…rückkaufsfähige Gruppenversicherungsverträge (§ 48 Abs. 2 GMSG) Gruppenrentenversicherungsverträge (§ 48 Abs. 3 GMSG). 10.6. Rentenversicherungsvertrag (§ 76 GMSG) Rz 66: Bei einem an Kapitalanlagen gebundenen Rentenversicherungsvertrag werden die Leistungen und Prämien oder die Versicherungszeit für Zwecke der Rendite oder des Marktwerts des Vermögens angepasst. 10.7. Rückkaufsfähiger…
…müsste bekannt sein, dass der Begünstigte eine meldepflichtige Person ist. Einem meldenden Finanzinstitut müsste bekannt sein, dass ein Begünstigter eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrags oder eines Rentenversicherungsvertrags eine meldepflichtige Person ist, wenn die vom meldenden Finanzinstitut erhobenen und dem Begünstigten zugeordneten Informationen Indizien im Sinne der §§ 11…
…dar. Die fortgesetzte Nennung dieser Versicherungsarten auf der Liste der ausgenommenen Konten in § 2 der GMSG-DV erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarstellung. Rz 99: Begräbniskostenversicherungen stellen ungeachtet eines vorhandenen Barwerts bzw. Rückkaufswerts keine Finanzkonten im Sinne des § 71 GMSG dar, solange sichergestellt ist…
…eine weitere Emission oder durch das Einziehen (Tilgung) auf Grund eines vorbereitenden Rückkaufs von Surrogatkapital. Die unter Abschnitt 5.7.2. dargestellten Grundsätze für das Einziehen von Aktien gelten sinngemäß. Ein Rückkauf von Surrogatkapital außerhalb einer geplanten Einziehung zu einem dem Wert entsprechenden Preis ist…
…die das Investieren bzw. Reinvestieren in oder das Handeln mit Finanzvermögen bezwecken); von einem Finanzinstitut ausgestellte oder verwaltete rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge. Kein Finanzkonto liegt jedoch im Falle eines Rechtsträgers vor, der nur deshalb als Investmentunternehmen gilt, weil er für den Zweck der Anlage oder…
…auf jedes Finanzvermögen; Überschuss von Fremdwährungsgewinnen über Fremdwährungsverluste; Nettoeinkünfte von Swaps; Beträge, die aus rückkaufsfähigen Versicherungsverträgen stammen (Sec. VIII Rz 126 CRS-Kommentar). Im Falle eines NFE, der regelmäßig als Händler von Finanzvermögen tätig ist, umfassen passive Einkünfte nicht Einkünfte aus Transaktionen, die im Rahmen…
…gilt die Personengesellschaft als Kontoinhaber und nicht die Gesellschafter der Personengesellschaft, da die Personengesellschaft Rechtsträger im Sinne des § 98 GMSG ist. Bei rückkaufsfähigen Versicherungsverträgen oder Rentenversicherungsverträgen ist der Kontoinhaber jede Person, die berechtigt ist, auf den Barwert zuzugreifen oder den Begünstigten des Vertrags zu ändern…
…oder Fremdkapitalbeteiligungen an einem Finanzinstitut in Form eines Finanzkontos sind die Finanzinstitute zuständig, an denen die Beteiligungen gehalten werden; für rückkaufsfähige Versicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge sind die zur Zahlung verpflichteten Finanzinstitute zuständig. 12.9. Elektronisch durchsuchbare Daten (§ 104 GMSG) Rz 91: Zu den Informationsquellen eines meldenden…
…und die aus der Garantie erhaltene Liquidität nicht (i) zur Zahlung von Gewinnausschüttungen, (ii) zum Rückkauf eigener Aktien und (iii) zur Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer zu verwenden. 4.1. Sicherheiten Die aws kann auf die Bedingung von Sicherheiten verzichten und hat nicht…
…Einkünfte, die mittels der auf dem Konto vorhandenen Vermögenswerte erzielt und jeweils auf das Konto (oder in Bezug auf das Konto) im Laufe des Kalenderjahrs eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden (Z 1) sowie die Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Finanzvermögen, die…
…Rz 10 CRS-Kommentar). Beispiel: Eine Versicherungsgesellschaft, die ein meldendes Finanzinstitut ist, hat mit der Person A einen rückkaufsfähigen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Da es sich beim Vertrag um ein neues Konto einer natürlichen Person handelt, hat die Versicherungsgesellschaft von der Person A eine Selbstauskunft beschafft und…
…Kalenderjahr vorliegt, übersteigt. Eine Gesellschaft, die Lebensversicherungen abschließt, gilt grundsätzlich als spezifizierte Versicherungsgesellschaft. Rechtsträger, die keine rückkaufsfähigen Versicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge abschließen oder nicht verpflichtet sind, diesbezügliche Zahlungen zu leisten, gelten nicht als spezifizierte Versicherungsgesellschaften. Zu diesen zählen beispielsweise Gesellschaften, die keine Lebensversicherungen abschließen, der Großteil…
…mit diesem Konto gemäß § 51 GMSG zusammengefasstes Konto, nicht in Kontakt getreten ist; und im Fall eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrags, das meldende Finanzinstitut nicht mit dem Kontoinhaber hinsichtlich dieses Kontos oder eines anderen, mit diesem Konto gemäß § 51 GMSG zusammengefassten Kontos innerhalb der letzten sechs Jahre…