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2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…Nicht als Barzahlung gelten Zahlungen mit Verrechnungsscheck oder Orderschecks (vgl. Abschnitt 2.4.14.). Der Begriff Barumsatz orientiert sich an § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 und gilt für Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…5436), besteht nur Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht, aber keine Registrierkassenpflicht. 5.7. Post Soweit Gegenleistungen für sonstige Leistungen der Post (zB Porto) bar bezahlt werden, besteht Belegerteilungspflicht und Registrierkassenpflicht. Die Erleichterung für mobile Umsätze kann zur Anwendung kommen (zB Inkasso durch Briefträger) (vgl. Abschnitt 2.4…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…der BarUV 2015 kann beispielsweise in folgenden Fällen zur Anwendung kommen: Bei Kanalreinigung und sonstigen Reinigungsdienstleistungen vor Ort, Schneeräumung, Garten- und Landschaftspflegern, Kehr-, Wasch- und Räumungsdiensten, Abfallsammlern, Entrümplern, Tankreinigern, Fremdenführer, mobile Schausteller, bei Beförderung von Personen mit Fiakern, Motorboot, Gondeln, Zillen oder Pferdeschlitten, bei Leistungen…

VPR 2021 Rz 521–5244.1.4. Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…oder sonstige Leistungen zwischen Konzernunternehmern unentgeltlich erbracht, liegt kein Anwendungsbereich des § 4 Abs. 9 UStG 1994 (Normalwert) vor. Erfolgt die Verrechnungspreiskorrektur ertragsteuerlich durch eine verdeckte Ausschüttung oder verdeckte Einlage (kein Ansatz von Verrechnungspreisforderungen und -verbindlichkeiten durch die Konzernunternehmen), kommt es auch zu keiner Änderung der…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…1 UStG 1994 ist der Kalendermonat. Das Kalendervierteljahr kommt als Voranmeldungszeitraum nach § 21 Abs. 2 UStG 1994 in Betracht für Unternehmer, deren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994 (somit Lieferungen, sonstige Leistungen und Eigenverbrauch) im vorangegangenen Kalenderjahr 100.000 Euro…

VPR 2021 Rz 196–1991.3.7.3. Standortvorteile
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…zu welchen Konditionen dieses Fremdunternehmen seine Leistung anbieten würde; besondere Anpassungsrechnungen, um die Standortvorteile zu berücksichtigen, werden dann nicht notwendig sein (Z 1.1421.162 OECD-VPL). Dies hat zur Folge, dass ein sehr geringer Teil der Standortvorteile dem dort angesiedelten Konzernunternehmen zufallen wird (Z…

KfzBStR 2021 Rz 17–27Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Feststellung der Gebrauchsfähigkeit oder der Leistungsfähigkeit von Kraftfahrzeugen oder Anhängern, ihrer Teile oder Ausrüstungsgegenstände, oder Fahrten zur Vorführung von Kraftfahrzeugen. Als Probefahrten gelten auch: Fahrten zur Überführung eines Kraftfahrzeuges an einen anderen Ort im Rahmen des Geschäftsbetriebes, Gewerbsmäßige Fahrten zur Überführung unbeladener Kraftfahrzeuge der Klassen…

PV-Erlass Rz 156–1583.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Leitungen verlegt werden müssen. Strommengen, die von begünstigten Elektrizitätserzeugern an einem anderen Ort verbraucht werden oder die sich keinem Mitglied einer EEG zuordnen lassen, sind von der Befreiung nicht erfasst (§ 3 Abs. 5 ElAbg-ESBV). Im Falle von begünstigten Erzeugergemeinschaften muss für die Inanspruchnahme der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Ein vollständiger Aktenvermerk hat folgende Angaben zu enthalten: 1.Datum und Ort der Einsichtnahme, 2.Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Unterschrift der die Einsicht vornehmenden Person, 3.genaue Bezeichnung des eingesehenen Dokumentes und von wem das Dokument in welcher Funktion errichtet oder ausgestellt und unterzeichnet wurde…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…Ausland ansässig sind, gerichteter Vorbescheid betrifft eine rein innerstaatliche Transaktion. Dieser Vorbescheid unterliegt nicht dem automatischen Informationsaustausch. Beispiel 3: Ein an die doppelansässige B-AG mit Sitz in Liechtenstein sowie Ort der Geschäftsleitung in Österreich gerichteter Vorbescheid unterliegt dem automatischen Informationsaustausch (§ 2 Abs. 1 Z…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Person oder ein Rechtsträger in einem teilnehmenden Staat steuerlich ansässig ist. Wenn keine steuerliche Ansässigkeit vorliegt (zB bei einer Personengesellschaft) gilt der Rechtsträger in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort seiner tatsächlichen Geschäftsleitung befindet (Sec. VIII Rz 106 CRS-Kommentar). Personengesellschaften werden in…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis zu beachten. Rz 672: Als ausländischer Abnehmer gilt eine natürliche Person dann, wenn diese keinen Wohnsitz im Inland hat. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Verfügt der…

