…Schrift abgefasst ist, noch auf die Absicht des Verfassers an, ob er ein Rechtsgeschäft bezeugen wollte oder nicht. Rz 1086: Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird, wie zB allgemeine Geschäftsbedingungen, unabhängig davon, ob diese Schriften…
…Demnach sind auch Fotokopien von Schriften als Abschriften zu beurteilen. Abschriften müssen den Wortlaut der Urschrift genau wiedergeben. 10.1.1.2. Abschrift - Gleichschrift Rz 255: Zum Unterschied von Gleichschriften, Duplikaten, Triplikaten usw. fehlt den Abschriften eine den Inhalt der Schrift deckende originale Wiederholung der…
…um das so gewonnene Wissen bei einer Amtshandlung zu verwerten oder auf Grund des so gewonnenen Wissens von einer bestimmten Amtshandlung abzusehen. Zum amtlichen Gebrauch verwendet wird eine Schrift von demjenigen, der sich vor einer Behörde oder dem Gericht auf den Inhalt der Schrift beruft…
…ist von der Behörde auf jeder Schrift, die im Zuge einer Amtshandlung aus- oder hergestellt wurde, ein Vermerk über die Höhe der entrichteten (also bereits bezahlten) oder der zu entrichtenden (dh. noch nicht bezahlten, aber angefallenen) Bundesverwaltungsabgabe anzubringen. Der Sichtvermerk kann automationsunterstützt auf den Schriften…
…Der wahre, allenfalls vom Urkundeninhalt abweichende Wille der Parteien ist nicht zu erforschen (VwGH 16.11.1995, 94/16/0057). Rz 154: Weist eine Schrift die inhaltlichen Merkmale des gebührenpflichtigen Gegenstandes von mehr als einer Tarifpost des § 14 GebG auf, so begründet sie die Gebührenpflicht…
10.13.2. Amtliche Zeugnisse Rz 642: Unter amtlichen Zeugnissen versteht man Schriften, die von Organen der Gebietskörperschaften oder von ausländischen Behörden oder Gerichten ausgestellt werden. 10.13.2.1. Organe der Gebietskörperschaften Rz 643: Organe der Gebietskörperschaften sind Behörden und Ämter und die sie…
…oder von ausländischen Behörden oder Gerichten ausgestellt werden und durch die persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächliche Umstände bekundet werden. 10.13.1.1. Bekundung Rz 631: Als "Bekundung" und somit als "Zeugnis" ist eine Erklärung dann anzusehen, wenn aus dem Inhalt der Schrift hervorgeht…
…einer amtlichen Bewilligung auf Einschreiten von Privatpersonen entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Zustellung der das Verfahren in einer Instanz abschließenden schriftlichen Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen. Rz 158: Der Begriff der Erledigung umfasst alle Arten schriftlicher Äußerungen der Behörde zu einem…
…der Parteien zum Inhalt der Urkunde und damit zum integrierenden Bestandteil der Urkunde gemacht werden. Rz 111: Die Gebührenpflicht von aus mehreren Bogen bestehenden Schriften ist verschieden geregelt: von jedem Bogen die im Gesetz angegebene Gebühr (zB § 14 TP 5 GebG); bei den Schriften gemäß …
…zB VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026). An rechtlich nicht oder nicht mehr existente Bescheidadressaten gerichtete Erledigungen sind rechtsunwirksam (nichtig). Rechtsunwirksam sind somit beispielsweise nach Form und Inhalt von Bescheiden gestaltete Schriftstücke, die gerichtet sind an eine beendete GesBR (zB VwGH 19.12.2007…
…19 GebG) 15.1. Mehrere durch ein Rechtsgeschäft begründete Leistungsverpflichtungen Rz 1109: Hat eine Schrift (Urkunde) über ein gebührenpflichtiges Rechtsgeschäft mehrere einzelne Leistungen zum Inhalt oder werden in ein und demselben Rechtsgeschäft verschiedene Leistungen oder eine Hauptleistung und Nebenleistungen bedungen, so ist die Gebühr in…
…eine Punktation vorliegt und gegebenenfalls, welcher Tarifpost sie zu unterstellen ist, ist unabhängig von der Bezeichnung des Vertrages ausschließlich nach dem schriftlich festgehaltenen Inhalt der Urkunde zu ermitteln. Daher ist eine als Vorvertrag bezeichnete Vereinbarung als gebührenpflichtige Punktation zu werten, wenn die wesentlichen Vertragspunkte bereits…
…über persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächliche Umstände an eine bestimmte, vom Ausstellungswerber verschiedene (physische oder juristische) Person adressiert (gerichtet) wird und sich aus der Adressierung im Zusammenhang mit dem sonstigen Inhalt der Schrift ergibt, dass es sich nur um eine an eine bestimmte dritte…
…der Rechtskraft und erstreckt sich auf den Inhalt des Spruches (vgl. VwGH 19.10.1988, 86/01/0062). Rz 1014: Keine Bindung besteht an Entscheidungen der Gerichte über privatrechtliche Fragen dann, wenn das Gericht bei Ermittlung des Sachverhaltes nicht von Amts wegen vorzugehen hat (vgl…
…der Ermittlung des unternehmensrechtlichen Gewinns dient, sondern auch die Ermittlung des steuerrechtlichen Gewinns ermöglichen muss. Durch eine den Vorschriften der BAO entsprechende Buchführung muss daher der Betriebsvermögensvergleich mit seinen steuerlichen Werten, sonach mit den Werten der Steuerbilanz ermöglicht werden. Der Begriff der Buchführung schließt damit…
…eine längere Nutzungszeit als drei Jahre bestimmt sind und sich aus dem Inhalt der Vereinbarung oder auf Grund gesetzlicher Vorschriften ergibt, dass ein aliquoter Rückforderungsanspruch (nicht "abgewohnter" Teil) des Bestandnehmers hinsichtlich der von ihm erbrachten Leistung für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses vor dem…
…nicht den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes; insbesondere besteht keine Akzessorietät. Solche Wechsel- oder Scheckbürgschaften sind wertpapierrechtliche Zusätze, die nach § 33 TP 22 Abs. 3 GebG gebührenfrei sind. Rz 1422: Die Übernahme einer Wechselbürgschaft begründet nur dann eine Haftung nach bürgerlichem Recht, wenn dies von den…
…6 Abs. 1 Z 6 lit. d UStG 1994 oder vergleichbaren Vorschriften nicht der Umsatzsteuer, so unterliegt die Lieferung der Kraftfahrzeuge auch nicht der Normverbrauchsabgabe. Zu den begünstigten Empfängern zählen (siehe Rz 351 bis 353). Diplomatische Missionen, berufskonsularische Vertretungen, ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen, die…
…und zum nachfolgenden Abruf des Auszuges zu übermitteln, der für die Dauer von vier Wochen gültig ist. 8.3 Einschränkung der Einsicht Gemäß § 10a Abs. 1 WiEReG hat die Registerbehörde auf schriftlichen Antrag eines wirtschaftlichen Eigentümers zu entscheiden, dass Daten über diesen wirtschaftlichen Eigentümer nicht…
…an andere Behörden zu den sonstigen Schriftstücken zu zählen sind, wird eine diesbezügliche Einsichtnahme im Regelfall nicht zu einer Schädigung von berechtigten Interessen Dritter führen. Will sich die Partei im Weg der Einsichtnahme gemäß § 90 BAO Kenntnis über den Inhalt einer im Akt enthaltenen Anzeige…