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961 Treffer455 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt (§ 61 Abs. 2 Z 3 BAO). 2.2.3. Punktuelle Zuständigkeitserweiterung für die KESt-Vorschreibung und die Kontrolle umsatzsteuerlicher Pflichten von Zahlungsdienstleistern Rz 75: § 61 Abs. 3 Z 1 BAO stellt einerseits klar, dass das Finanzamt für Großbetriebe auch für…

InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Anrechnung (oder gegebenenfalls Erstattung) der pauschal ermittelten KESt stattfindet. Wird die Zusammensetzung einer Ausschüttung nicht oder nicht rechtzeitig (siehe Rz 471 ff) gemeldet, ist bei Melde- und Nichtmeldefonds stets die gesamte Ausschüttung steuerpflichtig. Rz 23: Diese Richtlinien stellen zunächst einen Überblick über die Einstufung der…

InvFR 2018 Rz 326–3313.2.2.5. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gehalten, werden die Einkünfte im Wesentlichen gleich besteuert wie im Betriebsvermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person. Die Erfassung erfolgt im Rahmen der betrieblichen Einkünfte. Die Bank behält auf Grund der Privatvermögensfiktion KESt wie bei einer beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person, die den Anteil im Privatvermögen hält…

InvFR 2018 Rz 495–4996. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…4 werden die im jeweiligen Fondsergebnis enthaltenen steuerpflichtigen Einkünfte dargestellt und Punkt 10 enthält die dem KESt-Abzug unterliegenden Erträge. In Punkt 12 wird die einzubehaltende KESt ausgewiesen, wobei die allfällige Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei Dividenden nach Maßgabe der Auslands-KESt VO 2012 berücksichtigt wird…

InvFR 2018 Rz 231–2413.1.1.5.3. Daten zur Modifizierung der Anschaffungskosten bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2 EStG 1988 erfolgen. Bis zum 31.3.2012 erteilte KESt-Gutschriften haben ebenfalls keinen Einfluss auf die Anschaffungskosten. 3.1.1.5.7.2. Anschaffung über ein ausländisches Depot Rz 240: Bei Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds über ein ausländisches depotführendes Kreditinstitut wird…

InvFR 2018 Rz 564–5727.4.1.2.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2 Z 1 lit. b EStG 1988 zum Abzug der KESt verpflichtet. Zur Herstellung einer abkommenskonformen Besteuerung ist das gleiche Verfahren wie im Falle eines ausländischen Anteilinhabers mit inländischen Investmentfondsanteilen auf einem inländischen Depot anzuwenden (Rz 542 ff). Rz 566: Ist der ausländische Anteilinhaber eine…

VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…der unbestreitbar nachgewiesenen unzulässigen Doppelverrechnung neben der primären Gewinnerhöhung gegenüber der T-GmbH auch noch die Kapitalertragsteuerhaftung geltend gemacht werden. Wenn die US-Gesellschafterin hierfür keinen Regress leistet und die KESt daher von der T-GmbH zu tragen ist, kommt nicht der Steuersatz von 25%…

InvFR 2018 Rz 287–2993.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…realisierten Wertsteigerungen bzw. aus Derivaten vor, führt der KESt-Abzug nicht zur Steuerabgeltung. 3.2.2.1.2.2.2. Meldefonds und Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot Rz 289: Befindet sich ein Investmentfondsanteil eines inländischen oder ausländischen Meldefonds auf einem Depot eines ausländischen Kreditinstitutes, ist der…

InvFR 2018 Rz 275–2813.1.2.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 enthalten, unterliegen diese entsprechend der Meldung nach der FMV 2015 dem KESt-Abzug. Rz 278: Jene Teile der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge, die aus Erträgen von im Inland gelegenen Immobilien resultieren und Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinnen iSd …

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Abs. 1 lit. c BAO ein Wiederaufnahmegrund vor. Zur Behandlung im Rahmen des KESt-Abzuges siehe Rz 165. Rz 81: Liegt eine Negativbescheinigung durch die FMA vor, ist diese für steuerliche Zwecke ebenso beachtlich. Sofern seit der letzten negativen Einstufung wesentliche Änderungen eingetreten sind, ist…

