…9, Art. 12, Art. 14 - Art. 22) Vermeidung der Doppelbesteuerung (Art. 23) Gleichbehandlung (Art. 24) Verständigungsverfahren (Art. 25) Informationsaustausch (Art. 26) (siehe dazu im Detail unten) Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen (Art. 27) In-Kraft-Treten (Art. 28) und Kündigung (Art. 29) Protokollbestimmungen in…
…6 Abs. 8 NoVAG 1991 anwendbar ist - Ermittlung der anzuwendenden Rechtslage; 3.Bei Anwendung des § 6 Abs. 8 NoVAG 1991 ist die unionsrechtliche Gleichbehandlung des Kraftfahrzeuges sicherzustellen - Ermittlung der Normverbrauchsabgabe nach der jeweils anzuwendenden Rechtslage (hinsichtlich des Anwendungsbereichs, der Befreiungen, der Tarifberechnung, etc. in dieser…
…Zeitpunkt des normverbrauchsabgabepflichtigen Vorgangs die Rechnungen vorgelegt werden. Der Aussteller der Rechnung muss ein Unternehmer im Sinne des UStG 1994, jedoch kein befugter Fahrzeughändler sein. Um eine Gleichbehandlung sicherzustellen, Verwaltungslasten zu vermeiden und ungewollte Umgehungskonstruktionen zu verhindern, kann eine vereinfachte Ermittlung der Bemessungsgrundlage angewendet werden…
…13 OECD-MA. Denn durch die zwingende steuerliche Immobilienaufwertung werden nicht Früchte des Immobilienvermögens generiert, sondern es erfolgt eine Gleichbehandlung mit einem Veräußerungsvorgang, weil nicht laufender Ertrag aus dem Vermögen sondern der Wertzuwachs am Vermögensstamm die Besteuerungsgrundlage bildet. Aufwertungsgewinne aus Immobilien sind daher gemäß Art…
…Kundmachungen, EAS-Auskünfte), die noch auf der Gleichbehandlung der Arbeitgebereigenschaft nach österreichischem innerstaatlichen Recht und Abkommensrecht beruhen und damit der in diesem Erlass wiedergegebenen und interpretierten Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes widersprechen, sind überholt und nicht mehr anzuwenden. Dies gilt nach Herstellung des Einvernehmens mit der Schweiz…
…von zwei Jahren an Vergütungsberechtigte im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 IStVG für ihren persönlichen Gebrauch. Die Grenzen dieser Steuerbefreiung ergeben sich aus dem Erfordernis der Gegenseitigkeit. Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 3 IStVG ist sinngemäß anzuwenden. Rz 358…
…der Kraftfahrzeuge hat und keine Serienausstattung darstellt, verringert werden, wobei dies ausschließlich durch den Hersteller oder dessen Bevollmächtigten erfolgen kann und durch diesen belegt werden muss. Um eine Gleichbehandlung sicherzustellen, Verwaltungslasten zu vermeiden und ungewollte Umgehungskonstruktionen zu verhindern, kann eine vereinfachte Ermittlung des für die…