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PV-Erlass Rz 10–132. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…ist für die steuerliche Beurteilung ohne Bedeutung. Durch diese Sichtweise wird sachgerecht die Sphäre der Einkommenserzielung (aus dem Betrieb der Stromerzeugung) von der steuerlich unbeachtlichen Einkommensverwendung abgegrenzt (BFG 2.9.2024, RV/5100822/2023). Rz 11: Das Vorliegen einer Einkunftsquelle ist nur dann zu verneinen…

PV-Erlass Rz 46–502.2.1.4. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…hoheitlichen Zwecken dient (zB unmittelbare Versorgung einer Schule mit Strom), ist die Stromproduktion der hoheitlichen Sphäre zuzuordnen und steuerlich unbeachtlich. Soweit der mit der Anlage produzierte Strom unmittelbar einem bestehenden Betrieb gewerblicher Art (zB Kindergarten) dient, ist die Stromproduktion diesem Betrieb gewerblicher Art zuzuordnen. Wird…

PV-Erlass Rz 76–862.3. Inselbetrieb
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…private Zwecke verwendet wird, ist die Anlage der Privatsphäre zuzuordnen. Soweit der mit der Anlage produzierte Strom von natürlichen Personen oder Körperschaften im Rahmen einer steuerrelevanten Tätigkeit verwendet wird, ist die Anlage dieser Sphäre zuzuordnen (vgl. EStR 2000 Rz 479 ff). Die Aufwendungen/Ausgaben aus…

GebR 2025 Rz 169–1768.2.2. Amtliche Ausfertigungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…oder Fax) übermittelt wird. Der Zeitpunkt der Übersendung ist jener, in dem die Schrift die Sphäre der Behörde verlässt. 8.2.3. Amtshandlungen Rz 171: Bei Amtshandlungen (siehe zB Rz 512 und Rz 713) entsteht die Gebührenschuld mit deren Beginn. 8.2.4. Protokolle gemäß …

InvFR 2018 Rz 355–3653.3. Anteile von Privatstiftungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…des § 13 KStG 1988 sehen weiters vor, dass bei bestimmten Erträgen und Einkünften in der außerbetrieblichen Sphäre einerseits eine Zwischenbesteuerung bestimmter Einkünfte mit 25% vorzunehmen ist, andererseits eine Steuerbefreiung für bestimmte Beteiligungserträge zur Anwendung kommt. Die folgenden Ausführungen gelten ausschließlich für jene Privatstiftungen, welche die…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…von mehr als der Hälfte gesunder Bäume aufweisen. Schäden, insbesondere Rotfäule, die ihre Ursache in der Sphäre des Rechtsvorgängers haben (zB als Folge von vorrangig jagdlichen Interessen des Rechtsvorgängers), wenn der Rechtsnachfolger alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, die Schädigung zu vermeiden. Eine Waldnutzung infolge höherer…