1. Allgemeines und Anwendungsbereich Im Folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht über die steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften bekannt. Dieser Erlass ersetzt a.den Erlass des BMF vom 24.2.2014, BMF-010219/0488-VI/4/2013, BMF-AV Nr. 8/2014…
…I Nr. 108/2022, stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass des BMF vom…
…BGBl. I Nr. 108/2022, stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass vom 21…
…dargestellte Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen ist ab der Veröffentlichung der InvFR 2018 zu beachten, für vergangene Zeiträume (zB bei abgabenbehördlichen Prüfungen oder offenen Veranlagungsfällen) hingegen nur dann, wenn dies aus Gründen des Vertrauensschutzes vertretbar erscheint. Soweit aufgrund der in den InvFR 2018 dargestellten Rechtsansicht…
…den GebR 2025 bzw. in anderen Erlässen Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Die GebR 2025 sind als Zusammenfassung des geltenden Gebührenrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Folgende Richtlinien, Erlässe und Informationen…
…2015 beschlossene Einlagenrückzahlungen und offene Ausschüttungen anzuwenden (§ 124b Z 279 EStG 1988). Die in diesem Erlass dargelegte Rechtsansicht des BMF zur Ausübung dieses Wahlrechts findet daher auf sämtliche Beschlussfassungen ab dem 01.01.2016 Anwendung. 6.3. Erstmalige Ermittlung des Standes der Innenfinanzierung 6.3…
…sodass die Monatsfrist bis zur erforderlichen inländischen Zulassung mit jeder Verbringung des Kraftfahrzeuges ins Ausland oder ins übrige Unionsgebiet neu zu laufen beginnt (VwGH 21.11.2013, 2011/16/0221). Diese Rechtsansicht wurde durch das Erkenntnis VwGH 25.04.2016, Ro 2015/16/0031, bestätigt…
…EsDa diese Nutzungsänderung keinen normverbrauchsabgabepflichtigen Vorgang darstellt, wird neuerlich einkein neuerlicher Vergütungstatbestand erfüllt. Die Höhe der Vergütung errechnet sich vom gemeinen Wert ohne Umsatzsteuer- und Normverbrauchsabgabekomponente in diesem Zeitpunkt. Diese Rechtsansicht (vgl. VwGH vom 23.9.2021, Ro 2020/16/0036) ist auf Sachverhalte anzuwenden…
…2012) sind die Regelungen des § 262 Abs. 2 bis 4 BAO (Ausnahmen von der Pflicht zur Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung) nicht anzuwenden. Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansichten des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende…