…ausgezahlt; Bewilligung in Österreich gemäß § 50 InvFG 2011 durch die FMA oder gemäß Art. 5 der Richtlinie 2009/65/EG im Herkunftsmitgliedstaat. In Österreich kann ein OGAW - wie auch bereits im Anwendungsbereich des InvFG 1993 - nur in der sogenannten "Vertragsform" errichtet werden, dh. als Sondervermögen…
…sehr weit definiert; es ist daher weder eine Investition in Wertpapiere noch die Einhaltung des Grundsatzes der Risikostreuung erforderlich. Rz 76: Ein AIF iSd AIFMG ist dann ein "inländischer" AIF, wenn sein Herkunftsmitgliedstaat Österreich ist. Der Herkunftsmitgliedstaat eines AIF ist gemäß § 2 Abs. 1 Z…
…ImmoInvFG sind die steuerlichen Vorschriften des § 40 ImmoInvFG auch auf ausländische AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, anzuwenden. Zum Begriff des AIF in Immobilien siehe Rz 87 ff. Rz 115: Für die Beurteilung, ob ein ausländischer AIF in Immobilien…
…ausgezahlt; Bewilligung in Österreich gemäß § 50 InvFG 2011 durch die FMA oder gemäß Art. 5 der Richtlinie 2009/65/EG im Herkunftsmitgliedstaat. In Österreich kann ein OGAW - wie auch bereits im Anwendungsbereich des InvFG 1993 - nur in der sogenannten "Vertragsform" errichtet werden, dh. als Sondervermögen…
… 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011, 2.AIF im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsmitgliedstaat Österreich ist (siehe dazu unten, Rz 76) und der kein AIF in Immobilien ist. Zu ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 188 InvFG 2011 siehe Rz 91 ff. Rz 26: Inländische…
… 42 ImmoInvFG, wonach die steuerlichen Regelungen aus § 40 ImmoInvFG auch auf ausländische Immobilienfonds anzuwenden sind. Als ausländische Immobilienfonds gelten: AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, ausgenommen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaft…
…fallen in der Regel in den Anwendungsbereich des AIFMG. Die Verwalter der unter das AIFMG fallenden geschlossenen Fonds müssen in der EU niedergelassen sein und unterliegen der Registrierung oder Konzessionierung bei einer zuständigen Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaates. Das verwaltete Vermögen eines geschlossenen Fonds wird oft 500…
…als "qualifiziertes Portfoliounternehmen" geeignet sind Unternehmen, die in einem Drittstaat niedergelassen sind, der auf der Liste der nicht-kooperativen Länder und Gebiete der FATF steht oder der sich entweder gegenüber dem Herkunftsmitgliedstaat des Fondsverwalters oder gegenüber einem jener Mitgliedstaaten, in denen die Anteile des EuVECA…
…als "qualifiziertes Portfoliounternehmen" geeignet sind Unternehmen, die in einem Drittstaat niedergelassen sind, der auf der Liste der nicht-kooperativen Länder und Gebiete der FATF steht oder der sich entweder gegenüber dem Herkunftsmitgliedstaat des Fondsverwalters oder gegenüber einem jener Mitgliedstaaten, in denen die Anteile des EuSEF…
…auf diesen nicht anwendbar sind. § 40 ImmoInvFG sieht vor, dass die Erträge eines "AIF in Immobilien", dessen Herkunftsmitgliedstaat Österreich ist, nach § 14 ImmoInvFG zu ermitteln sind und als an den Anteilinhaber ausgeschüttet gelten. Hingegen kommt bei einem "AIF in Immobilien", der eine inländische Immobilienkapitalgesellschaft gemäß…