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2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…die Belegentgegen- und Belegmitnahmepflicht keine (finanz-)strafrechtlichen Konsequenzen. Allerdings besteht im Rahmen einer durchgeführten Kontrolle eine Mitwirkungspflicht des Leistungsempfängers, deren Nichterfüllung eine Finanzordnungswidrigkeit iSd § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG darstellen kann. Beispiel: Verweigerung der Auskunft darüber, ob ein Beleg ausgestellt wurde. Bundesministerium für Finanzen…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…gehörigen Belegen (§ 132a Abs. 6 Z 2 BAO). Dies ist bedeutsam für: § 132 Abs. 1 BAO (betreffend Verlängerung der Aufbewahrungsfrist), § 132 Abs. 2 und 3 BAO (Aufbewahrung auf Datenträgern), § 51 Abs. 1 lit. d FinStrG (Finanzordnungswidrigkeit). 4.7. Belegentgegennahmepflicht Nach § 132a Abs. 5 BAO hat…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…vorhanden gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit. b Variante 1 WiEReG). 5.1 Fristen für die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer Die meldepflichtigen Rechtsträger haben die erstmalige Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer binnen vier Wochen nach der erstmaligen Eintragung in das jeweilige Stammregister (Firmenbuch, Vereinsregister oder…

VPR 2021 Rz 487–4943.2.4.3. Einzelfragen zum Inhalt des Local File
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Aufforderung) mit zu übermitteln. Rz 494: Master und Local File sind sonstige Aufzeichnungen im Sinne der BAO. Gemäß § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG kann die Verletzung der Aufzeichnungspflicht zu einer Finanzordnungswidrigkeit führen, welche mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet wird.

VPR 2021 Rz 447–4533.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…länderbezogenen Berichts (hier: bis zum 31.12.2018) zu übermitteln. Rz 450: Die Mitteilungspflicht nach § 4 VPDG ist eine Anzeigepflicht im Sinne von § 120 BAO. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG führt die Verletzung der Mitteilungspflicht daher zu einer Finanzordnungswidrigkeit…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Abgabenbehörden des Bundes. Die Finanzvergehen sind als verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren zu ahnden. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 58 Abs. 1 lit. f FinStrG. 13.1. Vorlage einer falschen Selbstauskunft durch den Kontoinhaber Rz 94a: Das GMSG verpflichtet nur meldepflichtige Finanzinstitute zur Abgabe einer Meldung. Es kann…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…3a Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 279/1995) im Bereich der Grundstücksbesteuerung: Durchführung der Bodenschätzung (§ 1 Abs. 4 BoSchätzG 1970) Feststellung der Einheitswerte (§ 80 und § 80a Bewertungsgesetz 1955) Zerlegung der Einheitswerte (§ 30a GrStG 1955) Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge (§ 30a GrStG 1955). Rz 51…

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Gebühren und Auslagenersätze nach § 26 AbgEO Rz 186: Die Erhebung dieser Nebengebühren obliegt dem Finanzamt, das für die zwangsweise Einbringung der betreffenden Abgabe zuständig ist. 3.38.3. Als Nebenansprüche geltende Abgabenerhöhungen Rz 187: Die Abgabenerhöhung gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG gilt als Nebenanspruch im…

GebR 2025 Rz 127–1377. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

7. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG) Rz 127: Die Gebühren nach dem GebG - mit Ausnahme der Wettgebühren nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG - fallen gemäß § 2 Abs. 2 FinStrG nicht unter die Abgaben, für die das Finanzstrafrecht anzuwenden ist (siehe Rz 4). Die Erhöhungen…

GebR 2025 Rz 1700–170728. Pflichten der Organe der Gebietskörperschaften (§ 34 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises; Notare als Gerichtskommissäre; Notare und sonstige Urkundspersonen hinsichtlich der Gebührenentrichtung nach § 13 Abs. 4 GebG (siehe Rz 70) sowie Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden (siehe Rz 414). Rz 1702: Bei festgestellten Gebührengebrechen…

