…73, unterzeichnet wird. Diesfalls muss auch die Ansässigkeit von der ausländischen Steuerverwaltung in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur in Abschnitt IV des ZS-QU-Formulars bestätigt werden. Die elektronische Signatur muss aus einem Staat stammen, der eine in der Europäischen Union anerkannte Vertrauensliste führt (das…
…die in Österreich zum Kreis der Träger von Privilegien und Immunitäten gehören, wird vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag eine Legitimationskarte mit bis zu dreijähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, aus der die Identität, die Staatsangehörigkeit und die Funktion des Inhabers zu ersehen sind. Die…
…Umstände einer oder mehrerer Personen vom Aussteller mit einer einzigen Unterschrift bekundet, so liegt nur ein Zeugnis vor. Jede weitere auf derselben Schrift unterfertigte Bekundung von persönlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächlichen Umständen, stellt ein weiteres Zeugnis dar und löst für sich die Gebührenpflicht aus.
…kein amtlicher Gebrauch durch Verwendung als Beilage gemacht wird | Z 15 | Auszüge über Daten aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR), um die im diplomatischen Wege von auswärtigen Behörden entweder durch die österreichischen Gesandtschaften im Ausland oder durch die fremden, hierlands anwesenden Gesandten angesucht wird…
…zB Bundesministerien, Landesregierungen) zu dem Zwecke verwendet wird, zu dem sie ausgestellt worden ist. Rz 121: Ein amtlicher Gebrauch von Schriften führt in folgenden Fällen zum Entstehen einer Gebührenschuld: bei im Ausland ausgestellten Zeugnissen (§ 14 TP 14 GebG) und Auszügen (§ 14 TP 4 GebG) bei…
…von einem oder mehreren Rechtsträgern gehalten werden, die meldepflichtige Personen sind, oder von passiven NFEs (Non-Financial Entity gemäß § 93 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Personen, die meldepflichtige Personen sind. Wenn mehrere Kontoinhaber bestehen, ist ein Konto meldepflichtig, falls auch nur einer der Inhaber…
…Inhaber ein Rechtsträger oder mehrere Rechtsträger sind. 6.2. Überprüfungsverfahren (§ 44 GMSG) Rz 40: Die Verfahren sind vergleichbar wie diejenigen bei bestehenden Konten von Rechtsträgern, jedoch besteht hier keine Betragsgrenze für die Anwendung der Überprüfungs-, Identifizierungs- und Meldepflichten. Es ist festzustellen, ob das Konto von…
…Energiegemeinschaft geliefert bzw. dieser zur Verfügung gestellt (Volleinspeiser), geht die Betriebs- und Verfügungsgewalt zur Gänze an die Energiegemeinschaft über und diese ist auch Inhaber des Zählpunktes. Wird die erzeugte Energie nicht innerhalb der Energiegemeinschaft verbraucht und ein Überschuss in das öffentliche Netz eingespeist, sind die…
…gemeldeten Anteile von Aktien und Stimmrechten auf 100% addieren lassen. 2.4.2 Inhaberaktien Aktien müssen gemäß § 9 Abs. 1 Aktiengesetz 1965 außer in den Fällen des § 10 Abs. 1 AktG auf Namen lauten. Gemäß § 10 Abs. 1 AktG können Aktien dann auf Inhaber lauten…
…a Schlussteil WiEReG ist oder ob der Inhaber der Call Option Kontrolle auf andere Weise ausübt. Eine Kontrolle auf andere Weise ist etwa im Zusammenhang mit den unter Abschnitt 2.3.9 (Ausübung von Kontrolle auf "andere Weise") angeführten Beispielen denkbar. 2.6.3 Abtretungsverträge…
…wenn die erste Person eine Beteiligung von mindestens 25% an der zweiten Person hält oder wenn es eine dritte Person gibt, die eine Beteiligung von mindestens 25% an den beiden Personen hält. Eine Person gilt als Inhaber einer prozentualen Beteiligung am Kapital einer anderen Person…
…Inanspruchnahme der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer nicht mehr durch Vorlage eines Behindertenpasses gemäß §§ 40 ff BBG, sondern ausschließlich durch einen Datenabgleich bei der Zulassungsstelle. Zu diesem Zweck wurden gemäß § 2 ANB-V, BGBl. II Nr. 270/2018, die Daten sämtlicher Inhaber eines Behindertenpasses mit…
…Z 2 GMSG von der Meldepflicht bestimmte Anlageinstrumente für andere Zwecke als die Altersvorsorge aus. § 87 Z 3 GMSG nimmt von der Meldepflicht weiters bestimmte Lebensversicherungsverträge aus. Gemäß § 87 Z 4 GMSG kann ferner ein Konto, dessen ausschließlicher Inhaber ein Nachlass ist, von der Meldepflicht…
B.3.5. Ausfuhrlieferungen Rz 671: Von der Normverbrauchsabgabe befreit sind gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. gemäß § 3 Z 1 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis…
…Wenn von einem bestehenden Konto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 81 GMSG). 3.2. Konten von geringem Wert (§§ 10 bis 16 GMSG) 3.2.1. Wohnsitzadresse Rz 11: Bei Konten von…
… 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft (§ 30 GMSG) Rz 27: Das meldende…
…als bestehendes Konto, wenn a)der Kontoinhaber auch Inhaber eines Finanzkontos bei dem meldenden Finanzinstitut (oder einem verbundenen Rechtsträger in demselben teilnehmenden Staat wie das meldende Finanzinstitut) ist, das ein bestehendes Konto ist, weil es zum 30. September 2016 von einem meldenden Finanzinstitut geführt wird; …
…Meldepflichtiges Konto (§ 88 GMSG) Rz 73: Ein meldepflichtiges Konto ist ein von einem meldenden Finanzinstitut eines teilnehmenden Staates geführtes Finanzkonto, dessen Inhaber eine oder mehrere meldepflichtige Person(en) oder ein passiver NFE, der von einer oder mehreren meldepflichtigen Person(en) beherrscht wird, ist oder sind…
10.5.12. Befreiungen Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 446: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 GebG sind gebührenfrei: | Z 1 | Eingaben an Gerichte | In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht eine Befreiung nur, wenn…
…und jeder Inhaber eines Wechsels zur ungeteilten Hand verpflichtet. Rz 1184: Zur Entrichtung der Gebühr bei Wetten iSd § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG sind die Personen, die gewerbsmäßig Wetten abschließen oder vermitteln, zur ungeteilten Hand verpflichtet. Die Gebühr ist von diesen Personen…