… 160 Abs. 3 BAO). 3.38.13. Feststellung von Einkünften Rz 199: Die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) obliegt nach Maßgabe der Voraussetzungen der §§ 60 und 61 BAO entweder dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe. 3.38.14. Rückstandsbescheinigung Rz 200: Die Ausstellung…
…wenn von der Erledigung einer gegen einen Bescheid über die Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO gerichteten Beschwerde die Höhe von Einkommensteuerschuldigkeiten eines an der gemeinsamen Einkunftsquelle Beteiligten abhängt. Die Beschwerde richtet sich gegen die Verfügung der Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO…
…Höhe der einzelnen Umsatzsteuervorauszahlungsbeträge und deren Fälligkeitszeitpunkte abzusprechen, wenn dies aus Rechtsschutzgründen (insbesondere wegen Säumniszuschlägen) erforderlich ist. 2. Im Bescheid über die Feststellung von Einkünften ( § 188 BAO ) fehlt der Abspruch, ob die dort ausgewiesenen Verluste vortragsfähig sind. 3. Im Beschwerdeverfahren gegen einen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid sind die…
…sie betreffen (vgl. zB VwGH 18.10.1984, 83/15/0085). Dies gilt auch für Beschwerdevorentscheidungen. Feststellungsbescheide (zB Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO) verlängern die Verjährungsfristen für die von ihnen abgeleiteten Abgaben (vgl. zB VwGH 28.2.1995, 95/14/0021). Dies gilt auch…
…die Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO und für die Umsatzsteuer) sowie Jahresabgabenerklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, die Elektrizitätsabgabe, die Erdgasabgabe und die Kohleabgabe in Anspruch genommen werden. § 134a Abs. 2 BAO schließt bloße "Arbeitnehmerveranlagungen" von der automationsunterstützten Quotenregelung aus: § 134a Abs. 1 BAO ist auf…
…Wird der Antrag für eine Mitunternehmerschaft gestellt, ist für dessen Erledigung jenes Finanzamt zuständig, das auch für die Feststellung der Einkünfte dieser Mitunternehmerschaft gemäß § 188 BAO zuständig ist. 3.1.2. Lohnsteuer 3.1.2.1. Abfuhr der Lohnsteuer Rz 83: Für die Wahrnehmung der…
…Forschungsprämie beantragt. Wird die Forschungsprämie von einer Mitunternehmerschaft beantragt, ist dasjenige Finanzamt für die Auszahlung oder die Rückforderung der Forschungsprämie zuständig, das die Einkünfte der Mitunternehmerschaft gemäß § 188 BAO festzustellen hat. Für die Erlassung des Feststellungsbescheids über die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie gemäß §…
…der britischen und der deutschen, zugerechnet werden. Aus dem DBA-Deutschland kann daher keine völkerrechtliche Verpflichtung entnommen werden, die den britischen Betriebsstätten zuzuordnenden Gewinne von der österreichischen Besteuerung freizustellen; dies umso weniger, als das DBA-Deutschland Deutschland seinerseits die Verpflichtung auferlegt, die in den britischen…
…Meldezeitpunkt und der zeitlichen Realisierung der Einkünfte vermieden werden. Es sollte daher für alle Anleger unabhängig von der Art der Einkünfteermittlung ein einheitlicher Realisierungszeitpunkt festgelegt werden. Die neuen Realisierungszeitpunkte sollen auch maßgeblich sein, wenn der Fonds bzw. AIF andere Einkünfte als Einkünfte aus Kapitalvermögen erwirtschaftet…
…9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine inländische depotführende Stelle gemäß §…
2.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen Rz 365: Finanziert ein Unternehmen dem Auftraggeber die Auftragssumme, sind die Finanzierungserlöse abzüglich eventueller Refinanzierungsaufwendungen in der Regel dem Stammhaus zuzuordnen, da dieses die entsprechenden Leistungen erbringt und Risiken trägt. Ein eventueller Leistungsbeitrag der Betriebsstätte bei…
…einer eigenen Schedule. Rz 212: Die Einkünfte aus den ausschüttungsgleichen Erträgen sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung "E1kv" unter der Kennzahl 937 einzutragen. Zugeflossene ausschüttungsgleiche Erträge bis 31.3.2012 waren unter der Kennzahl 754, Zuflüsse von 1.4.2012 bis 31.12.2012 unter…
…von Investmentfondsanteilen im Privatvermögen, zB: Anschaffungsnebenkosten sind Teil der steuerlichen Anschaffungskosten. Die gesamten Substanzgewinne sind Teil des ausschüttungsgleichen Ertrages (im Privatvermögen nur 60%). Bestehen die ausschüttungsgleichen Erträge (teilweise) aus Substanzgewinnen, gibt es keine Abgeltungswirkung der eingehobenen KESt; daraus ergibt sich die Verpflichtung die entsprechenden Einkünfte…
…dem 1.1.2016 galt noch der besondere Steuersatz von 25%. Verluste aus Investmentfondsanteilen, wie zB Teilwertabschreibungen oder Veräußerungsverluste, unterliegen der Verlustausgleichsbeschränkung des § 6 Z 2 lit. c EStG 1988. Sie sind vorrangig mit positiven Einkünften aus solchen Kapitalanlagen und mit Zuschreibungen derartiger Wirtschaftsgüter desselben…
…Dieser hat als Fondsgeschäftsjahresende den 30.10. Er erzielt ausschließlich Substanzgewinne (Einkünfte iSd § 27 Abs. 3 EStG 1988), der Ertrag beträgt je Anteil 10. Die darauf entfallende KESt iHv 1,65 (27,5% von 60% von 10) wird am 20.12. ausgeschüttet. Der KESt-Abzug…
…Ausschüttung von 3 Euro unterliegt im Zeitpunkt des Zuflusses am 10.12.2016 in voller Höhe dem Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 und ist damit endbesteuert gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988. Die ausschüttungsgleichen Erträge für das Jahr 2016 errechnen sich gemäß § 188…
…Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden (KStR 2013 Rz 571 ff mwN). Mangelt es an der Schriftlichkeit von Verträgen, müssen der Geschäftsvorfall und die Geschäftsbedingungen aus dem tatsächlichen Verhalten der Beteiligten abgeleitet werden (Z 1.49 f OECD…
…12.2011: 35 Euro, 31.12.2012: 36 Euro. Sämtliche 500 Fondsanteile werden am 21.8.2013 um Euro 39,50 je Fondsanteil veräußert. Besteuerung der laufenden Erträge: 2011 Die Ausschüttung von 850 Euro (1,7 Euro x 500 Anteile), zugeflossen am 29.9.2011…
…den Details bzw. verschiedenen Varianten finden sich im Abschnitt 5 nähere Ausführungen. Rz 215: Die Bestimmung über die pauschale Besteuerung geht als lex specialis dem § 184 BAO vor; eine davon abweichende Schätzung ist daher nicht zulässig. Rz 216: Der Steuerpflichtige hat bei Investmentfondsanteilen, die sich…
…3.2. Zinsen Rz 294: Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich nicht von im Privatvermögen natürlicher Personen gehaltenen Investmentfondsanteilen, siehe Rz 173. Zu den unterschiedlichen Verlustausgleichsmöglichkeiten bei Zinsen aus Bankeinlagen siehe EStR 2000 Rz 6232. 3.2.2.1.2.3.3. "Substanzgewinne" (Einkünfte iSd § 27…