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GebR 2025 Rz 1131–113517. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG) 17.1. Allgemeines Rz 1131: Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde die darin beurkundeten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert oder wird die vereinbarte Geltungsdauer des Rechtsgeschäftes verlängert, so ist…

GebR 2025 Rz 1136–114117.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rechte oder Pflichten begründet werden, die für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblich sind. Ein Zusatz oder Nachtrag unterliegt der Art nach der gleichen Gebühr wie das ursprüngliche Rechtsgeschäft, die Höhe der Gebühr richtet sich aber nicht nach dem Wert der Gesamtleistung, sondern nur nach dem…

GebR 2025 Rz 1142–114517.2. Parteienidentität und Parteiwechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…92/16/0114). Deshalb kann der Gesamtrechtsnachfolger, im Gegensatz zum Einzelrechtsnachfolger, Zusätze und Nachträge iSd § 21 GebG zu Rechtsgeschäften seines Rechtsvorgängers abschließen. Rz 1144: Gesamtrechtsnachfolge tritt zB ein: bei der Erbfolge (Erbe, nicht jedoch Pflichtteilsberechtigter oder Legatar), bei Verschmelzungen iSd Aktiengesetzes (§ 219 AktG) oder des…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 15: Der Inhalt der Abgabenschuld (Höhe, Bemessungsgrundlage, Befreiungen) ergibt sich nach der im Entstehungszeitpunkt der Schuld bestehenden Rechtslage. 1.8. Nachträgliche Beseitigung der Gebührenschuld Rz 16: Eine einmal entstandene Gebührenschuld kann grundsätzlich nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Zur ex tunc-Auflösung siehe Rz 1015.

GebR 2025 Rz 530–53410.8. Reisedokumente (§ 14 TP 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2a, 3, 4 und 4a) der Erweiterung des Geltungsbereiches (Z 5) und sonstiger über Antrag erfolgter Änderungen oder Ergänzungen (Z 7) der Ausstellung eines Identitätsausweises (Z 8). Rz 532: Die nachträglichen Eintragungen gemäß § 14 TP 9 Abs. 1 Z 5 und Z 7 GebG begründen…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…bestreitet, zu führen. Rz 1009: Verfügt im Falle einer direkten Stellvertretung der Rechtsanwalt bei Unterfertigung der Urkunde über keine Vertretungsmacht, so ist im Falle einer nachträglichen (konkludenten) Genehmigung von der Gültigkeit des Rechtsgeschäftes auszugehen. Rz 1010: Ein Rechtsgeschäft, das zivilrechtlich nicht wirksam zustande gekommen ist…

GebR 2025 Rz 1630–163727.11.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1058 ff) beträgt die Gebühr 1/16% (= 0,0625%) der Wechselsumme. Wird ein solcher Wechsel nachträglich im Inland zahlbar gemacht oder gelangt er im Inland zu einem amtlichen Gebrauch, so ist in diesem Zeitpunkt die Gebühr auf den Betrag von 1/8% von der…

GebR 2025 Rz 1648–164727.11.4. Im Ausland ausgestellte Wechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…3 GebG entstanden ist, dass sich die Wechselgebühr auf die Hälfte ermäßigt (siehe Rz 1630 ff). Wird ein solcher Wechsel nachträglich im Inland zahlbar gemacht, oder gelangt er im Inland zum amtlichen Gebrauch, so ist bei Eintritt dieses Umstandes die Gebühr auf das Ausmaß von…

VPR 2021 Rz 72–731.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…7.2012, RV/2515-W/09). Eine nachträgliche Korrektur eines beispielsweise mit der Kostenaufschlagsmethode (oder einer kostenbasierenden TNMM) ermittelten Verrechnungspreises durch Zu- oder Abrechnung der tatsächlich angefallenen aliquoten Ist-Kosten wird nur dann nötig sein, wenn eine solche Vorgangsweise auch gegenüber Fremden üblich ist. Dies…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

… dies gilt auch, wenn der Nachweis über die Behinderung erst nachträglich beigebracht wird (VwGH 15.11.2012, 2012/17/0449). Rz 304: Bei Überreichung der Abgabenerklärung ohne Nachweis der Behinderung des Menschen wird die Steuerbefreiung im Zeitpunkt des Nachweises der Behinderung rückwirkend ab Überreichung der…

