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6 Treffer432 msnur geltende Fassungen
2025-1.035.238Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer - Stand 1. Jänner 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.035.23817.12.2025

Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 4a Abs. 75 Z 13 und…

KfzBStR 2021 Rz 1130–1135B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Nachweis über den begünstigten Verwendungszweck fortlaufend geordnet führen und aufbewahren. Als Nachweis kommt eine Liste der nach § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 befreiten Kraftfahrzeuge und Nachweise über die Zulassung als solche in Betracht. Für andere gemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 Begünstigte gilt dies sinngemäß…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

… 5 Abs. 1 Z 3 lit. c und d WiEReG ist bei Meldungen zwingend anzugeben, ob bei einem Funktionsträger (zB Stifter/Gründer/Settlor oder Begünstigter) oder einer Person, die "Kontrolle auf andere Weise" über die Stiftung, den Fond, den Trust oder einen vergleichbaren Rechtsträger ausübt…

GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…66 GMSG definiert. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Fonds zur Gewährung von Altersvorsorge- und Invaliditätsleistungen sowie Leistungen im Todesfall. Als Voraussetzung für die Qualifizierung als begünstigter Altersvorsorgefonds sind zB staatliche Steuerbegünstigungen und Einschränkungen in der Mittelverwendung vorgesehen (vgl. auch Sec. VIII Rz 36…

GebR 2025 Rz 48–542.3.3.2. Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…3.2. Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG) 2.3.3.2.1. Begünstigte Vereinigungen Rz 48: Gemäß § 2 Z 3 GebG sind juristische Personen des Privatrechtes (Vereine, aber auch Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen oder Genossenschaften), die ausschließlich wissenschaftliche, humanitäre oder…