InvFR 2018 Rz 68–732.1.3.3.3. Pensionsinvestmentfonds als Zukunftsvorsorge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2.1.3.3.3. Pensionsinvestmentfonds als Zukunftsvorsorge 2.1.3.3.3.1. Allgemeine Voraussetzungen Rz 68: Gemäß § 108g EStG 1988 sind Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung iSd § 108h EStG 1988 einer unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person unter bestimmten Umständen prämienbegünstigt. Auch Pensionsinvestmentfonds iSd § 168 InvFG…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 10 KStG 1988 nicht anzuwenden, somit unterliegen diese Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht. Die Steuer auf diese Dividenden wird im Inland durch den Abzugsverpflichteten mittels KESt-Abfuhr eingehoben. Eine Steuerfreiheit ergibt sich lediglich dann, wenn die Gewinnausschüttung an eine im Inland unterhaltene Betriebsstätte einer EU- bzw…

InvFR 2018 Rz 344–3543.2.4.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…353: Juristische Personen haben nach § 94 Z 5 EStG 1988 die Möglichkeit, eine Befreiungserklärung abzugeben, damit der inländische Abzugsverpflichtete keine KESt von Einkünften aus Kapitalvermögen in Abzug bringen muss. Wenn, wie unter Abschnitt 3.1.1.3.2. ausgeführt, bei inländischen Investmentfonds die Ausschüttung nicht…

InvFR 2018 Rz 509–5177. Sonderthemen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2 lit. a EStG 1988) ist. § 94 Z 11 EStG 1988 kommt im Fall der Auszahlung durch ein Kreditinstitut für Dividenden aus den Beteiligungen der Kapitalgesellschaft zur Anwendung ebenso wie die Anrechnungsmöglichkeit ausländischer Quellensteuer nach der Auslands-KESt VO 2012 (BGBl. II Nr. 92/2012…

InvFR 2018 Rz 522–5257.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

7.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden Rz 522: REITs bzw. die von REITs gehaltenen Projektgesellschaften erwirtschaften in einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund…

InvFR 2018 Rz 484–4945.14. Veröffentlichung der Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…können Verwaltungsgesellschaften bei der Registrierung gemäß § 2 Abs. 1 zweiter Satz FMV 2015 gegenüber der Meldestelle gemäß § 12 KMG erklären, ob Erträge von Fonds der KESt auf Zinsen gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 unterliegen (Zinsen, die der beschränkten Steuerpflicht unterliegen)…

InvFR 2018 Rz 126–1342.3. Europäische Sonderformen eines AIF
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2.3. Europäische Sonderformen eines AIF 2.3.1. Allgemeines Rz 126: Als Europäische Sonderformen eines AIF sind der Europäische Risikokapitalfonds, der Europäische Fonds für Soziales Unternehmertum und der European Long Term Investment Funds (ELTIF) zu nennen. 2.3.2. Europäischer Risikokapitalfonds 2.3.2…

InvFR 2018 Rz 355–3653.3. Anteile von Privatstiftungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1 Z 1 bis 4 KStG 1988 steuerfrei. Eine bei Ausschüttung an den Fonds von der ausschüttenden Kapitalgesellschaft einbehaltene KESt kann im Rahmen der Veranlagung angerechnet werden (Kennzahl 845 im Formular K2). 3.3.3.2.1.1.2. Ausländische Dividenden Rz 360: Beteiligungserträge aus…

PV-Erlass Rz 120–1283.2. Steuerliche Beurteilung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Cent | 2.700,00 | (unechte) Mitgliedsbeiträge 70 € pro Mitglied | 280,00 | - Strombezug 18.000 kWh à 12,0 Cent | - 2.160,00 | - Sonstige Ausgaben | - 320,00 | Gewinn | 500,00 | KöSt 23% | 115,00

InvFR 2018 Rz 135–1402.3.3. Europäischer Fonds für Soziales Unternehmertum
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2.3.3. Europäischer Fonds für Soziales Unternehmertum 2.3.3.1. Begriffsbestimmung Rz 135: Die Rechtsgrundlage für Europäische Fonds für Soziales Unternehmertum (European Social Entrepreneurship Funds - EuSEF) ist die EU-Verordnung 346/2013. EuSEF sind Alternative Investmentfonds (AIF), die in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen…