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InvFR 2018 Rz 457–4655. Meldung der steuerlichen Daten
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2 Z 1 ImmoInvFG vor, dass die Aufgliederung der Zusammensetzung der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge durch einen steuerlichen Vertreter der Meldestelle gemäß § 12 KMG für Zwecke der Ermittlung und Veröffentlichung der ertragsteuerlichen Behandlung bekanntzugeben sind. Nach § 12 KMG ist die Meldestelle die Oesterreichische Kontrollbank…

InvFR 2018Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

Die Investmentfondsrichtlinien 2018 (InvFR 2018) treten an die Stelle der Investmentfondsrichtlinien 2008 (InvFR 2008) und stellen einen Auslegungsbehelf zur ertragsteuerlichen Behandlung von Einkünften aus Investmentfonds und Immobilienfonds dar. Sie geben im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise lediglich die Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Finanzen wieder und können…

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz 60: Die Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erfolgt nach den unter Abschnitt 2.2.1.3. dargestellten ertragsteuerlichen Kriterien. Bei Zurechenbarkeit der gesamten Anlage zur Land- und Forstwirtschaft sind die Vorsteuerbeträge abpauschaliert, soweit…

InvFR 2018 Rz 484–4945.14. Veröffentlichung der Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…hat die Meldestelle gemäß § 12 KMG die Meldefonds mit den für ihre ertragsteuerliche Behandlung relevanten Daten samt der nach den Ermittlungsvorgaben des Bundesministeriums für Finanzen ermittelten ertragsteuerlichen Behandlung sowie das Meldedatum im Internet zu veröffentlichen ("Liste der Meldefonds"). Rz 485: Fonds sind nach § 5 Abs…

InvFR 2018 Rz 518–5217.1.2. Private Equity Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

7.1.2. Private Equity Personengesellschaften 7.1.2.1. Österreichische Private Equity Personengesellschaften Rz 518: Ob die Umqualifikation einer österreichischen Personengesellschaft in einen AIF unmittelbare ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich zieht, kann nicht allgemein gesagt werden; dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab…

VPR 2021 Rz 465–4703.2.3.4.6. Vorsteuergewinn (-verlust) (Anlage 1 zum VPDG, Spalte 5)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…der länderbezogenen Berichterstattung, II.4.). Da der englische Wortlaut der Richtlinie den OECD-Materialien entspricht und die Richtlinie auch in anderen Sprachfassungen (zB Französisch) von den zu entrichtenden Ertragssteuern spricht, ist Spalte 7 im Sinne der OECD-Materialien auszufüllen und der periodengerecht erfasste, laufende Steueraufwand…

InvFR 2018 Rz 587–5987.4.3.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Fondsstaat bzw. von der Art seiner Anteilinhaber ab. Wird er vom ausländischen Steuerrecht als transparent behandelt, ist er von der Ertragsteuer insgesamt befreit oder handelt es sich um einen Spezialfonds mit Großinvestoren oder einen Publikumsfonds, wie zB einen Trust, dem keine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt wird, dann…

InvFR 2018 Rz 300–3013.2.2.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…lit. b iVm Z 3 InvFG 2011 beim Anteilinhaber unabhängig von der Art der Einkünfteermittlung zu folgenden Zeitpunkten als steuerpflichtige Einnahmen: 1.Bei Auszahlung der Kapitalertragsteuer am Auszahlungstag. 2.Ansonsten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der für die ertragsteuerliche Behandlung relevanter Daten durch die Meldestelle gemäß …

InvFR 2018 Rz 344–3543.2.4.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Zufluss der Erträge fingiert. Würde keine Ausschüttung der KESt erfolgen, würde der Zufluss der Erträge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der für die ertragsteuerliche Behandlung relevanten Daten durch die Meldestelle gemäß § 12 KMG fingiert. Zurechnung der Einkünfte: Mit fingiertem Zufluss am 20.12. (unabhängig von der…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…disponiblen) Innenfinanzierungs- bzw. Einlagenevidenzkonto zum Zeitpunkt der Beschlussfassung voraus. Aus diesem Grund ist auch eine allenfalls ertragsteuerliche Rückwirkungsfiktion für die Ausübung des Wahlrechts unbeachtlich. 4.3.2. Darstellung der Evidenzkonten Für die Führung des Evidenzkontos ist eine Darstellung zu empfehlen, die einerseits die Veränderungen auf…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…8 lit. a UStG 1994). Diese Selbstkosten setzen sich aus dem ertragsteuerlich auszuscheidenden Privatanteil der AfA und den anteiligen laufenden und sonstigen Aufwendungen (Betriebskosten, usw.) der Anlage zusammen. Beispiel 14: Mit einer netzgekoppelten 20 kWp-Anlage (Überschusseinspeisung) werden insgesamt 20.000 kWh Strom produziert. Der…

