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13 Treffer503 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…tatsächlich entrichtet hat. Dieser Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) zu stellen und hat Folgendes zu beinhalten: Unterlagen, mit denen die Zahlung der Gebühren belegt werden kann Geschäftszahl des Verfahrens und Datum der Antragstellung Behörde, die die Gebühren eingehoben hat Bankverbindung des Antragstellers Name…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Sie, dass der Rückzahlungsantrag schriftlich (nicht per E-Mail) zu stellen ist und Folgendes zu beinhalten hat: Unterlagen, mit denen die Zahlung der Gebühren belegt werden kann Geschäftszahl des Verfahrens und Datum der Antragstellung Behörde, die die Gebühren eingehoben hat Bankverbindung des Antragstellers Name, Adresse…

GebR 2025 Rz 573–57610.10. Waffendokumente (§ 14 TP 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Sie, dass der Rückzahlungsantrag schriftlich (nicht per E-Mail) zu stellen ist und Folgendes zu beinhalten hat: Unterlagen, mit denen die Zahlung der Gebühren belegt werden kann Geschäftszahl des Verfahrens und Datum der Antragstellung Behörde, die die Gebühren eingehoben hat Bankverbindung des Antragstellers Name, Adresse…

GebR 2025 Rz 785–79210.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Sie, dass der Rückzahlungsantrag schriftlich (nicht per E-Mail) zu stellen ist und Folgendes zu beinhalten hat: Unterlagen, mit denen die Zahlung der Gebühren belegt werden kann Geschäftszahl des Verfahrens und Datum der Antragstellung Behörde, die die Gebühren eingehoben hat Bankverbindung des Antragstellers Name, Adresse…

KfzBStR 2021 Rz 247–255A.3.6.2.2.1. Erwerb beim inländischen Fahrzeughändler
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…zu erbringen. Beim Fahrzeughändler müssen diese im Original vorgelegt werden. Rz 251: Der Fahrzeughändler ist zur Anfertigung und Aufbewahrung einer Kopie der Nachweisdokumente verpflichtet. Zudem hat er die ausstellende Behörde, Geschäftszahl oder laufende Nummer und das Ausstellungsdatum des Behindertenpasses gemäß §§ 40 ff BBG bzw. des…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…BIC: BUNDATWW) zu entrichten, wobei auf der Zahlungsanweisung als Verwendungszweck das jeweilige Beschwerdeverfahren (Geschäftszahl des Bescheides) anzugeben ist. Bei elektronischer Überweisung der Beschwerdegebühr mit der "Finanzamtszahlung" ist als Empfänger das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (IBAN wie zuvor) anzugeben oder auszuwählen. Weiters sind die Steuernummer/Abgabenkontonummer…

VPR 2021 Rz 432–4353.2.2. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

3.2.2. Begriffsbestimmungen 3.2.2.1. Geschäftseinheit Rz 432: Die Begriffsdefinition der "Geschäftseinheit" im Sinne von § 2 Z 2 VPDG ist insofern weit gefasst, als neben Vereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit auch solche ohne eigene Rechtspersönlichkeit als eigene Geschäftseinheit definiert werden. Der Begriff umfasst…

GebR 2025 Rz 1189–119223. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

23. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG) Rz 1189: Unter Geschäftsführung ohne Auftrag versteht man die eigenmächtige Besorgung der Angelegenheiten eines anderen in der Absicht, dessen Interessen zu fördern. Eigenmächtig ist ein Tätigwerden dann, wenn es ohne Bevollmächtigung erfolgt. Rz 1190: Genehmigt der Geschäftsherr die Geschäftsführung…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG Rz 80: Ein Gebührenschuldner, der in seinem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließt, kann beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6), die Selbstberechnung der Hundertsatzgebühren für diese Rechtsgeschäfte beantragen. Die Selbstberechnung ist zu bewilligen…

GebR 2025 Rz 1601–161127.10.5. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.10.5. Gebührenbefreiungen Rz 1601: Neben Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes 1957 (zB UmgrStG) und solchen nach allgemeinen Befreiungsbestimmungen des GebG, wie jener nach § 15 Abs. 3 GebG (siehe Rz 1040 ff), nach § 19 Abs. 2 GebG (siehe Rz 1111 ff) oder nach § 20 Z…

GebR 2025 Rz 1424–143527.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1424: Die Gebühr beträgt 1% vom Wert der verbürgten Verbindlichkeit. Rz 1425: Der Wert der verbürgten Verbindlichkeit ergibt sich vorbehaltlich von Sonderregelungen des GebG nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955. Auf die Pro-fisco Klausel des § 22 GebG…

VPR 20215. Teil: Anhang
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

5. Teil: Anhang 5.1. Überblick EAS-Auskünfte Dieser Anhang dient als Überblick über alle zum Thema Verrechnungspreise ergangenen EAS-Auskünfte. Die Aussagen in den EAS-Auskünften haben nur insoweit Gültigkeit, als sie nicht im Widerspruch zu den VPR 2021 oder den OECD-VPL stehen…

GebR 2025 Rz 1384–138827.3.5.4. Bestandgeber, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.5.4. Bestandgeber, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört Rz 1382: Zur Durchführung der zwingenden Selbstberechnung durch Bestandgeber, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört (zB Gebietskörperschaften, Wohnbauvereinigungen, Leasingfirmen usw.), ist eine sinngemäße Anwendung der Bestimmungen des § 3…