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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…im Rahmen der Überprüfung von Rechtsträgern, die Förderwerber bzw. -empfänger sind, sowie von Bewerbern und Bietern bei Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen, Einsicht in das Register nehmen. 8.1.4 Weitergabe von Auszügen aus dem Register Aus den Einschränkungen bei der Einsicht…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…Fall der Rückzahlung von Einlagen maßgebend. Einlagenrückzahlungen sind folglich als Rücktausch anzusehen und werden in § 4 Abs. 12 EStG 1988 als Veräußerungstatbestand bezeichnet, bei denen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage Geld oder sonstiges Vermögen als Gegenleistung für die Rückgabe oder Verminderung eines Anteils an der Körperschaft empfangen…

2023-0.451.130Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.451.13021.06.2023

…Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist, besorgt bzw. vorgelegt werden. Die Ansässigkeitsbestätigung ist nur gültig, wenn sie auf ihre Echtheit überprüft werden kann (siehe Einzelheiten in Artikel 1 Absatz 5 dieser Vereinbarung). (8) In Zweifelsfällen und für Zwecke der Überprüfung der…

2022-0.171.130Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.171.13015.03.2022

…Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist, besorgt bzw. vorgelegt werden. Die Ansässigkeitsbestätigung ist nur gültig, wenn sie auf ihre Echtheit überprüft werden kann (siehe Einzelheiten in Artikel 1 Absatz 5 dieser Vereinbarung). 8. In Zweifelsfällen und für Zwecke der Überprüfung der…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Zusammenhang zwischen der Beteiligung und den Aktivitäten der Betriebsstätte fehlen kann (VwGH 18.10.2017, Ro 2016/13/0014; 15.10.2020, Ro 2019/13/0007; EAS 3403). Rz 292: Im Allgemeinen wird bei körperlichen Wirtschaftsgütern das wirtschaftliche Eigentum jenem Unternehmensteil zugeordnet, der diese Wirtschaftsgüter…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…darauf lautet. Auch von Amts wegen ist beispielsweise der sich aus § 210 Abs. 1 BAO ergebende Fälligkeitszeitpunkt zu ändern, etwa wenn hervorkommt, dass die für die Monatsfrist maßgebende Zustellung wegen Ortsabwesenheit des Empfängers erst später (als im angefochtenen Bescheid angenommen) erfolgt ist (zB gemäß § 26…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…in denen in einer Selbstauskunft die ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n) von Staaten fehlen, die nicht als teilnehmende Staaten iSv § 91 GMSG anzusehen sind, bzw. von einem teilnehmenden Staat keine Informationen auf der oben angeführten OECD-Webseite zugänglich gemacht wurden und dem meldenden Finanzinstitut nicht anderweitig…

GMSR Rz 61–6410. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…der Anteile, die zugunsten von A verwahrt werden (vgl. Sec. VIII Rz 71 CRS-Kommentar). Beispiel 3 (unregelmäßige, freiwillige Ausschüttungen eines Trust, der ein Finanzinstitut ist): Erhält ein Begünstigter eine freiwillige Ausschüttung in einem bestimmten Jahr, nicht aber im folgendem Jahr, so ist die fehlende…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…die von der beherrschenden Person oder dem Kontoinhaber dazu bevollmächtigt ist. Darüber hinaus ist sie nur gültig, wenn sie kein späteres Datum als dasjenige des Empfangs beim Finanzinstitut enthält und wenn sie die folgenden Informationen umfasst: Name und Adresse, Ansässigkeitsstaat(en) für steuerliche Gründe, Ausländische…