27.8. Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG) 27.8.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1520: Die Hypothekarverschreibung ist der vertragsmäßige Pfandrechtstitel, wodurch zur Sicherstellung einer eigenen oder fremden Verbindlichkeit eine Hypothek bestellt wird. Rz 1521: Eine Hypothek (Grundpfand) liegt nur dann vor, wenn eine unbewegliche…
…siehe Rz 1440 ff); Ehepakte (§ 33 TP 11 GebG; siehe Rz 1480 ff); Glücksverträge (§ 33 TP 17 GebG; siehe Rz 1490 ff); Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG; siehe Rz 1520 ff); Vergleiche (außergerichtliche) (§ 33 TP 20 GebG; siehe Rz 1540 ff); Zessionen (§ 33 TP 21…
…zu Darlehens- und Kreditverträgen Rz 1120: Bei den gemäß § 20 Z 5 GebG von der Gebührenpflicht ausgenommenen Sicherungs- und Erfüllungsgeschäften handelt es sich um Bürgschaftserklärungen iSd § 33 TP 7 GebG, Hypothekarverschreibungen iSd § 33 TP 18 GebG, Zessionen iSd § 33 TP 21 GebG (einschließlich Sicherungszessionen), die…
…Stiftungseingangssteuergesetz) steuerbar ist, dh. grundsätzlich dem GebG oder einem Verkehrsteuergesetz unterliegt, auch wenn es auf Grund der Verwirklichung eines Befreiungstatbestandes steuerfrei ist. Rz 1116: In Erbübereinkommen zur Besicherung von Erbansprüchen beurkundete Hypothekarverschreibungen gemäß § 33 TP 18 GebG sind nur insoweit gemäß § 19 Abs. 2 GebG…
…die Hypothek eingeräumt wird bzw. des Höchstbetrages. 27.8.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner, Haftung Rz 1535: Die Hypothekarverschreibung ist ein einseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Gebührenschuldner ist der Gläubiger (§ 28 Abs. 1 Z 2 GebG; siehe Rz 1179…