GMSR Rz 83–8512.3. Rechtsträger (§ 98 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…alle sonstigen Rechtsgebilde wie beispielsweise Personengesellschaften, Trusts oder Stiftungen mit Ausnahme von natürlichen Personen. Ein Rechtsträger, wie eine Personengesellschaft, eine Limited Liability Partnership oder ein ähnliches Rechtsgebilde, bei dem keine steuerliche Ansässigkeit vorliegt, gilt als in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort seiner…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…in dem der Beleg dem meldenden Finanzinstitut vorgelegt wurde, als gültig behandelt werden, je nachdem, welches Datum das spätere ist. Alle sonstigen Belege sind bis zum letzten Tag des fünften Kalenderjahres gültig, das dem Jahr folgt, in dem der Beleg dem meldenden Finanzinstitut vorgelegt wurde…

PV-Erlass Rz 120–1283.2. Steuerliche Beurteilung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…der Rechnungslegungspflicht bzw. sonstigen Buchführungspflichten der EEG ab (siehe zu Vereinen VereinsR 2001 Rz 329 ff). Rz 125: Da die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 39 EStG 1988 (siehe Rz 14 f, 41) nur auf natürliche Personen anwendbar ist, unterliegen Einkünfte der EEG der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…bei der Meldung angegeben werden. In Bezug auf oberste Rechtsträger sind dazugehörende Substiftungen nur dann zu melden, sofern es sich bei dem obersten Rechtsträger um eine inländische Privatstiftung handelt und auf die automatische Datenübernahme verzichtet wird. 5.6 Identitätsnachweis der wirtschaftlichen Eigentümer und sonstiger im…

KfzBStR 2021 Rz 1419–1426C.2.2.9. Emissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges gelegen ist. Bei Kraftfahrzeugen von Unternehmen gilt als solcher jener Ort, von dem aus über das Kraftfahrzeug hauptsächlich verfügt wird. Eine hauptsächliche Verfügung über ein Kraftfahrzeug von zwei Orten aus ist allerdings denkunmöglich. Die Steuerpflicht entsteht ab dem Tag der…

VPR 2021 Rz 250–2632. Teil: Multinationale Betriebsstättenstrukturen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…begründet für das Schifffahrtsunternehmen keine Betriebsstätte (BFH 3.7.1997, IV R 58/95); es fehlt die Verbindung zu einem bestimmten Punkt der Erdoberfläche und damit das örtliche Element. Durch die auf einem Schiff ausgeübte Tätigkeit (Verkaufsstand, Bordrestaurant uä.) kann daher ebenfalls keine Betriebsstätte begründet…

VPR 2021 Rz 328–3342.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…der Anwendung des AOA light keine Lizenzgebühr verrechnet werden. Es hat jedoch eine funktionale Zuordnung aller Erlöse und Aufwendungen zu erfolgen. Vertreibt die Betriebsstätte daher die No-Name-Ware unter Beistellung der Marke durch das Stammhaus, wird die Betriebsstätte eine Kostenabgeltung an das Stammhaus leisten…

VPR 2021 Rz 86–931.3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…oder kommerziellen Vorteil verschafft, der seine Geschäftsposition stärkt oder sichert, dh., wenn ein unabhängiges Unternehmen unter vergleichbaren Umständen bereit gewesen wäre, die Dienstleistung zu vergüten oder als Eigenleistung zu erbringen ("Benefits Test" oder Vorteilstest; Z 7.6 OECD-VPL). Die Verrechnung von duplizierten Leistungen, dh…