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10 Treffer362 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…und der Betrag anzugeben. Die Behörde oder das Gericht hat den Beschwerdeführer (Antragsteller) im Sinne der Bürgerfreundlichkeit zunächst auf die Gebührenpflicht seiner Eingabe hinzuweisen und ihm für die Vorlage des Nachweises über die erfolgte Entrichtung eine angemessene Frist (vier Wochen) einzuräumen. Rz 459: Bei Wiedereinsetzungsanträgen…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme, Belastungsübernahme) ist also ein (interner) Vertrag zwischen dem Schuldner und einem Dritten, wonach sich letzterer ohne Rechtswirkungen für den Gläubiger dazu verpflichtet, dem Schuldner die wirtschaftliche Last abzunehmen, welche die Schuld in dessen Vermögen bildet. Der…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…der Umsatzgrenze gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 BAO) beseitigt die Rechtswirkungen des Bescheides nicht. Rz 24: Die Übertragung der Zuständigkeit aufgrund von § 57 Abs. 1 BAO erfolgt von Amts wegen. Daher ist vor der Erlassung eines entsprechenden Bescheides das Parteiengehör (§ 115 Abs. 2 BAO)…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…auch die bloß im Innenverhältnis Rechtswirkungen erzeugenden unechten (atypischen) stillen Gesellschaften Mitunternehmereigenschaft besitzen (EStR 2000 Rz 5815). In diesem Fall gelten die für Personengesellschaften entwickelten Abkommensregeln auch für die stille Gesellschaft. Rz 388: Der Umstand, dass in vielen österreichischen DBA in einer Personengesellschaftsklausel des Art…

GebR 2025 Rz 1101–110814. Unterzeichnung der Urkunde (§ 18 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…stellt eine mechanisch hergestellte Unterzeichnung dar (Faxurkunde). Ein Firmenbriefkopf stellt keine mechanische Unterschrift dar, weil sie nicht unter dem Text steht (VwGH 28.6.1950, 2298/49). Rz 1103: Mit Unterschriften, die in jeder anderen technisch möglichen Weise hergestellt sind, ist auf die Rechtswirkungen elektronischer…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…wenn er nach Zustellung der separaten Begründung der Beschwerdevorentscheidung eingebracht wird). 4.6. Rechtswirkungen, Erledigung des Vorlageantrages Durch einen zulässigen (wirksamen) und fristgerechten Vorlageantrag wird die Beschwerde wieder unerledigt. Der Vorlageantrag beseitigt jedoch nicht die Beschwerdevorentscheidung aus dem Rechtsbestand. Erst die abschließende Erledigung der Bescheidbeschwerde…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…von Abgabenbemessungsgrundlagen, einer Anzeige (zB gemäß § 80 StPO) vorliegen. Rechtswirkungen entfaltet ein (wirksamer und gültiger) Rechtsmittelverzicht nur für die Person, die ihn abgegeben hat. Für andere gegen den betreffenden Bescheid beschwerdebefugte Personen entfaltet er keine Rechtsfolgen. Beispiel: Ein vom Vertreter (§ 81 BAO) einer Personengemeinschaft (zB…

GebR 2025 Rz 20–232.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2: Der Bund bevollmächtigt einen Parteienvertreter zur Einbringung einer Eingabe iSd § 14 TP 6 Abs. 1 GebG bei einer Behörde. Die Eingabe wird vom Parteienvertreter namens des Bundes bei der Behörde überreicht. Die Behörde stellt dem Bund, vertreten durch den Parteienvertreter, eine das Verfahren abschließende…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Abschluss des Rechtsgeschäftes bestreitet, zu führen. Rz 1009: Verfügt im Falle einer direkten Stellvertretung der Rechtsanwalt bei Unterfertigung der Urkunde über keine Vertretungsmacht, so ist im Falle einer nachträglichen (konkludenten) Genehmigung von der Gültigkeit des Rechtsgeschäftes auszugehen. Rz 1010: Ein Rechtsgeschäft, das zivilrechtlich nicht wirksam…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld, auch wenn die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen das wirtschaftliche Ergebnis eintreten bzw. bestehen lassen. 13.3. Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes bei Bedingungen oder Genehmigung eines Beteiligten Rz…