2. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen 2.1. Volleinspeiser 2.1.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 2.1.1.1. Allgemeines Rz 10: Bei Volleinspeisung stellt die Photovoltaikanlage grundsätzlich hinsichtlich des gesamten eingespeisten (verkauften) Stroms eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) unabhängig…
2.2. Überschusseinspeiser 2.2.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 2.2.1.1. Allgemeines Rz 36: Bei Überschusseinspeisung stellt die Photovoltaikanlage insoweit eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) dar, als Strom in das öffentliche Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen…
…Es gelten die Ausführungen in Abschnitt 2. Siehe auch Beispiel 27 in Rz 134. Rz 132: Die Überlassung der Photovoltaikanlage an die EEG und die Überschusseinspeisung ins öffentliche Netz stellen eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle dar, auch wenn Strom aus dieser Erzeugungsanlage für eine betriebliche Tätigkeit…
…Abzug der KESt verpflichtet. Zur Herstellung einer abkommenskonformen Besteuerung ist das gleiche Verfahren wie im Falle eines ausländischen Anteilinhabers mit inländischen Investmentfondsanteilen auf einem inländischen Depot anzuwenden (Rz 542 ff). Rz 566: Ist der ausländische Anteilinhaber eine im EU-Raum ansässige Kapitalgesellschaft, kann sie sich…
…Qualifikation ist der wirtschaftliche Gehalt der Leistungsbeziehung, wobei die vertraglichen Vereinbarungen Anhaltspunkte zur sachgerechten Abgrenzung bieten können (Haftung, Gewährleistung, gewerbliche Schutzrechte, Zahlungsrisiken etc.). Lediglich an den Leistungsempfänger weitergereichte Kosten sind hingegen nicht einzubeziehen und ohne Gewinnaufschlag zu verrechnen. Ein allfälliger mit dieser Leistungsvermittlung verbundener administrativer…
…damit der in diesem Erlass wiedergegebenen und interpretierten Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes widersprechen, sind überholt und nicht mehr anzuwenden. Dies gilt nach Herstellung des Einvernehmens mit der Schweiz auch für Z 6 des Erlasses des BMF vom 18. Jänner 2000, 04 4282/3-IV/4/00…
…Beispiele für immaterielle Werte sind sowohl gesetzliche Schutzrechte (zB Patente, Marken- oder Musterrechte), als auch gesetzlich nicht geschütztes Spezialwissen über gewerblich-technische Erfahrungen (Know-how), staatliche Zulassungen und Rechte aus Verträgen sowie Goodwill, Kundenlisten oder Vertriebsrechte. Rz 138: Im Bereich von immateriellen Werten können aus…
…€ in Anspruch genommen. Es ergibt sich folgende Beurteilung: | Kaufpreis | 30.000,00 | Vorsteuer: 6.000,00 | Investitionsförderung Kosten Herstellung Betriebsbereitschaft | - 2.000,00 + 3.000,00 | idR echter Zuschuss Vorsteuer: 600,00 | Einspeisung 20.000 kWh à…
…kWh. Es ergibt sich folgende Beurteilung für den Anlagenbetreiber: | Kaufpreis | 60.000,00 | Vorsteuer: 12.000,00 | Kosten Herstellung Betriebsbereitschaft | +6.000,00 | Vorsteuer: 1.200,00 | Einspeisung 24.000 kWh à 12 Cent an die EEG |…
…Strommenge) werden in das Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen verkauft. | Kaufpreis | 30.000,00 | Vorsteuer: 6.000,00 | Investitionsförderung Kosten Herstellung Betriebsbereitschaft | - 2.000,00 + 3.000,00 | idR echter Zuschuss Vorsteuer: 600,00 | Davon abziehbar: 55%…
…wenn zB Ausdrucke vorgenommen werden, etwa bei Belegerstellung durch ein Kassensystem), sind diese Belegdaten auch auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Aufzeichnungen, bei denen die Abgabenbehörde die Erstellung von dauerhaften Wiedergaben verlangen kann (§ 131 Abs. 3 BAO), wie zB bei Führung…
…Abs. 1 UStG 1994. Nach § 2 Abs. 1 erster Satz UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Die Belegerteilungspflicht des § 132a BAO besteht ua. auch dann, wenn die Umsätze umsatzsteuerfrei sind, wenn sie unter der "Kleinunternehmergrenze" (zufolge § 6 Abs. 1…
…siehe auch Rz 107). 3.38.6a. Multilaterale Risikobewertung Rz 190a: Für die Teilnahme an multilateralen Verfahren zur Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung) sowie die damit einhergehende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der multilateralen Risikobewertung ist gemäß § 118b BAO das Finanzamt für Großbetriebe zuständig…