KfzBStR 2021 Rz 1526–1531C.5.3. Werte laut Zulassungsbescheinigung und Einstufung, Umrechnung von PS in Kilowatt und Fehlen von Eintragungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Für die Steuerberechnung sind nicht die tatsächlichen Werte, sondern die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte maßgeblich. Die Steuer kann nicht rückerstattet werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte, die der Steuerberechnung zugrunde gelegt wurden, nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. Wenn…

KfzBStR 2021 Rz 1630–1644D.2. Steuerbefreiungen (§ 4 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Diplomaten siehe Rz 372 bis 375. Rz 1631: Zur ausschließlichen oder vorwiegenden Verwendung eines Kraftfahrzeuges siehe Rz 1400. D.2.1.1. Nachträglicher Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen Rz 1632: Bei nachträglichem Wegfall einer Befreiungsvoraussetzung beginnt die Steuerpflicht mit dem Tag, an dem die Befreiungsvoraussetzung wegfällt. Gemäß …

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1067: Die Sache muss sich im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Inland befinden. Die Einbringung der bei Vertragsabschluss im Ausland gelegenen Sache in das Inland führt daher nicht zum nachträglichen Entstehen der Gebührenschuld. 12.2.2.2. Erfüllungsort im Inland Rz 1068: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften…

GebR 2025 Rz 1313–131827.3.2.2. Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eine neuerliche Urkunde über das fortgesetzte Bestandverhältnis errichtet wird, ist die Verlängerung der Bestanddauer gebührenrechtlich unbeachtlich. Rz 1317: Wird hingegen über die Verlängerung eine Urkunde errichtet, stellt diese einen gebührenpflichtigen Nachtrag im Umfang der Verlängerung dar (vgl. VwGH 10.4.2024, Ro 2022/16/0017…

GebR 2025 Rz 1364–137027.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Die Befreiungsbestimmung kann auch für vertragliche Erhöhungen des Bestandzinses von Bedeutung sein. Ein derartiger Nachtrag ist nämlich gemäß § 21 GebG im Umfang der vereinbarten Änderung als selbständiges Rechtsgeschäft gebührenpflichtig. Beispiel: Der monatliche Mietzins wird bei einem auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Bestandvertrag um 4 Euro erhöht…

GebR 2025 Rz 400–40710.5. Eingaben (§ 14 TP 6 GebG und § 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 444. Rz 405: Ein mündliches (telefonisches) Anbringen löst keine Gebührenpflicht aus. Erfolgt nachträglich eine schriftliche Bestätigung durch den Einschreiter, so unterliegt die Bestätigung der Gebühr für Eingaben. Rz 406: Wird eine Eingabe über amtlichen Auftrag im Zuge einer amtlichen…

GebR 2025 Rz 642–64910.13.2. Amtliche Zeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Länder ausgestellt werden (siehe auch Rz 680; zur Gebührenpflicht bei den privaten Zulassungsstellen siehe Rz 681); Nachträgliche amtswegige oder beantragte Änderungen in gebührenpflichtigen Zeugnissen, etwa Änderung von Gewichtsangaben das Fahrzeug betreffend oder Namens- oder Adressänderungen des Zulassungsbesitzers. Keiner Gebühr unterliegt jedoch die Eintragung einer behördlich…

GebR 2025 Rz 1025–103911.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…das durch schlüssige Handlungen angenommen wird, ist keine Urkunde über das zustande gekommene Rechtsgeschäft und löst daher keine Gebührenpflicht aus (siehe Rz 1075 f). Rz 1030: Wird ein mündliches oder schriftliches Vertragsanbot mündlich angenommen und die Annahmeerklärung nachträglich beurkundet, dann gilt diese Schrift als Annahmeschreiben…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sondern auch, wenn es nur teilweise nicht ausgeführt wird. Ebenso vermag eine nachträgliche Änderung des Rechtsgeschäftes an einer bereits entstandenen Gebührenschuld nichts zu ändern. Vgl. aber zur Anfechtung Rz 1015. Rz 1100: Die Aufhebung eines auflösend bedingten Rechtsgeschäftes kann an der eingetretenen Gebührenschuld nichts ändern…

GebR 2025 Rz 1171–117521.2. Sonderbestimmungen bei der Bewertung auf dem Gebiet des Gebührengesetzes 1957
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…werden - entsprechend den bewertungsrechtlichen Bestimmungen - zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld nicht berücksichtigt. Entsprechend dem Urkundenprinzip gemäß § 17 GebG findet auch der spätere Eintritt der auflösenden Bedingung keine Berücksichtigung und führt zu keiner nachträglichen Gebührenbemessung. Rz 1174: § 26 GebG erklärt die Abzinsungsanordnung des § 15 Abs…