…Namensänderungsgesetz - NÄG ist unter bestimmten Voraussetzungen die Änderung des Familien- oder Vornamens zu bewilligen. Die amtliche Ausfertigung über diese Bewilligung unterliegt der Gebühr nach § 14 TP 2 Abs. 1 Z 10 GebG nur bei Namensänderungen "aus sonstigen Gründen" iSd § 2 Abs. 1 Z 11 NÄG…
… Daueraufenthaltskarte; Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers), sonstige Schriften nach NAG (Lichtbildausweis für EWR-Bürger) sowie sonstige Schriften nach FPG (Karte für Geduldete; Identitätskarte für Fremde). Von der Bestimmung ebenfalls umfasst ist die Amtshandlung der Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten. Davon ausgenommen sind Amtshandlungen im…
…wenn der Rechtszug an das Bundesfinanzgericht geht | | Z 30 | Ansuchen um Austausch einer bis zum Ablauf des Übergangszeitraumes ausgestellten Bescheinigung des Daueraufenthaltes (§ 53a NAG), einer Daueraufenthaltskarte (§ 54a NAG) oder eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EU" (§ 45 NAG) gegen den Aufenthaltstitel "Artikel 50 EUV" |
… 8 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 145/2020, insbesondere in Form der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt" im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 7 NAG und "Aufenthaltsbewilligung für einen vorübergehenden befristeten Aufenthalt im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck" im…