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KfzBStR 2021 Rz 8–16Fahrzeugdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

Fahrzeugdokumente Rz 8: Zulassungsbescheinigung Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen erst nach der behördlichen Registrierung (Zulassung) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden. Die Zulassungsbescheinigung wird dem Fahrzeugbesitzer bei der Kraftfahrzeugzulassung ausgestellt und besteht aus zwei Teilen: Zulassungsbescheinigung Teil I als Papierdokument oder im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigung…

KfzBStR 2021 Rz 531–535B.2.2. Rechtslage bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

… 9 Abs. 2 KfzStG 1992 nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften (KFG 1967) bestimmt. Informationen im Zulassungsschein oder in der Typengenehmigung stellen in Ermangelung einer systematischen Vergleichbarkeit der Bestimmungen des KFG 1967 und der Kombinierten Nomenklatur allenfalls Indizien für das Vorliegen eines Kraftfahrzeuges im normverbrauchsabgaberechtlichen Sinn dar…

KfzBStR 2021 Rz 1–7A. Definitionen und übergreifende Themen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Themen A.1. Allgemeine Definitionen Rz 1: Die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) richten sich nach den jeweils geltenden kraftfahrrechtlichen Vorschriften (§ 9 Abs. 2 KfzStG 1992). Gleiches gilt für die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG 1953). Abweichend davon richten sich…

KfzBStR 2021 Rz 818–822B.5.4. Besondere Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Fälle B.5.4.1. Kraftfahrzeuge der Klasse N1 Rz 818: Wird ein unvollständiges Kraftfahrzeug (Fahrgestell) der Klasse N1 an einen Endkunden geliefert, handelt es sich zwar um ein Kraftfahrzeug im Sinne des Kraftfahrrechtes, allerdings ist es nicht zulassungsfähig. Deshalb wird mit der Lieferung zwar…

KfzBStR 2021 Rz 1351–1357C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…zugelassene Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzGG) von mehr als 3,5 Tonnen, in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind, unabhängig von ihrem höchsten zulässigen Gesamtgewicht, sonstige in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge…

KfzBStR 2021 Rz 439–444B.1.3.3. Fiktive erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…1 Z 3 NoVAG 1991 tritt jedenfalls ein, auch wenn die kraftfahrrechtlich notwendige Umtypisierung nicht erfolgt. Beispiel 2: Umtypisierung Ein Nutzfahrzeug der Klasse N1 (KN-Position 8704) wird nach Österreich importiert und im März 2021 erstmalig zugelassen. In diesem Zeitpunkt unterliegt es nicht der Normverbrauchsabgabe…

KfzBStR 2021 Rz 500–511B.2. Kraftfahrzeuge (§ 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die Entscheidung, ob ein Kraftfahrzeug unter das NoVAG 1991 fällt, wird auf die kraftfahrrechtliche Einordnung von Kraftfahrzeugen abgestellt (Kraftfahrgesetz 1967). Aufgrund der mittlerweile europaweit einheitlichen Vorgaben hinsichtlich der Einordnung von Kraftfahrzeugen ist die Einteilung ohne großen Aufwand möglich und aus den jeweiligen Fahrzeugpapieren erkennbar, wie…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Grundaussage ist bei jenen Kraftfahrzeugen nicht mehr gegeben, die auf Grund ihres Zustandes nicht mehr zur Personenbeförderung genutzt werden können. Ist eine Personenbeförderung auf Grund des technischen Zustandes (zum Beispiel keine kraftfahrrechtliche Zulassung mehr gegeben) nicht mehr möglich, dann fällt dieses Kraftfahrzeug nicht in den…

KfzBStR 2021 Rz 1264–1270B.12.9.4. Definition Kraftfahrzeug, Verbringen bzw. Lieferung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Kraftfahrzeug beurteilt werden kann, besteht diesbezüglich kein Anspruch auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe. Auch für Kraftfahrzeuge, die nach den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen auf Grund des technischen Zustandes nicht mehr zugelassen werden können, besteht kein Anspruch auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe. Dies ist deshalb gerechtfertigt, da die Normverbrauchsabgabe im…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 12a Abs. 1 TS 1 NoVAG 1991 wird dann ausgelöst, wenn ein Kraftfahrzeug durch den Zulassungsbesitzer selbst nachweislich ins Ausland verbracht oder geliefert wird. Vergütungsberechtigt ist regelmäßig der unmittelbar letzte kraftfahrrechtliche, inländische Zulassungsbesitzer vor der Beendigung der Zulassung im Inland, welcher überdies das Kraftfahrzeug ins…

KfzBStR 2021 Rz 1404–1412C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…45 Abs. 1 KFG 1967) mit nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen oder Anhängern dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt werden. Näheres zur allgemeinen kraftfahrrechtlichen Definition von Probefahrten und Probefahrtkennzeichen siehe Rz 25 ff. Rz 1406: Die Befreiung gemäß § 2…

KfzBStR 2021 Rz 28–35Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…umfasst ist (z.B. Klasse N1, siehe Rz 503), unterliegt es der Normverbrauchsabgabepflicht. Die kraftfahrrechtliche Begriffsbestimmung einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine betrifft die Art des Kraftfahrzeuges, die für Zwecke der Normverbrauchsabgabe nicht maßgeblich ist. Überstellungsfahrt (§ 46 KFG 1967) Rz 32: Überstellungsfahrten (§ 46 Abs. 1 KFG 1967) sind…

KfzBStR 2021 Rz 527–530B.2.1.3. Von der Normverbrauchsabgabe nicht umfasste Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…damit vom Anwendungsbereich der Normverbrauchsabgabe ausgenommen ist, ist diese Eintragung in den Fahrzeugdokumenten maßgeblich. Zur Information werden die Voraussetzungen für die kraftfahrrechtliche Genehmigung als historisches Kraftfahrzeug hier dargestellt: Voraussetzung ist neben der Erhaltungswürdigkeit auch der Erhaltungszustand des Kraftfahrzeuges. So müssen die Hauptbaugruppen der Kraftfahrzeuge im…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Führt die erstmalige Zulassung zum Verkehr im Inland zum Entstehen der Steuerschuld (z.B. Eigenimport, Widmung eines Kraftfahrzeuges als Anlagevermögen des Fahrzeughändlers), so ist derjenige, für den das Kraftfahrzeug nach den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen (vgl. § 37 KFG 1967 idgF) zugelassen wird bzw. zuzulassen wäre, der Abgabenschuldner…

KfzBStR 2021 Rz 905–911B.6.1.3. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…von 350 Euro abzuziehen. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. Rz 908: Wird ein unvollständiges Kraftfahrzeug (Fahrgestell) der Klasse N1 an einen Endkunden geliefert, handelt es sich zwar um ein Kraftfahrzeug im Sinne des Kraftfahrrechtes, allerdings ist es nicht zulassungsfähig. Deshalb wird mit der…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Finanzamts für Großbetriebe erfüllt. In allen anderen Fällen fällt die Erhebung der Abgabe in die Zuständigkeit des Finanzamts Österreich. Rz 1165: Für den Fall der Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung (§ 1 Z 3 lit…

KfzBStR 2021 Rz 1419–1426C.2.2.9. Emissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Beispiel: Ein Speditionsunternehmen hinterlegt die Kennzeichen seines Lkw für ein halbes Jahr und nimmt die Steuerbefreiung in Anspruch. Innerhalb dieses Zeitraumes betreibt es diesen Lkw jedoch mit zypriotischem Kennzeichen in Österreich. Diese Vorgehensweise ist aus kraftfahrrechtlicher Sicht unzulässig. Werden die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichentafeln hinterlegt…

KfzBStR 2021 Rz 1470–1472C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…der Fassung vom 01.10.2009, BMF-010304/0017-IV/8/2009). Rz 1472: Steuerschuldner bei einem Kraftfahrzeug, das auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet wird (somit bei widerrechtlicher Verwendung), ist die Person, die das Kraftfahrzeug auf Straßen…

KfzBStR 2021 Rz 1480–1485C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Grenzaustrittes. Der Beginn und das Ende der Steuerpflicht sind daher durch die Dauer des Aufenthaltes im Inland begrenzt. Rz 1482: Bei widerrechtlicher Verwendung dauert die Steuerpflicht vom Beginn des Monats, in dem die Verwendung ohne kraftfahrrechtlich gebotene Zulassung einsetzt, bis zum Ablauf des Kalendermonats, in…

KfzBStR 2021 Rz 1518–1525C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…berücksichtigt wird. Ohne Verringerung dieser Last beim Anhänger würde es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Die Verringerung kann maximal um die Sattellast der Zugmaschine vorgenommen werden, da diese kraftfahrrechtlich nicht mehr Gewicht aufnehmen darf, auch wenn dies der Anhänger könnte. Beispiel: Zugmaschine: Gesamtgewicht 15.000 kg;…