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8 Treffer378 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…2 erster Satz BAO das Finanzamt für Großbetriebe für die Erhebung der Abgabe von Zuwendungen von jenen Abgabepflichtigen, die in § 61 Abs. 1 BAO genannt sind, zuständig. In allen anderen Fällen ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 Z 2 BAO). 3.27. Kammerumlagen…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…von Kammerumlagen für die Landwirtschaftskammern ist durch die die Landwirtschaftskammern regelnden Gesetze der Länder den Abgabenbehörden des Bundes übertragen. Das gilt nicht für die Länder Wien und Vorarlberg. Die Bestimmungen finden sich in § 25 Abs. 8 Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz § 32 Abs. 6 Kärntner Landwirtschaftskammergesetz 1991 § 29…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…beispielsweise § 48 BAO und § 103 EStG 1988. 3.12.2. Vorübergehendes Unterbleiben Vorübergehend ist die Erlassung von Beschwerdevorentscheidungen untersagt, wenn eine Aussetzung der Entscheidung (§ 271 BAO) erfolgt und noch wirksam ist. Die Pflicht, vorübergehend keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen, kann sich für Kammerumlagen (§ 122 Abs. 1…

PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…zu (zu den Anwendungsvoraussetzungen des Nullsteuersatzes ab 1.1.2024 siehe unten). Dies gilt unabhängig von der Rechtsform des Anlagenbetreibers, also auch bei Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts. Für das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art sind die unter Abschnitt 2.1.1.3…

PV-Erlass Rz 66–702.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Verantwortlichkeiten gegenüber der Finanzbehörde umfassen. Rz 69: Schuldner der Elektrizitätsabgabe für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom ist der Überschusseinspeiser. Das Vorliegen der Unternehmereigenschaft iSd § 2 UStG 1994 ist nicht Voraussetzung, um Schuldner der Elektrizitätsabgabe zu werden. Die Elektrizitätsabgabe beträgt 0,015 Euro je kWh…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…der Anlage produzierte Strom wird wie folgt verwendet: 12.000 kWh (30% der gesamten produzierten Strommenge) werden für den privaten Eigenbedarf verwendet, 24.000 kWh (60% der gesamten produzierten Strommenge) werden der EEG zur Verteilung zur Verfügung gestellt, 4.000 kWh (10% der gesamten produzierten…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…steuerpflichtig (Ausnahme bei Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994). Besteht die Haupttätigkeit des Abnehmers in Bezug auf den Erwerb der Stromlieferungen in deren Weiterlieferung und ist dessen eigener Verbrauch dieser Stromlieferungen von untergeordneter Bedeutung, geht die Steuerschuld auf das Energieversorgungsunternehmen…

PV-Erlass Rz 156–1583.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…oder durch Netze anderer Netzbetreiber ist unzulässig (siehe auch § 16c Abs. 2 ElWOG 2010). Eine Selbsterzeugung kann auch dann vorliegen, wenn sich die Stromerzeugungsanlage nicht im Eigentum der begünstigten Elektrizitätserzeuger befindet und bzw. oder begünstigte Elektrizitätserzeuger den operativen Betrieb und die Wartung der Stromerzeugungsanlage einem…