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13 Treffer700 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 224–2303.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…3 InvFG 2011 je Fondsanteil aufgrund der Ausschüttung verringern (in der Meldung als "Korrekturbetrag Anschaffungskosten [Ausschüttung] für Privatanleger [für Kapitalertragsteuer-Zwecke relevant]" bezeichnet). Beispiel - Ausschüttungsmeldung bis 3.6.2016 (Abbildung Privatanleger) Auf Grund der Menge der zu meldenden Daten stehen die Daten seit 4.6…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…wenn der Beleg einem Leistungsempfänger (Kunden) übergeben wird. Diesen trifft die Entgegennahme- und Mitnahmeverpflichtung des § 132a Abs. 5 BAO. 4.5.4. Unzulässige Stock- oder Standverrechnung Eine Stock- und Standverrechnung liegt dann vor, wenn dem Mitarbeiter (zB Kellner) eine bestimmte Menge/Anzahl von Waren vor…

GebR 2025 Rz 1280–128627.3. Bestandverträge (§ 33 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… VwGH 27.3.2018, Ra 2018/16/0018) und sich das Entgelt nach der Dauer bemisst; verpflichtet sich dagegen der Grundeigentümer zu einem positiven Tun und richtet sich die Höhe des Entgelts nach der Menge des gewonnenen Materials, liegt ein nicht gebührenpflichtiger Kaufvertrag vor. 27…

PV-Erlass Rz 14–152.1.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Überschreiten der 12.500 kWh kommt eine anteilige Befreiung zur Anwendung (im Sinne eines Freibetrages). Für die übersteigende Menge ist grundsätzlich der darauf entfallende Preis heranzuziehen. Ist dieser aus der Abrechnung nicht ersichtlich, kann aus Vereinfachungsgründen auch der Durchschnittspreis des jeweiligen Kalenderjahres verwendet werden. Der…

PV-Erlass Rz 592.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Aufteilung der Vorsteuern hat -soweit messbar - nach dem tatsächlichen Stromverbrauch, allenfalls nach dem geschätzten Stromverbrauch zu erfolgen. Übersteigt die aus der konkreten Photovoltaikanlage für private Zwecke entnommene Strommenge die Summe aus der entgeltlich ins Energienetz abgegebenen und der für andere unternehmerische Zwecke genutzten Menge an…

PV-Erlass Rz 66–702.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Energieträger steuerfrei. Wird diese Freigrenze überschritten, ist die gesamte selbst erzeugte und verbrauchte Menge elektrischer Energie steuerpflichtig (§ 2 Abs. 1 Z 3 ElAbgG). Betreffend Verfahrensausnahmen (insb. Entfall von Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten) wird auf § 4 Abs. 6 Z 1 der Elektrizitätsabgabe-Eigenstrombefreiungsverordnung - ElAbg-ESBV, BGBl. II…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Inhaberaktien (welcher Art und in welcher Menge, in Stück oder Prozent) verwahrt werden Die oben genannten Nachweise über für das wirtschaftliche Eigentum relevante Anteilrechte und Aktien von Aktiengesellschaften und Europäischen Gesellschaften (SE) sind im Meldeformular zum Compliance-Package unter der Dokumentenart "Nachweis über Anteilsrechte und…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Menge an Strom ist als eine einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellte Entnahme nach § 3 Abs. 2 UStG 1994 zu besteuern. Bemessungsgrundlage sind die Selbstkosten im Zeitpunkt der Entnahme (§ 4 Abs. 8 lit. a UStG 1994). Diese Selbstkosten setzen sich aus dem ertragsteuerlich auszuscheidenden Privatanteil der…

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…und steuerpflichtig (Normalsteuersatz). Die der Anlage für den Privatverbrauch entnommene Menge an Strom ist als eine einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellte Entnahme nach § 3 Abs. 2 UStG 1994 zu besteuern. Diese Entnahme ist - siehe die ertragsteuerrechtliche Beurteilung - zur Gänze außerhalb der Land- und Forstwirtschaft anzusehen…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…entscheiden - wiederum zusammen mit der tatsächlichen Ausübung dieser Beurteilungs- und Entscheidungsfunktionen. Rz 64: Produktanalyse: Eine Preisableitung durch Preisvergleich setzt begrifflich voraus, dass hierfür Preise für Güter oder Dienstleistungen herangezogen werden, die nach Art, Menge und Qualität vergleichbar sind. Die Ähnlichkeit der Eigenschaften gelieferter Wirtschaftsgüter und…

KfzBStR 2021 Rz 980–992B.6.2.2.5. Rechtslagen von 1. Juli 2008 bis 28. Februar 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…bei denen die partikelförmigen Luftverunreinigungen (Partikelemission) kleiner/gleich 0,005 g/km betragen, vermindert sich die Steuerschuld um höchstens 200 Euro. Die Summe der Steuerverminderungen darf den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. Rz 991: Für mit Dieselmotor…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung" sind zwar nicht im Exportformat enthalten, müssen aber auch nach dem 31.03.2017 ohne Strukturvorgabe exportierbar sein. Gleiches gilt für die Einzelbeträge des Beleges, wenn diese anstelle des Betrages der…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Verordnungsermächtigung, um eine gewisse Flexibilität zu wahren. Die in § 87 GMSG genannten Kategorien sind ähnlich mit jenen nach dem FATCA-Abkommen (Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, BGBl. III Nr. 16…