…Inland, weil die Verfügungsmacht beim inländischen Alleingesellschafter der ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung liegt. Es ergeben sich die Folgen wie in Beispiel 1. Rz 57: Im Falle eines selbständigenBei Tages-, Wochen- und Monatspendlern sowie bei Saisonarbeitern (Handels-)Vertreters oder geschäftsführenden GmbH-Gesellschafters,z.B. Erntehelfer…
…als Nominator (Treugeber) zu erfassen. 2.3.5 Wahrnehmung einer Organfunktion durch einen Eigentümer eines Rechtsträgers Verfügt ein Gesellschafter einer GmbH oder ein Aktionär einer Aktiengesellschaft nicht über die erforderliche Beteiligung an dem Rechtsträger und übt dieser gleichzeitig eine Organfunktion des betreffenden Rechtsträgers aus (Geschäftsführer…
24. Haftung (§ 30 GebG) Rz 1193: Neben den zur Entrichtung der Gebühren verpflichteten Gebührenschuldnern (siehe Rz 1176 ff) haften die übrigen an einem Rechtsgeschäft beteiligten Personen für die Gebühr. Weiters haften im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Gebührenanzeige (siehe Rz 1199 ff) alle nach § 31 Abs…
…Lage des Arbeitsplatzes oder der AusbildungsstätteEiner Person mit Hauptwohnsitz im Inland wird von einer ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an demderen Gesellschafter-Geschäftsführer sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehenist…
…Hand verpflichtet, die Gebühr zu entrichten. Die Verfassung des Protokolls über die Versammlung der Gesellschafter einer GmbH ist sowohl im Interesse der Gesellschafter als auch der Gesellschaft gelegen. Ebenso ist das Protokoll über die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft jedenfalls auch im Interesse der Aktionäre gelegen, da…
…hat er dadurch einen Vorteil erlangt, so ist er zur Entrichtung der durch die Handlung des Geschäftsführers begründeten Gebühr verpflichtet. Rz 1191: Auch eine im Ausland ohne Auftrag ausgestellte Urkunde kann unter den beschriebenen Voraussetzungen die Gebührenschuld des Geschäftsherrn hervorrufen. Seine Verpflichtung zur Entrichtung der…
…zu Unrecht nicht entrichtet, ist sie mit Bescheid gemäß § 202 BAO gegenüber dem abgabenrechtlichen Haftungspflichtigen (Rechtsträger der Zulassungsstelle) geltend zu machen. 10.14.4. Haftung für die Gebühr Rz 698: Nach § 14 TP 15 Abs. 3 GebG haftet der Rechtsträger der Zulassungsstelle, also das Versicherungsunternehmen…