…die Bildung einer Mehrheit in der Gesellschafterversammlung in der Syndikatsgesellschaft ermöglichen. Ein Syndizierungsvertrag begründet nur dann wirtschaftliches Eigentum, wenn dieser über die bloße Kooperation bei der Stimmrechtsausübung, bei Uneinigkeit ein Schlichtungsverfahren oder eine vorgesehene Entscheidung eines Dritten hinausgeht. Bei der Feststellung von wirtschaftlichem Eigentum bedeutet…
…innerhalb von 12 Monaten durchzuführen. 6.5. Abschluss Da bei Antragstellung die widmungsgemäße Verwendung der Kreditmittel bestätigt wurde, ist ein eigener Projektkostennachweis nicht erforderlich. 6.6. Eintritt des Garantiefalls Die Garantie wird abstrakt, unbedingt, unwiderruflich und auf erstes Anfordern zahlbar ausgestaltet. 7.1. Volkswirtschaftlicher Mehrwert…
…des Schuldners keine Gebührenpflicht aus. 27.10.2.6. Globalzession und Mantelzession Rz 1586: Eine Globalzession liegt vor, wenn nicht eine einzelne Forderung, sondern eine Mehrheit von Forderungen abgetreten wird. Wirksam, weil hinreichend bestimmbar, ist auch die Abtretung aller Forderungen und Lieferungen bestimmter Art oder…
…per Verordnung auszuweiten (= Zulassungsbesitzgemeinschaft), wenn die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme der Befreiung durch geeignete administrative und technische Maßnahmen sichergestellt werden kann. Rz 284: Eine Mehrheit von Zulassungsbesitzern ist durch die Eintragung "Besitzgemeinschaft" in Feld A23 der Zulassungsbescheinigung gekennzeichnet. Weitere Zulassungsbesitzer einer Besitzgemeinschaft sind bei Zulassungsbescheinigungen…
…der Vorname als auch der Familienname geändert, so ist die Gebühr zweimal zu entrichten. Wird die Änderung des Namens in einer amtlichen Ausfertigung für eine Mehrheit von Personen bewilligt, so ist die Gebühr nur für die Personen zu entrichten, denen die Namensänderung durch die amtliche…
…2012, DBA-Entlastungsverordnung). Die Mehrheit der von Österreich abgeschlossenen DBA entspricht hinsichtlich Aufbau und Systematik dem Musterabkommen der OECD (OECD-MA). Daher betreffen die Ausführungen in diesem Kapitel hauptsächlich das OECD-MA. Rz 538: Die sich aus einem DBA ergebenden Entlastungsansprüche kommen nur Personen zu…
…wählt als Entscheidung einen der von den zuständigen Behörden in Bezug auf jede Frage und eventuelle Schwellenfragen vorgelegten Lösungsvorschläge für den Fall aus und begründet ihre Entscheidung summarisch. Die Begründung soll zwei Seiten nicht übersteigen. Der Schiedsspruch wird mit einfacher Mehrheit der Mitglieder der Schiedsstelle…
…diese Börse auch den primären Handelsplatz (die Börse, an der die überwiegende Mehrheit der Umsätze stattfindet) darstellen. Es bestehen keine Bedenken, wenn im Zuge von Umgründungen dieses Kriterium anhand eines angemessenen Beobachtungszeitraumes (bis zu einem Jahr) beurteilt wird. Sofern sich innerhalb dieses Beobachtungszeitraumes herausstellen sollte…