GebR 2025 Rz 408–41510.5.3. Privatperson
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wird dem Österreichischen Aero Club die Zuständigkeit für die Durchführung von Verwaltungsverfahren einschließlich der Entscheidungsbefugnis für die Ausstellung von Scheinen gemäß § 1 Abs. 1 ÖAeC-Zuständigkeitsverordnung erteilt. Der Österreichische Aero Club ist daher in diesen Angelegenheiten funktionelles Organ. Rz 415: Eingaben an die Oesterreichische Nationalbank…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Gebäudes mittels Bescheid. Der Nachbar des Bewilligungswerbers erhebt gegen die Baubewilligung eine Beschwerde gemäß § 26 Abs. 1 Stmk. BauG. Die Beschwerde unterliegt einer Gebühr von 30 Euro. Der Bewilligungswerber erlangt über die Beschwerdemitteilung nach § 10 VwGVG Kenntnis von der Beschwerdeerhebung des Nachbarn. Der Bewilligungswerber gibt…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung liegt im übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde (§ 10 Abs. 1 Strafregistergesetz 1968). Die Bundesverwaltungsabgabe iHv 2,10 Euro für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung fließt daher der Gemeinde selbst zu. Rz 1786: Unter dem Begriff "Einhebung" ist die Entgegennahme der "ohne weiteres" entrichteten…

GebR 2025 Rz 1189–119223. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

23. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG) Rz 1189: Unter Geschäftsführung ohne Auftrag versteht man die eigenmächtige Besorgung der Angelegenheiten eines anderen in der Absicht, dessen Interessen zu fördern. Eigenmächtig ist ein Tätigwerden dann, wenn es ohne Bevollmächtigung erfolgt. Rz 1190: Genehmigt der Geschäftsherr die Geschäftsführung…

GebR 2025 Rz 1–61. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…und Rechtsgeschäftsgebühren sind - mit Ausnahme der Wettgebühren nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG - keine Abgaben iSd Finanzstrafgesetzes (vgl. § 2 Abs. 2 FinStrG), weshalb eine Abgabenhinterziehung oder fahrlässige Abgabenverkürzung bei diesen Abgaben nicht nach dem FinStrG geahndet werden kann. Werden Gebühren nicht vorschriftsmäßig…

GebR 2025 Rz 115018. Pro fisco Klausel (§ 22 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…besagt, dass dann, wenn zwischen zwei oder mehreren Rechten oder Verbindlichkeiten eine Wahl bedungen ist, die Gebühr nach dem größeren Geldwerte der zur Wahl gestellten Leistungen zu entrichten ist. Eine derartige Vereinbarung stellt keine Undeutlichkeit des Urkundeninhaltes (§ 17 Abs. 2 GebG, siehe Rz 1083) dar…

GebR 2025 Rz 1199–120325. Anzeigepflicht (§ 31 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ist (zB bei Bestandverträgen nach § 33 TP 5 Abs. 5 Z 1 GebG, siehe Rz 1371 ff und bei Wechseln, siehe Rz 1644 ff); Rechtsgeschäften, für die von der gesetzmäßig eingeräumten Selbstberechnung Gebrauch gemacht wird (§ 3 Abs. 4 und 4a und § 33 TP 5 Abs…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

… 60 Abs. 1 Z 1 BAO. 3.37. Beitrag zum Salzburger Tourismusförderungsfonds Rz 176: Das Salzburger Tourismusgesetz 2003 überträgt die Festsetzung und Einhebung der Fondsbeiträge nach § 50 lit. a und § 51 lit. a leg. cit. den Abgabenbehörden des Bundes. Abgabenbehörde nach dieser Bestimmung ist jenes…

GebR 2025 Rz 714–72110.15.2. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Änderung oder Ergänzung enthaltende Schrift geknüpft. Rz 715: Die Eingaben sind nach § 14 TP 6 Abs. 5 Z 24 GebG von den Gebühren befreit. Die Befreiung von der Eingabengebühr bewirkt gemäß § 14 TP 5 Abs. 1 GebG Gebührenfreiheit auch für Beilagen (siehe Rz 360 ff)…