… 90 EStG 1988 (zB VwGH 24.5.1993, 92/15/0037), Auskünfte nach dem Auskunftspflichtgesetz (zB VwGH 19.9.1989, 88/14/0198), Verständigungen gemäß § 81 Abs. 2 letzter Satz BAO über die Vertreterbestellung (VwGH 2.8.2000, 99/13/0209). 2.1.2.4…
…263 Abs. 2 BAO). 3.8. Folgen eines Beitritts Bei einem Beitritt zu einer Bescheidbeschwerde (nach den §§ 257 oder 259 BAO) haben Beschwerdevorentscheidungen dem Beschwerdeführer und dem Beigetretenen gegenüber einheitlich zu ergehen (vgl. zB VwGH 24.9.2003, 99/13/0180). Es ist rechtswidrig, wenn…
…Rechtsgeschäftes persönlich von den Gebühren befreit, dann kann keine andere Person als Haftender zur Entrichtung der Gebühr herangezogen werden. Rz 1196: Die Abgabenbehörde hat die Geltendmachung der Haftung nach den in der BAO festgelegten Regeln und Grenzen der Ermessensübung vorzunehmen. Dabei hat sie einerseits die…
…für die Erhebung der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 zuständig gewesen ist (§ 240 Abs. 3 letzter Satz BAO), also das Finanzamt, das auch für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Abzugsverpflichteten zuständig ist. Diese allgemeine Regel wird allerdings durch die Spezialzuständigkeit nach § 61 Abs…
…695: Die Gebühr ist vom Zulassungswerber bei der Zulassungsstelle einzuzahlen. Die Zulassungsstelle darf den Zulassungsschein (Zulassungsbescheinigung) bzw. den Überstellungsfahrtschein nur nach erfolgter Zahlung der Gebühr aushändigen. Rz 696: Wurde die Gebühr entrichtet, obwohl keine Abgabenschuld bestand, ist sie auf Antrag von der zur Einhebung der…
…Forschungsprämie gilt als Abgabe vom Einkommen im Sinne der BAO (§ 108c Abs. 4 dritter Satz EStG 1988). Die Zuständigkeit für die Auszahlung und die Rückforderung der Forschungsprämie richtet sich nach der Zuständigkeit für die Erhebung der Einkommen- bzw. der Körperschaftsteuer dessen, der die Forschungsprämie beantragt…
…1. Aufschreibungen (Gebührenjournal) Rz 81: Der zur Selbstberechnung nach § 3 Abs. 4 GebG berechtigte Gebührenschuldner ist zur Führung von fortlaufenden Aufschreibungen ("Gebührenjournal") verpflichtet. In diese sind alle Rechtsgeschäfte, für die die Selbstberechnung erfolgt, aufzunehmen. Ausgenommen sind lediglich jene gebührenfreien Rechtsgeschäfte, für die keine Anzeigepflicht nach …
…der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei den Verwaltungsgerichten (VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV): Beschwerden, Wiedereinsetzungs- oder Wiederaufnahmeanträge und sonstige…
…zuständig ist. Diese allgemeine Regel wird allerdings durch die Spezialzuständigkeit nach § 61 Abs. 4 Z 2 BAO verdrängt, wonach für das Verfahren über die Rückzahlung oder Erstattung der Kapitalertragsteuer auf Grundlage von § 94 Z 2 oder Z 10 EStG 1988, § 99a Abs. 8 EStG 1988, …
…Kreditkarte oder andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen entrichtet wurde, gemäß § 203 BAO mit Bescheid festgesetzt, so ist nach der zwingenden Vorschrift des § 9 Abs. 1 GebG zusätzlich eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50% der verkürzten Gebühr zu erheben. Ein Verschulden des Abgabepflichtigen stellt keine Voraussetzung der…
…Spendenbegünstigung und Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen (§ 4a Abs. 5 Z 3 und 4 EStG 1988, § 18 Abs. 8 Z 4 EStG 1988 sowie § 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 34/2017) Erteilung der Zuzugsbegünstigung (§ 103 EStG 1988 und § 1 der Verordnung BGBl. II Nr…
…sofern die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 KStG 1988 vorliegen. Angelegenheiten betreffend Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Sinn des § 6b KStG 1988. Angelegenheiten betreffend die pauschale Erstattung von Einkommensteuer: Bausparen (§ 108 Abs. 5 EStG 1988) Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge (§ 108a Abs. 4 und Abs. 5 EStG 1988) Prämienbegünstigte…
26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…
8.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG 8.2.1. Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels, Eingaben im Zusammenhang mit Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten, übrige Eingaben, Beilagen, Protokolle Rz 157: Bei Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels sowie bei den in…
…Person, die aus der amtlichen Ausfertigung unmittelbare Rechte ableiten kann (siehe dazu Rz 157 ff). Beispiel: Hinausgabe an den zur Erwerbstätigkeit Berechtigten, an den neuen österreichischen Staatsbürger Rz 319: Die ausstellende Behörde einer nach § 14 TP 2 GebG gebührenpflichtigen amtlichen Ausfertigung muss eine inländische sein…
…Rz 15: Der Inhalt der Abgabenschuld (Höhe, Bemessungsgrundlage, Befreiungen) ergibt sich nach der im Entstehungszeitpunkt der Schuld bestehenden Rechtslage. 1.8. Nachträgliche Beseitigung der Gebührenschuld Rz 16: Eine einmal entstandene Gebührenschuld kann grundsätzlich nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Zur ex tunc-Auflösung siehe Rz 1015.
…zu entrichten. Die Vorauszahlung ist zu erstatten, wenn keine Gebührenschuld entsteht (siehe Rz 539 ff). Die Behörde darf das Reisedokument nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen. 10.8.4. Rückzahlung der Vorauszahlung der Erledigungsgebühr Rz 539: Entsteht keine Gebührenschuld für die Gebühr, ist die…
…dessen Rahmen sie ihre Entscheidung gemäß § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen hat. Rz 193: Bei Entrichtung der Abgabenschuld durch einen der Gesamtschuldner erlischt die Abgabenschuld für alle übrigen Schuldner. Hat dabei ein Gesamtschuldner die ganze…
…71: Die Urkundsperson hat auf der gebührenpflichtigen Schrift einen Vermerk über die Höhe der entrichteten (also bereits bezahlten) oder der zu entrichtenden (dh. noch nicht bezahlten, aber angefallenen) Gebühr anzubringen (siehe auch Rz 60). Ist die Anbringung eines Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich…
…die im Zuge einer Amtshandlung aus- oder hergestellt wurde, ein Vermerk über die Höhe der entrichteten (also bereits bezahlten) oder der zu entrichtenden (dh. noch nicht bezahlten, aber angefallenen) Bundesverwaltungsabgabe anzubringen. Der Sichtvermerk kann automationsunterstützt auf den Schriften angebracht oder bei händischer Aufzeichnung der Bundesverwaltungsabgaben…