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GebR 2025 Rz 189–1989.2. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

9.2. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern Rz 189: Trifft die im § 13 Abs. 1 GebG festgelegte Verpflichtung zur Entrichtung der festen Gebühr zwei oder mehrere Personen, so sind sie nach § 13 Abs. 2 GebG zur ungeteilten Hand verpflichtet. § 13 Abs. 2 GebG entspricht dem § 6…

GebR 2025 Rz 20–232.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

2.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis Rz 20: Sind von mehreren Beteiligten nur einzelne persönlich befreit, so bleibt die Gebühren- und Haftungsschuld (siehe Rz 1187, Rz 1193) der übrigen Beteiligten davon unberührt. Daran vermögen auch zivilrechtliche Vereinbarungen nichts zu ändern, zumal der öffentlich…

GebR 2025 Rz 1256–126227.1.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 200 Abs. 1 ABGB) erfolgt hingegen mit rückwirkender Kraft (ex tunc) und ist gemäß § 295a BAO zu berücksichtigen. Rz 1259: Gebührenschuldner sind die am Rechtsgeschäft beteiligten Parteien als Gesamtschuldner. Im Übrigen siehe Rz 1176 ff. 27.1.5. Gebührenbefreiungen und -ermäßigung Rz 1260: Die Annahme…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…2. Unmittelbare Abhängigkeit Die Höhe einer Abgabenschuldigkeit hängt insbesondere bei einer Beschwerde gegen einen Abgabenbescheid, einen Haftungsbescheid, einen Widerrufsbescheid betreffend Nachsicht, Löschung oder Entlassung aus der Gesamtschuld unmittelbar von der Erledigung der Bescheidbeschwerde ab. 2.3.3. Mittelbare Abhängigkeit Beispielsfälle: Abhängigkeit von einem Verfahrensbescheid, auch…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…90/16/0043; VwGH 11.2.1992, 91/15/0121). Nicht beschwerdebefugt sind beispielsweise: nicht mit Abgabenbescheid in Anspruch genommene Gesamtschuldner (zB VwGH 19.9.2001, 2001/16/0253), nicht mit Haftungsbescheid in Anspruch genommene Haftungspflichtige (zB VwGH 27.4.1994, 92/13/0016), lediglich…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…zu stellen. Antragsberechtigt ist derjenige Gebührenschuldner, Gesamtschuldner oder Haftende, der die Gebühr tatsächlich entrichtet hat. Dieser Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) zu stellen und hat Folgendes zu beinhalten: Unterlagen, mit denen die Zahlung der Gebühren belegt werden kann Geschäftszahl des Verfahrens und Datum…

GebR 2025 Rz 1176–118822. Gebührenschuldner (§ 28 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2.5.1960, 2100/59). 22.5. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern Rz 1187: Sind mehrere Personen Schuldner derselben Gebühr, schulden sie diese grundsätzlich als Gesamtschuldner. Nach § 6 Abs. 1 BAO sind Personen, die nach Abgabenvorschriften dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden, Gesamtschuldner (Mitschuldner zur ungeteilten Hand, § 891…

GebR 2025 Rz 1193–119824. Haftung (§ 30 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 224 Abs. 1 BAO geltend gemacht. Dadurch wird der in Anspruch genommene Haftende zum Gesamtschuldner der Abgabe. 24.2. Kreis der haftungspflichtigen Personen Rz 1198: Das GebG bestimmt zwei Personengruppen zu Haftenden der Rechtsgebühren: Die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen, die nicht Gebührenschuldner (siehe Rz 1176…

GebR 2025 Rz 1384–138827.3.5.4. Bestandgeber, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Bestandverträge werden dennoch vom Finanzamt entgegengenommen. Die Gebühr wird diesfalls mit Bescheid festgesetzt, wobei es im Hinblick auf das zwischen den Vertragsparteien bestehende Gesamtschuldverhältnis eine Frage der Ermessensübung ist, an welchen von mehreren Gebührenschuldnern das Finanzamt das Leistungsgebot richtet. Außerdem kann das Finanzamt mangels ordnungsgemäßer…

VPR 2021 Rz 368–3742.2.4.4. Unzulässige Gewinnaufteilungsmethoden
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…unterhaltenen ARGE sind unabhängig davon als Mitunternehmer anzusehen, ob für die ARGE ein Gewinnfeststellungsverfahren durchzuführen ist oder nicht. Die ARGE haftet im Außenverhältnis in der Regel gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftraggeber. Im Innenverhältnis werden die Leistungsverpflichtungen zwar genau aufgeteilt, aber die Eigenverantwortlichkeit besteht nur im Innenverhältnis…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Z 2 NoVAG 1991). Im Fall der Verwendung des Kraftfahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre (widerrechtliche Verwendung - § 1 Z 3 NoVAG 1991), sind Abgabenschuldner (als Gesamtschuldner gemäß § 6 Abs. 1 BAO) der Zulassungsbesitzer und derjenige, der das Kraftfahrzeug im Inland verwendet (…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…5.2004, RV/0033-K/04). Parteien sind solche gemäß § 78 BAO, somit insbesondere im Abgabenverfahren: der Abgabepflichtige (§ 77 BAO, zB auch ein Gesamtschuldner); der Haftungspflichtige; diesem steht auch die Akteneinsicht in Abgabenakten des Primärschuldners zu (VwGH 27.2.1995, 94/16/0275); diejenigen, an…

KfzBStR 2021 Rz 219–228A.3.6.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Befreiung den Steuerschuldner aufzufordern, eine Anmeldung über die zu entrichtende Normverbrauchsabgabe einzureichen. Wird das zuständige Finanzamt über den Übergang der Steuerschuld nicht in Kenntnis gesetzt, bleibt neben dem Empfänger der Leistung der Unternehmer, als Gesamtschuldner im Sinne des § 6 Abs. 1 BAO, Abgabenschuldner. Rz…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…