2.1.1.3. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) Rz 16: Betreibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB eine Gemeinde) eine Photovoltaikanlage, hat grundsätzlich die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der…
2.2.1.4. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) Rz 46: Betreibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB eine Gemeinde) eine Photovoltaikanlage, hat die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der Erfüllung…
…479 ff). Die Aufwendungen/Ausgaben aus dem Betrieb der Anlage stellen Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar und sind entweder voll abzugsfähig oder (bei natürlichen Personen) gegebenenfalls von einem Betriebsausgabenpauschale erfasst. Soweit der mit der Anlage einer Körperschaft öffentlichen Rechts produzierte Strom hoheitlichen Zwecken dient, ist die…
…einer EEG in Form einer Personengesellschaft. Rz 138: Mit der (bloßen) Beteiligung bzw. Mitgliedschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechts an einer EEG in Form einer juristischen Person (Trennungsprinzip) wird hingegen kein Betrieb gewerblicher Art begründet (siehe dazu KStR 2013 Rz 82). Wird neben der Beteiligung bzw…
…Im Sinne von § 96 GMSG wäre durch diesen Pfändungsschutz die BUAK als Treugeber und somit als (weiterer) Kontoinhaber anzusehen. Die BUAK ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die mit der Verwaltung staatlicher Aufgaben in Selbstverwaltung betraut ist, weshalb die BUAK keine meldepflichtige Person nach GMSG darstellt…
…2.3.7 (Körperschaft des öffentlichen Rechts)). 2.3.9 Ausübung von Kontrolle auf "andere Weise" Gemäß der Definition der Kontrolle iSd § 244 Abs. 2 UGB muss eine Kontrolle immer rechtlich begründet sein. Dies kann nur dann angenommen werden, wenn ein entsprechendes Rechtsverhältnis (Nominee-Vereinbarung…
…2. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "zweiten" Art 3.4.2.1. Allgemeines Rz 383: Unter diese beschränkte Steuerpflicht fallen folgende inländische Körperschaften mit ihren Einkünften iSd § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988: Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988), Körperschaften…
…öffentlichen Rechts) besteht die spezielle Zuständigkeitsregelung des § 61 Abs. 1 Z 2 BAO. Diese gilt auch für die (unbeschränkt steuerpflichtigen) Betriebe gewerblicher Art. Für die Erhebung der Körperschaftsteuer von gemäß § 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988 beschränkt Steuerpflichtigen (von der unbeschränkten Steuerpflicht befreiten Körperschaften…
…als Personengesellschaft oder Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB OG, KG, GmbH & Co KG, Verein, Genossenschaft, GmbH) gegründet werden. Mitglieder oder Gesellschafter einer EEG dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder kleine und…
…Körperschaften öffentlichen Rechts, wenn sie ausdrücklich als solche anerkannt werden. Diese umfassen Menschen hinsichtlich eng begrenzter gemeinsamer Interessen. Dazu zählen Wassergenossenschaften, Wasserverbände, Jagdgenossenschaften, Landesjagdverbände, Fischereigenossenschaften udgl. Rz 42: Nach einigen landesgesetzlichen Vorschriften sind auch die Freiwilligen Feuerwehren (zB in Oberösterreich, LGBl. Nr. 104/2014) Körperschaften…
…Abs. 2 GebG unterliegen nicht der Bürgschaftsgebühr Bürgschaftserklärungen, die im Strafverfahren und überhaupt zur Sicherung allgemeiner Interessen außer dem öffentlichen Dienst oder einem Vertragsverhältnis gegeben werden müssen; Bürgschaftserklärungen von Kreditunternehmungen an Körperschaften des öffentlichen Rechtes sowie an Eisenbahnunternehmungen, die dem öffentlichen Verkehr dienen; Bürgschaftserklärungen, die…
…Insolvenzverwalters gebührenpflichtig sind. Rz 410: Eingaben von Abgeordneten oder politischen Mandataren sind nicht gebührenpflichtig, wenn sie diese Eingaben im Rahmen des ihnen verfassungsgesetzlich übertragenen Aufgabenkreises an öffentliche Behörden und Ämter richten. Sie sind jedoch gebührenpflichtig, wenn sie bloß in Vertretung von Privatpersonen (als Rechtsanwalt, Notar…
…Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art Rz 61: Das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach den Ausführungen unter Abschnitt 2.2.1.4. Wird ein Teil des mit der Anlage produzierten Stroms in das Stromnetz eingespeist und handelt es sich dabei um eine…
…Klein- und Mittelbetriebe), Gemeinden, sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts | alle natürlichen und juristischen Personen dürfen teilnehmen (nur natürliche Personen, Gemeinden und kleine Unternehmen dürfen die Kontrolle ausüben) | Eigene Rechtsform erforderlich? | Nein | Ja | Welche Rechtsform ist geeignet? | Vertrag gemäß § 16a Abs…
…überprüfen. Diese im § 34 Abs. 2 GebG normierte Nachschauermächtigung ist eine Spezialbestimmung zu den in der BAO enthaltenen Regelungen (siehe hiezu § 143 BAO - Auskunftsverlangen, § 144 BAO - allgemeine Nachschaubefugnis und §§ 158, 159 BAO - Beistandspflicht der Körperschaften öffentlichen Rechts und Notare). Randzahlen 1708 bis 1719: derzeit frei
…beträgt und dass die Photovoltaikanlage durch den Betreiber auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird. Begünstigt sind Gebäude, die Wohnzwecken dienen, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen…
…Die Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gilt nur für Unternehmer, unabhängig davon, ob deren Umsätze echt oder unecht von der Umsatzsteuer befreit sind. Auch für Betriebe gewerblicher Art (BgA) von Körperschaften öffentlichen Rechts gelten die Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, soweit diese unternehmerisch tätig sind. § 132a Abs…
…04 0101/62-IV/4/92, AÖF Nr. 246/1992, betreffend die Abkommensberechtigung von Körperschaften des öffentlichen Rechts und von steuerbefreiten Körperschaften ist im Verhältnis zu Deutschland nicht mehr anwendbar, da dessen Regelungsinhalt in Art. 4 Abs. 1 des gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland…
2.3.2. Die übrigen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises (§ 2 Z 2 GebG) 2.3.2.1. Allgemeines Rz 30: Gebietskörperschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Gebietshoheit gegenüber jedermann, der sich auf ihrem Gebiet aufhält. Sie sind grundsätzlich für alle Angelegenheiten…
…In Frage kommen insbesondere aktuelle Gründungsdokumente sowie von öffentlichen Körperschaften bzw. Behörden ausgestellte Bestätigungen (zB "Certificate of Good Standing"). Mögliche andere Nachweise können zB allfällige staatliche Konzessionen, Bestätigungen einer Handelskammermitgliedschaft, Hauptversammlungsprotokolle oder auch Auszüge von im allgemeinen Rechtsverkehr anerkannten Datenbanken (zB Bureau van Dijk) sein…