…Personen 4.1.2.1. Allgemeines Rz 444: Nach § 98 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 40 ImmoInvFG, soweit die Aufwertungs- und Bewirtschaftungsgewinne aus im Inland gelegenen Immobilien stammen, der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Dabei ist es unerheblich…
4.1.1.1.4. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge Rz 393: Anders als bei Investmentfonds, werden bei Immobilienfonds grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge besteuert; allerdings stets im vollen Umfang, unabhängig davon, ob Betriebsvermögen oder Privatvermögen vorliegt. Gemäß § 40 Abs. 1 ImmoInvFG gelten mit der Auszahlung…
…Anteilen im Betriebsvermögen natürlicher Personen (Rz 318 f). 3.2.4.4. Spezialthema Kombination von Ausschüttung und Thesaurierung Rz 353: Juristische Personen haben nach § 94 Z 5 EStG 1988 die Möglichkeit, eine Befreiungserklärung abzugeben, damit der inländische Abzugsverpflichtete keine KESt von Einkünften aus Kapitalvermögen in…
…Abs. 6 KStG 1988 nachgekommen sind, gelten die Ausführungen unter Rz 332 ff (Anteile im Betriebsvermögen juristischer Personen). 3.3.2. Zwischenbesteuerung Rz 356: Nach § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegen die dort angeführten Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988 der Zwischenbesteuerung…
…387: Als Besonderheit sieht die Regelung des § 40 ImmoInvFG eine Transformation der Einkünfte vor: Es kommt zu einer Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen gemäß § 30 EStG 1988 in Einkünfte aus Kapitalvermögen. Werden die Anteile in einem Betriebsvermögen…
…eine Klärung dieser Fragen zunächst nach innerstaatlichem Recht herbeizuführen, bevor die Auswirkungen der Abkommen beurteilt werden. Denn erzielt ein bloß formell als Personengesellschafter ausgewiesener Abgabepflichtiger Einkünfte, die nach innerstaatlichem Recht solche aus Kapitalvermögen oder aus nichtselbständiger Arbeit darstellen, dann ist darauf nicht Art. 7 DBA…
…als ob er sie unmittelbar bezogen hätte. Diese Vorgangsweise erfordert eine differenzierte Darstellung der Erträge, weil auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten sowohl der Erträge als auch der Anteilinhaber (natürliche Personen - juristische Personen, Privatvermögen - Betriebsvermögen) die steuerliche Behandlung der Erträge sehr unterschiedlich ausfallen kann. Diese direkte…
…unabhängig von der Art der Einkünfteermittlung ein einheitlicher Realisierungszeitpunkt festgelegt werden. Die neuen Realisierungszeitpunkte sollen auch maßgeblich sein, wenn der Fonds bzw. AIF andere Einkünfte als Einkünfte aus Kapitalvermögen erwirtschaftet. Dabei richtet sich der Realisierungszeitpunkt auch dann nach der Meldung bzw. Veröffentlichung der steuerrelevanten Daten…
…selbst erfolgen muss, da der KESt-Abzug bei der Veräußerung keine Abgeltungswirkung entfaltet. Rz 317: Es ergeben sich folgende Unterschiede zum Privatvermögen: Anders als im Privatvermögen und beim § 4 Abs. 3-Ermittler kann sich der Buchwert im Rahmen des Betriebsvermögensvergleiches durch Teilwertabschreibungen bzw. Zuschreibungen verändern…
…im Privatvermögen hält, ein. Werden die Investmentfondsanteile nicht im Betriebsvermögen einer österreichischen Betriebsstätte gehalten, werden die Einkünfte im Wesentlichen gleich besteuert wie im Privatvermögen einer beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person. Nach der Isolationstheorie erfolgt die Beurteilung der Einkünfte dann als Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 98 Abs…
…reicht ebenso wenig für die Annahme der tatsächlichen Zugehörigkeit zur Betriebsstätte aus. Auch die Einordnung als notwendiges Betriebsvermögen (der Personengesellschaftsbetriebsstätte) führt nicht zwingend zu einer Zurechnung, da es selbst hier an einem funktionalen Zusammenhang zwischen der Beteiligung und den Aktivitäten der Betriebsstätte fehlen kann (VwGH…
2.2.2.3. Risikozuordnung Rz 297: Ungeachtet des Umstands, dass angesichts der Unternehmenseinheit das unternehmerische Risiko das Gesamtunternehmen als Ganzes trifft, muss auf der Grundlage der Funktionsanalyse eine Risikozuordnung an die Betriebsstätte vorgenommen werden (AOA Report 2008 Z I/97). Die Risikoverteilung im international…
…dem Depot des Anteilinhabers befindlichen Fondsanteile entscheidend. Soweit die Daten der steuerlichen Behandlung nicht bekannt sind, ist der volle Betrag als steuerpflichtige Einkünfte anzusetzen. Werden bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich Investmentfondsanteile nach Fondsgeschäftsjahresende aber vor der Ausschüttung erworben, kauft sich der Anteilinhaber in die Ausschüttung ein…
…werden. 3.2.2.1.2.3.4. AIF-Einkünfte Rz 297: Anders als bei Investmentfondsanteilen, die von natürlichen Personen im Privatvermögen gehalten werden, stellen die Einkünfte bei im Betriebsvermögen gehaltenen Investmentfondsanteilen aufgrund der Subsidiarität der Einkünfte betriebliche Einkünfte dar. Diese sind beim Anteilinhaber steuerpflichtig…
… 18 Abs. 1 KStG 1988 zu subsumieren. Es ist somit dem Buchwert der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens der gemeine Wert dieser Wirtschaftsgüter gegenüberzustellen und es kommt zu einer Aufdeckung der stillen Reserven. Es erfolgt somit automatisch eine "Abgrenzung" von steuerneutralen/steuerpflichtigen Wertveränderungen, somit auch im Hinblick…
…98 EStG 1988 der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Dazu zählen einerseits Einkünfte aus im Inland gelegenen Betriebsstätten sowie die im § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 angeführten Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27 EStG 1988. 3.4.1.2. Einkünfte im Sinne des § 27 EStG 1988 3…
…betraut ist, liquidiert und als schweizerische Betriebsstätte der österreichischen Kapitalgesellschaft weitergeführt, kommt es zu keinem grenzüberschreitenden Transfer von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens der schweizerischen Tochtergesellschaft nach Österreich (mit anschließender Rücküberführung), weil die Betriebsstätten der liquidierten Tochtergesellschaft mit dem gesamten Betriebsvermögen auch weiterhin schweizerische Betriebsstätten bleiben; durch…
…die den britischen Betriebsstätten zuzuordnenden Gewinne von der österreichischen Besteuerung freizustellen; dies umso weniger, als das DBA-Deutschland Deutschland seinerseits die Verpflichtung auferlegt, die in den britischen Betriebsstätten anfallenden Gewinne aus der deutschen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Die britischen Betriebsstättengewinne unterliegen daher wegen der im DBA-Großbritannien…
…6 ist steuerlich abzugsfähig. Im Ergebnis wirkt sich die eingekaufte Ausschüttung steuerlich nicht aus. Eine Anrechnung der KESt (bzw. allfälliger ausländischer anrechenbarer Steuern) ist bei Zurechnung der Einkünfte als Ausschüttung möglich. Bei der Ermittlung der Höhe der anrechenbaren Steuern ist darauf abzustellen, ob der steuerliche…
…gelten in dem Zeitpunkt als ausgeschüttet, in dem auch die ausschüttungsgleichen Erträge aus Einkünften aus Kapitalvermögen als ausgeschüttet gelten. Die Einkünfte sind in die Jahresmeldung des Fonds aufzunehmen. Ein KESt-Abzug erfolgt nicht, die Einkünfte sind in die Steuererklärung aufzunehmen. Die als ausgeschüttet geltenden AIF…