…zu verstehen. Der auf dem Papier mittels Schriftzeichen angebrachte und damit festgehaltene Inhalt des Schriftstückes ist dafür entscheidend, ob es sich dabei um eine gebührenpflichtige Schrift (§ 14 GebG) handelt. Für die Gebührenpflicht einer Schrift sind das Vorhandensein und der Inhalt eines Schriftstückes maßgebend. Nicht entscheidend…
…Schriftlichkeit ist aber nicht in einem engen Wortsinn zu verstehen. Die Gebührenpflicht ist zwar grundsätzlich vom Vorhandensein eines Schriftstückes abhängig, das Vorliegen von Papier ist jedoch nicht erforderlich (siehe Rz 140). Rz 140: Auch automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingaben und…
…gemäß § 14 TP 6 GebG bzw. einem eine Eingabe ersetzenden Protokoll gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 1 GebG beigelegt oder nachgereicht werden. Eine Beilage iSd § 14 TP 5 GebG stellen demnach sämtliche einer gebührenpflichtigen Eingabe beigefügten Schriftstücke, Unterlagen, Dokumente, Fotografien usw. dar, wenn…
…Umgehung der Gebührenpflicht durch subjektive Kumulierung von verschiedenen Anträgen in einer Eingabe zu verhindern, wobei eine Kumulierung mehrerer Anträge dann anzunehmen ist, wenn in ein und demselben Schriftstück mehrere Amtshandlungen begehrt werden, die untereinander in keinem Zusammenhang stehen. Ein solcher "innerer Zusammenhang" liegt dann vor…
…mit der Schrift verfolgt wird, müssen aus der Urkunde zum Ausdruck kommen. Werden zu einer unklaren Eingabe später Schriftstücke zur Erläuterung nachgereicht, so ist die ursprüngliche Eingabe anhand der nachgereichten Schriftstücke zu beurteilen (VwGH 14.11.1996, 94/16/0148). Die für eine Gebührenbefreiung oder…
…zB VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026). An rechtlich nicht oder nicht mehr existente Bescheidadressaten gerichtete Erledigungen sind rechtsunwirksam (nichtig). Rechtsunwirksam sind somit beispielsweise nach Form und Inhalt von Bescheiden gestaltete Schriftstücke, die gerichtet sind an eine beendete GesBR (zB VwGH 19.12.2007…
…als beim Finanzamt für Großbetriebe fristgerecht eingebracht. Das Finanzamt Österreich hat das Schriftstück zu digitalisieren und in digitalisierter Form dem Finanzamt für Großbetriebe zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung gilt auch für Anbringen in Angelegenheiten der Abgabenvollstreckung, nicht aber für außersteuerliche Aufgabengebiete…
…Dies gilt auch für die Einsicht in kein verwertbares "Ergebnis" bringende Ermittlungen. Der Akteneinsicht unterliegen Akten bzw. Aktenteile unabhängig davon, ob diese Schriftstücke sind oder ob sie auf Datenträgern gespeichert sind. 5.2. Ausnahmen von der Akteneinsicht 5.2.1. Ausnahmen aufgrund von § 90 Abs…
…Abs. 3 GebG ist auch dann zu gewähren, wenn eine Eingabe durch einen Bevollmächtigten des Antragstellers mittels Funktion E-ID des Bevollmächtigten eingebracht wird. Rz 151: In Schriftstücken der Behörde (etwa in Rechtsmittelbelehrungen) ist auf die ermäßigte Gebühr hinzuweisen, wenn die Möglichkeit besteht bzw. es…