30. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes Rz 1780: Nur in denjenigen Gesetzen, in denen eine Gebührenbefreiung ausdrücklich Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sowie vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof umfasst, besteht eine Befreiung von der Gebühr nach der VwG-EGebV und nach § 24a VwGG oder…
… 123a IO oder § 139 IO aufgehoben wird oder die rechtskräftige Bestätigung des Sanierungsplans noch ausständig ist. Diese Bestimmung soll einen Übergang der Zuständigkeit auf das Finanzamt Österreich in solchen Fällen verhindern, in welchen ein Zuständigkeitswechsel aufgrund der zu erwartenden Beendigung der Unternehmenstätigkeit nicht sinnvoll ist…
…in einem Insolvenzverfahren (Sanierungs- oder Konkursverfahren) befinden, fallen in den Anwendungsbereich des WiEReG und auch diese unterliegen der Meldepflicht gemäß § 5 WiEReG. In Fällen, wo die rechtlichen Eigentümer auch die wirtschaftlichen Eigentümer sind, ergeben sich keine Änderungen durch die Abwicklung oder ein Insolvenz- bzw. Sanierungsverfahren…