RIS AI
5 Treffer413 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 13–171.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…richtig zu verhalten, wobei eine gewisse Bandbreite von fremdüblichen (Leistungs-)Entgelten möglich ist (KStR 2013 Rz 763 und 790). Weiters ist die Angehörigenjudikatur des VwGH zu beachten, der zufolge Verträge zwischen nahen Angehörigen anzuerkennen sind, wenn diese nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen…

GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…meldendes Finanzinstitut iSd § 62 GMSG (vgl. Sec. VIII Rz 31 CRS-Kommentar). Werden allerdings etwa Verwahrkonten für aktuelle oder frühere Mitarbeiter oder deren Angehörige gehalten, so ist dies nicht als gewerbliche Finanzaktivität zu werten (vgl. FAQ 3 vom Juni 2016Februar 2019 zu Sec. VIII B)…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…4 Abs. 2 Z 3 BiBuG 2014 2.4. Technische Übermittlung von Anbringen Angehörige der Bilanzbuchhaltungsberufe können Anbringen in Vertretung ihrer Klienten auf die von der BAO zugelassenen Arten stellen: Postalisch oder persönlich Über FinanzOnline nach Maßgabe der FOnV 2027 (BGBl. II Nr. 274/2026…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Eigentümer (§ 2 Z 1 lit. b sublit. bb WiEReG). Bei eigentümerlosen Gesellschaften gelten die natürlichen Personen, die der obersten Führungsebene angehören, als wirtschaftliche Eigentümer, sofern keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Gesellschaft direkt oder indirekt unter der Kontrolle einer oder mehrerer anderer natürlichen Personen steht (§ 2…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…3 WiEReG durchgeführt werden. 5.2 Direkte wirtschaftliche Eigentümer Die folgenden Daten von direkten wirtschaftlichen Eigentümern sind zu ermitteln und zu melden (§ 5 Abs. 1 Z 1 WiEReG): Name; sofern diese über keinen Wohnsitz im Inland verfügen, die Nummer und die Art des amtlichen Lichtbildausweises…