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KfzBStR 2021 Rz 1150–1152B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991) B.10.1. Allgemeines Rz 1150: Bei der Lieferung (steuerbare Vorgänge im Sinne des § 1 Z 1 oder 4 NoVAG 1991) muss der Unternehmer dem Abnehmer des Kraftfahrzeuges (z.B. auch Leasingunternehmen) eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass…

PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

… 6 LVO eine umsatzsteuerrechtliche Liebhaberei ausgeschlossen. Bei Volleinspeisung sind daher sämtliche Stromlieferungen an das Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder die Energiegemeinschaft steuerbar und idR steuerpflichtig. Besteht die Haupttätigkeit des Abnehmers in Bezug auf die Stromlieferungen in deren Weiterlieferung und ist dessen eigener Verbrauch dieser Stromlieferungen von…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…LVO zu beurteilen ist, ist nach § 6 LVO eine umsatzsteuerrechtliche Liebhaberei ausgeschlossen. Bei Überschusseinspeisung sind sämtliche Stromlieferungen an das Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder die Energiegemeinschaft steuerbar und idR steuerpflichtig (Ausnahme bei Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994). Besteht die Haupttätigkeit…

PV-Erlass Rz 66–702.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

… 7 Abs. 1 Z 11 ElWOG 2010 liefert, sind die Lieferungen nicht steuerbar (§ 1 Abs. 1 Z 1 ElAbgG). Der Eigenverbrauch ist steuerbar und steuerpflichtig. Hingewiesen sei darauf, dass die Begünstigungen für den Eigenverbrauch elektrischer Energie - auch von Überschusseinspeisern - in den letzten Jahren mehrfach geändert…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…22 Abs. 1 UStG 1994 nicht anwendbar. Rz 152: Die Lieferung von Elektrizität seitens der EEG an ihre Gesellschafter/Mitglieder stellt eine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994 dar und ist daher grundsätzlich steuerbar und steuerpflichtig. Die Voraussetzungen einer persönlichen Steuerbefreiung der EEG, wie die…

PV-Erlass Rz 156–1583.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…das "allgemeine" öffentliche Netz (also an ein Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder einen sonstigen Wiederverkäufer) liefert/n, ist diese Lieferung nicht steuerbar. Erst eine folgende Lieferung durch ein Energieversorgungsunternehmen an einen Verbraucher unterliegt der Elektrizitätsabgabe. Klargestellt sei, dass sich die Ausführungen dieses Abschnitts zu EEG - soweit…

GebR 2025 Rz 1040–104511.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…es jedoch, dass eine nach diesen Gesetzen anfallende Steuer tatsächlich vorgeschrieben wird. Auch solche Rechtsgeschäfte sind gebührenfrei, die nach den genannten Gesetzen zwar steuerbar, im Einzelfall aber auf Grund einer Befreiungsbestimmung steuerfrei sind. Rz 1042: Für Rechtsgeschäfte, die teils unter das Grunderwerbsteuergesetz 1987, teils unter…

KfzBStR 2021 Rz 421–424B.1.3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…das nach dem Kraftfahrgesetz 1967 zuzulassen wäre, ist gemäß § 1 Z 3 NoVAG 1991 steuerbar, außer es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Darunter fallen insbesondere: ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, das von einem Nichtunternehmer aus dem Ausland importiert und im Inland zugelassen wird…

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Juli 2021) bzw. des § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis 30. Juni 2021): | Befreiung | Steuerbare Vorgänger Vorgang (§ 1 NoVAG 1991): | Befreiung (§ 3 Abs. 3 bzw. § 3 Z 4 NoVAG 1991) | Anwendungsbereich: | Begünstigter Personenkreis…

KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…durch. Diese Einreihung stellt eine Vorfrage (§ 116 Abs. 1 BAO) für die Beurteilung der Steuerbarkeit des Vorgangs dar. Rz 537: Maßgebend für die Normverbrauchsabgabe ist die zolltarifarische Einstufung in jenem Zeitpunkt, in dem ein Normverbrauchsabgabe-Tatbestand im Sinne des § 1 Z 1 bis 4 NoVAG…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung Rz 1023: Bei Gebrauchtfahrzeugen, die von Fahrzeughändlern oder von sonstigen Personen aus dem übrigen Unionsgebiet importiert werden, kommt es umsatzsteuerlich häufig zur Anwendung der Differenzbesteuerung. Auch bei der Differenzbesteuerung ist die Umsatzsteuer nicht Teil der Berechnungsgrundlage für die Normverbrauchsabgabe…

