unerheblich, in welchem Land die erstmalige Zulassung (weltweit) erfolgte oder durch welche Person. Beispiel…

KfzBStR 2021 Rz 1690–1697D.4. Steuersatz (§ 6 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

D.4. Steuersatz (§ 6 VersStG 1953) D.4.1. Allgemeines Rz 1690: Der Steuersatz hängt einerseits von der Art des Kraftfahrzeuges, andererseits vom Zeitraum, für den die Versicherungsprämie geleistet wird (monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Prämienzahlung), ab. Die Erhöhung bei unterjähriger Zahlung besteht nunmehr ausschließlich…

KfzBStR 2021 Rz 1470–1472C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992) Rz 1470: Steuerschuldner ist die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist (siehe aber auch Rz 1471). Kraftfahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist oder das Kraftfahrzeug auf…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…

KfzBStR 2021Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugtyp / Rechtslage | Berechnung (pro Monat) | Ersatzwerte | Mindeststeuer (pro Monat) | Anmerkungen | KlassePkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung vor 01.10.2020 M1 / Erstzulassung vor 01.10.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991) B.11.1. Fälle des § 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991 (Unternehmerfälle) Rz 1160: Die Abgabenerhebung ist in den Fällen, in denen die Steuerschuld mit Ablauf eines Kalendermonats entsteht, § 21 Abs. 1 UStG 1994 (Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum) nachgebildet…

GebR 2025 Rz 439–44510.5.10. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…47,30 Euro | - | Z 2 | Ansuchen um Ernennung zum Notar, Handelsmakler, um Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, um Eintragung als Patentanwalt (siehe Rz 298) | 47,30 Euro | - | Z 4 | Ansuchen um Bewilligung, ausländische Orden anzunehmen und zu tragen…