PV-Erlass Rz 592.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…privaten Eigenbedarf verwendet, 3.000 kWh (15% der gesamten produzierten Strommenge) werden für Zwecke der eigenen Tischlerei (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) verwendet, 5.000 kWh (25% der gesamten produzierten Strommenge) werden in das Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen verkauft. Da die Anschaffungskosten der Anlage ertragsteuerlich (…

PV-Erlass Rz 120–1283.2. Steuerliche Beurteilung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…die (anteilige) Betriebs- und Verfügungsgewalt über die Erzeugungsanlage des Mitglieds bei der EEG liegt, wird aus ertragsteuerlicher Sicht im Regelfall das wirtschaftliche Eigentum an der Erzeugungsanlage nicht an die EEG übergehen, sondern bei dem die Erzeugungsanlage der EEG zur Nutzung überlassenden Mitglied zurückbleiben. Hinsichtlich AfA…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Erstattungskodex (§ 351j Abs. 2 letzter Satz ASVG). Rz 50: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung von Abgaben: im Bereich der Ertragsteuern: Erhebung der durch die Urlaubs- und Abfertigungskasse abzuführenden Lohnsteuer (§ 8 Abs. 8 BUAG…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…78a: Dem Finanzamt für Großbetriebe obliegt gemäß ausdrücklicher Anordnung des § 118b Abs. 1 BAO die Teilnahme an multilateralen Verfahren zur Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung). Damit einher geht die vom Finanzamt für Großbetriebe zu erledigende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der Bewertung (§ 118b Abs…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…siehe auch Rz 107). 3.38.6a. Multilaterale Risikobewertung Rz 190a: Für die Teilnahme an multilateralen Verfahren zur Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung) sowie die damit einhergehende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der multilateralen Risikobewertung ist gemäß § 118b BAO das Finanzamt für Großbetriebe zuständig…

InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge (siehe dazu näher Rz 152 f). Für den Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung der ausschüttungsgleichen Erträge ist die Auszahlung der Kapitalertragsteuer oder die Veröffentlichung der Meldung der steuerlichen Daten samt der ermittelten ertragsteuerlichen Behandlung bei der Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) maßgeblich…

InvFR 2018 Rz 114–1252.2.5. Ausländische AIF in Immobilien
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Immobilien mit einer inländischen Körperschaft gemäß § 7 Abs. 3 KStG 1988 vergleichbar und unterliegt er einer Normalbesteuerung im Ansässigkeitsstaat, ist die Besteuerung nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen vorzunehmen. 2.2.6. Auffangtatbestand im Sinne des § 42 Z 2 ImmoInvFG 2.2.6.1. Allgemeines Rz 117: …

InvFR 2018 Rz 141–1452.4. Sonstige Gebilde mit der Bezeichnung „Fonds“
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Fonds Rz 144: Es gibt verschiedenste andere Gebilde, die als "Fonds" bezeichnet werden. Diese werden nach den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen entweder als Körperschaften öffentlichen oder privaten Rechts - zB nach § 3 KStG 1988 - besteuert oder als nicht steuerbare Einheiten behandelt, deren Einkünfte jemand anderem zugerechnet werden. …

InvFR 2018 Rz 282–2863.2. Anteile im Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Behandlung von Anteilen im Privatvermögen natürlicher Personen werden in der Folge detailliert dargestellt. Zu den Unterschieden zwischen natürlichen und juristischen Personen vgl. Rz 332. Rz 283: Bei der ertragsteuerlichen Behandlung ist grundsätzlich zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds zu unterscheiden. Der steuerliche Vertreter des Investmentfonds bzw…