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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…2005, 2001/15/0160). Die Nennung des Bescheidadressaten im Adressfeld reicht (vgl. zB VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026). An rechtlich nicht oder nicht mehr existente Bescheidadressaten gerichtete Erledigungen sind rechtsunwirksam (nichtig). Rechtsunwirksam sind somit beispielsweise nach Form und Inhalt von Bescheiden gestaltete Schriftstücke…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…zuständigen Behörde den Antrag sowie möglicherweise zusätzlich erhaltene Informationen. Die andere zuständige Behörde beurteilt den Antrag innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des von der einleitenden zuständigen Behörde übersandten Antrags und der zusätzlichen Informationen eigenständig auf Vollständigkeit, fordert gegebenenfalls innerhalb dieser Frist weitere aus ihrer…

GebR 2025 Rz 315–32010.2.2. Mehrere Bewilligungen in einer Ausfertigung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.2.2. Mehrere Bewilligungen in einer Ausfertigung Rz 315: Werden in einer amtlichen Ausfertigung mehrere Bewilligungen (Berechtigungen, Bescheinigungen) erteilt, so ist für jede einzelne, in einer Schrift enthaltene Berechtigung, Befugnis oder Anerkennung die Gebühr zu entrichten (§ 12 Abs. 2 GebG). Rz 316: Die mehrfache…

GebR 2025 Rz 179–1889. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

9. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG) 9.1. Allgemeines Rz 179: § 13 Abs. 1 GebG regelt, welche Person hinsichtlich der festen Gebühren des § 14 GebG (zB Eingaben, Beilagen, Zeugnisse ua.) zur Gebührenentrichtung verpflichtet ist. Diese Person ist Abgabepflichtiger iSd § 77 Abs. 1 BAO…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…wenn das Finanzinstitut in seinen Unterlagen eine Wohnsitzadresse des Kontoinhabers hat, diese Adresse aktuell ist und diese Adresse anhand von erfassten Belegen vorliegt. Die Identifizierung anhand der Wohnsitzadresse kann dabei vom meldenden Finanzinstitut hinsichtlich aller Konten oder auch nur für bestimmte Gruppen von Konten angewandt…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Schnitt und einer Seitenansicht) Detailzeichnungen zu einem Bauplan statistische Berechnungen Baubeschreibung (inkl. AGWR II - Datenblatt) Grundbuchsauszug Energieausweis Anrainerverzeichnis Bestätigung der Kanaldichtheitsprüfung Zustimmungserklärung des Nachbarn (siehe Rz 446) Beispiel: Werden einem gebührenpflichtigen Ansuchen um Baubewilligung für ein Gebäude ein Lageplan, ein Bauplan (bestehend aus einem Grundriss…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…für Reisedokumente mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt wird (siehe Rz 179 ff). Der Gebührenschuldner hat bei Überreichung des Antrages auf Ausstellung eines Reisedokumentes eine Vorauszahlung…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…Elektronische Siegel dienen als Nachweis dafür, dass ein elektronisches Dokument von einer juristischen Person ausgestellt wurde und belegen den Ursprung und die Unversehrtheit des Dokuments (ErwGr 59 eIDAS-VO). Erfordert eine Transaktion ein qualifiziertes elektronisches Siegel einer juristischen Person, ist eine qualifizierte elektronische Signatur eines…

GebR 2025 Rz 1199–120325. Anzeigepflicht (§ 31 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Tag des der Entstehung der Gebührenschuld (= grundsätzlich Tag der Vertragsunterfertigung, im Detail siehe Rz 1046 ff) zweitfolgenden Monats beim Finanzamt anzuzeigen. Die Gebührenanzeige ist beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten vorzunehmen. Rz 1202: Bei Erfüllung der Anzeigeverpflichtung im schriftlichen Weg wird die Zeit des Postlaufes…

GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Finanzkonten im Sinne des § 71 GMSG dar. Die fortgesetzte Nennung dieser Versicherungsarten auf der Liste der ausgenommenen Konten in § 2 der GMSG-DV erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarstellung. Rz 99: Begräbniskostenversicherungen stellen ungeachtet eines vorhandenen Barwerts bzw. Rückkaufswerts keine Finanzkonten im Sinne des …

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…geschlossen werden (Sec. V Rz 10 CRS-Kommentar). Die Meldepflicht hinsichtlich der von einer Betriebsstätte gehaltenen Finanzkonten richtet sich somit nach dem Staat des Stammhauses der Betriebsstätte. Weisen die Informationen darauf hin, dass der Kontoinhaber in einem teilnehmenden Staat ansässig ist, so muss das meldende…

GebR 2025 Rz 308–31410.2.1.6. Bergrechtliche Ausfertigungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.2.1.6. Bergrechtliche Ausfertigungen Rz 308: Der Bescheid der Bergbehörde über die Genehmigung der rechtsgeschäftlichen Übertragung der Ausübung einer Bergwerksberechtigung (§§ 51 ff Mineralrohstoffgesetz) erfüllt nicht den Tatbestand des § 14 TP 2 Abs. 1 Z 8 GebG oder § 14 TP 2 Abs. 1 Z…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…ist die Nennung der Organgesellschaft oder einer der Personengesellschaften ausreichend (vgl. § 132a Abs. 3 Z 1 BAO). 4.6.2. Fortlaufende Nummer Die in § 132 Abs. 3 Z 2 BAO geforderte Angabe ("eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalles…

2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026

…bestätigt, ist dies ebenso zulässig, wenn ein (weiteres) vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes ZS-QU-Formular beigelegt wird. (5) Mit einigen Staaten wurde im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach dem jeweilig gültigen Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart, dass ungeachtet der Erlässe des BMF vom 10. März 2006, AÖF Nr. 127…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergeben sich Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. (1)Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis VwGH 22. Mai 2013, 2009/13/0031, entschieden, dass der Begriff…

KfzBStR 2021 Rz 1470–1472C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Diese Person ist auch dann Steuerschuldner, wenn das Kraftfahrzeug nicht für diese Person zugelassen werden darf. Für die Verwirklichung des Tatbestandes der widerrechtlichen Verwendung spielt der rechtliche Besitz am Kraftfahrzeug keine Rolle (VwGH 27.01.2010, 2009/16/0107). Randzahlen 1473 bis 1479: derzeit frei

KfzBStR 2021 Rz 1150–1152B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…idgF) ................................................. (Gesamtbetrag an abzuführender Normverbrauchsabgabe) ordnungsgemäß berechnet wurde und an das Finanzamt abgeführt wird. Diese Bescheinigung ist zu datieren und firmenmäßig zu zeichnen. Eine Rechnungskopie ist beizulegen Gebühren: Die Bescheinigung ist kein Zeugnis im Sinn des § 14 TP 14 GebG 1957 und daher nicht gebührenpflichtig…