RIS AI
15 Treffer603 msnur geltende Fassungen
2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Funktionen bei der Privatstiftung ausüben, ist für die Zwecke des WiEReG nicht von Belang. Bei Privatstiftungen gemäß § 1 Abs. 2 Z 12 WiEReG schließt dies folgende Personen bzw. Personengruppen ein: die Stifter; die Begünstigten, einschließlich Letztbegünstigte; die Gruppe von Personen, aus der aufgrund einer gesonderten…

VPR 2021 Rz 164–1711.3.5.2. Beitrag zum KVV
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…M-Gruppe, A, B und C, sind in verschiedenen Ländern ansässig und haben bisher Eigenforschung betrieben. Um Doppelungseffekte zu vermeiden, schließen sie einen Entwicklungs-KVV ab, dem zufolge die Forschung bei A und B angesiedelt wird. Die Kosten von A betragen 100, jene von B…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Ermittlung des Schwellenwertes von 1.000.000 US-Dollar bei rückkaufsfähigen Gruppen-und Gruppenrentenversicherungsverträgen (§ 50 Z 3 GMSG); Ermittlung des Schwellenwertes von 50.000 US-Dollar für Arbeitnehmerbeiträge bei Altersvorsorgefonds mit breiter Beteiligung (§ 66 Z 3 lit. d GMSG); Ermittlung des Schwellenwertes von 50.000…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Gleiches gilt, wenn in Bezug auf eine klar bestimmbare Gruppe von Konten von hohem Wert nicht alle Informationen erfasst sind, sodass sich die Suche in den Papierunterlagen auf diese Gruppe beschränkt (Sec. III Rz 36 CRS-Kommentar). Eine Suche in den Papierunterlagen ist nicht erforderlich…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…zu verstehen, die sich auf das Halten von Gesellschaftsanteilen oder eine Funktionsausübung bei einem Rechtsträger (zB Funktionen iSd § 2 Z 2 oder 3 WiEReG oder als Nominee-Direktor) beziehen. Hierbei gelten folgende Definitionen: Nominator: eine natürliche Person, ein Rechtsträger oder eine Gruppe der Vorgenannten, die…

BMF-010221/0099-IV/8/2019Bilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten über den Austausch länderbezogener Berichte.
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0099-IV/8/201905.04.2019

…folgende Bedeutung:   a)der Ausdruck "Unternehmensgruppe" bedeutet eine Gruppe von Unternehmen, die durch Eigentum oder Beherrschung verbunden sind, sodass die Gruppe entweder nach den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen zur Aufstellung eines konsolidierten Abschlusses für Rechnungslegungszwecke verpflichtet ist oder dazu verpflichtet wäre, wenn Eigenkapitalbeteiligungen an einem der…

BMF-010221/0126-IV/8/2019Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde der Republik Österreich und der zuständigen Behörde der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über den Austausch länderbezogener Berichte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0126-IV/8/201909.07.2019

…sodass die Gruppe entweder nach den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen zur Aufstellung eines konsolidierten Abschlusses für Rechnungslegungszwecke verpflichtet ist oder dazu verpflichtet wäre, wenn Eigenkapitalbeteiligungen an einem der Unternehmen an einer öffentlichen Wertpapierbörse gehandelt würden;   e) der Ausdruck "multinationale Unternehmensgruppe" bedeutet eine Gruppe von Unternehmen, i…

InvFR 2018 Rz 52–592.1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…einer jeweiligen Gruppe im Verhältnis zur Verwaltungsgesellschaft einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausgeübt werden (§ 163 Abs. 2 zweiter Satz InvFG 2011); soweit natürliche Personen Anteilsinhaber sind, muss die Investitionssumme mindestens jeweils 250.000 Euro betragen. Das gilt auch für Anteilinhaber die einer Gruppe von Anteilinhabern…

GMSR Rz 31–325. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…meldende Finanzinstitut nach dessen Ermessen von einer Überprüfung, Identifizierung und Meldung nach den Vorschriften dieses Gesetzes absehen (§ 34 GMSG). Die Anwendung dieser Ausnahmebestimmung liegt ausschließlich im Ermessen des Finanzinstituts und kann für alle oder jeweils für eine eindeutig identifizierte Gruppe bestehender Konten von Rechtsträgern erfolgen…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…besser als das Konzernrating sein ("negativer Konzernrückhalt"). Je nach den Gegebenheiten und Umständen kann es jedoch angemessen sein, das Rating einer Konzerngesellschaft isoliert von der Gruppe zu bestimmen (Z 10.78 OECD-VPL), wobei es diesfalls auch besser als das Konzernrating sein kann. Zur Beurteilung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…in Medienberichten auf das Bestehen eines einheitlich agierenden Blocks oder Pools von Aktionären, deren Stimm- oder Kontrollrechte zB in einer Summe (Gesamtprozentangabe) für eine konkrete Personen-gruppe oder für "Familie XYZ" ausgewiesen werden), dass Stimmrechts- oder Kontroll-verhältnisse bestehen, die von den festgestellten Beteiligungsverhältnissen abweichen…

VPR 2021 Rz 440–4463.2.3.2. Pflicht zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Möglichkeiten ausgesetzt, so wird der Informationsaustausch durch den aussetzenden Staat nicht versäumt im Sinne von § 5 Abs. 1 Z 3 VPDG. Daher wäre für den Eintritt in die Berichtspflicht durch eine Geschäftseinheit einer Gruppe mit der obersten Muttergesellschaft im aussetzenden Staat vielmehr erforderlich, dass der…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…darf pro Projekt den Betrag von EUR 5 Mio. nicht überschreiten. Pro Unternehmen gilt grundsätzlich die Obergrenze von EUR 40 Mio. an insgesamt aushaftendem aws-Obligo. Bei Garantien für Unternehmen, die Teil einer Gruppe verbundener Unternehmen sind, gilt ebenso die Obergrenze von EUR 40 Mio…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…allerdings nicht die Barumsatzgrenze von 7.500 Euro. 6.7. Leistung außerhalb der Betriebsstätte (Umsätze "mobiler Gruppen", § 7 BarUV 2015) Die nachträgliche Erfassung der einzelnen Umsätze, die außerhalb der Betriebsstätte - etwa beim Kunden - erbracht werden, mit elektronischer Registrierkasse soll - unabhängig von einer bestehenden "händischen Belegerteilungspflicht…

GMSR Rz 78–8011.6. Non-Financial Entity (§§ 93 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…in der dazugehörigen Gruppe produzierte Waren wahrnimmt und die Einkünfte aus den Tätigkeiten als Verteilungszentrum nach § 95 Z 1 GMSG als aktiv einzustufen sind, liegt ein aktiver NFE vor. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass weniger als 80% Aktivitäten aus dem Besitz von ausgegebenen Aktien…