KfzBStR 2021 Rz 1130–1135B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…eindeutig hervorgeht, welchem Vorgang ein Steuerbetrag zuzuordnen ist. Um die Vollständigkeit der steuerpflichtigen Vorgänge nachvollziehen zu können, müssen die Vorgänge getrennt nach steuerpflichtigen Vorgängen, gemäß § 1 Z 1 NoVAG 1991 (Lieferung zur gewerblichen Weiterveräußerung) nicht steuerbaren oder nach § 3 Abs. 1 Z 1 oder § 3…

KfzBStR 2021 Rz 1358–1366C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… die Bestimmung des § 1 Abs. 2 Z 2 KfzStG 1992 normiert die Ausnahme von diesem Grundsatz und ist entsprechend eng auszulegen. Rz 1359: Als nicht zu besteuernde überzählige Anhänger kommen nur steuerbare Anhänger bzw. Sattelanhänger in Betracht, die rein rechnerisch nicht zum selben Zeitpunkt von…

PV-Erlass Rz 592.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…5 EStG 1988) überwiegend nicht abzugsfähig sind, ist der Vorsteuerabzug zur Gänze ausgeschlossen. Der Verkauf des Stroms an das Energieversorgungsunternehmen kann in diesem Fall als nicht steuerbar angesehen werden. Mangels Vorsteuerabzugs erfolgt keine Besteuerung einer Entnahme gemäß § 3 Abs. 2 UStG 1994. Rechtslage von 1…

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…nach § 22 Abs. 1 UStG 1994 bereits durch die Pauschalregelung abgegolten. Die Umsätze aus der Einspeisung unterliegen dem Pauschalsteuersatz von 13%. Die Entnahme des elektrischen Stroms für private Zwecke ist steuerbar und steuerpflichtig, unterliegt jedoch dem Pauschalsteuersatz von 10%, was zu keiner (zusätzlichen) Steuerbelastung führt…

PV-Erlass Rz 612.2.2.5. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Die Stromlieferungen sind steuerbar und steuerpflichtig. Die Stromnutzung iZm dem Kindergarten ist ebenfalls dem Betrieb gewerblicher Art "Kindergarten" zuzurechnen. Es steht der volle Vorsteuerabzug für die Errichtung und den Betrieb der Anlage zu (von 1.1.2024 bis 31.3.2025 kann der Nullsteuersatz zur…

GebR 2025 Rz 1109–111715. Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2. Steuerbares Hauptgeschäft Rz 1115: Voraussetzung für eine Gebührenbefreiung gemäß § 19 Abs. 2 GebG zweiter Satz ist auch, dass das Hauptgeschäft nach diesem Gesetz einer Gebühr oder nach einem Verkehrsteuergesetz (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955; Grunderwerbsteuergesetz 1987; Versicherungssteuergesetz 1953; Kapitalverkehrsteuergesetz; Feuerschutzsteuergesetz 1952, Stiftungseingangssteuergesetz) steuerbar ist, dh…

VPR 2021 Rz 521–5244.1.4. Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Die Lizenzgewährung ist gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 iVm § 3a Abs. 6 UStG 1994 im Inland steuerbar. Die Umsatzsteuerschuld geht gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 auf die österreichische Bank über. Die Lizenz wird von der österreichischen Bank zur Ausführung unecht steuerfreier…

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Bestellungen). Faktisch ist dies nur im Zusammenhang mit Kleinbussen relevant, da Omnibusse selbst nicht steuerbar sind. Rz 147: Unter Taxigewerbe fällt die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden oder durch Zuhilfenahme von Kommunikationsdiensten angefordert werden (Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw - Taxi)…

KfzBStR 2021 Rz 405–410B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Rz 450 f). B.1.1.3. Nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegende Lieferungen Rz 408: Nicht steuerbar sind Lieferungen an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung. Beispiel 1: Ein österreichischer Generalimporteur liefert ein Kraftfahrzeug an den Großhändler, der Großhändler liefert weiter an den Einzelhändler und dieser…