Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026
…Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung (Amt für Betrugsbekämpfung oder Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge). Die Zentralen Services (§ 64 BAO) haben eine Unterstützungsfunktion, weshalb ein Streit betreffend die Zuständigkeit zur Erledigung einer Sache nicht vorkommen kann. 1.3.3. Ad hoc-Zuständigkeit Rz 17: Bei Gefahr im Verzug…
…2 BAO. 2.1.2.6. Aufgehobene Bescheide Werden mit Bescheidbeschwerde angefochtene Bescheide vor Erledigung ersatzlos aufgehoben (somit nicht im Sinn des § 253 BAO durch an ihre Stelle tretende Bescheide ersetzt), so führt dies zur Unzulässigkeit der Beschwerde. Die Beschwerde ist daher als unzulässig geworden…
…Besorgung von öffentlichen Angelegenheiten berufen und daher in die öffentliche Verwaltung eingegliedert sind, in diesen Angelegenheiten unmittelbare Organe der Gebietskörperschaften. Rz 413: Eine Eingabe liegt auch dann vor, wenn das angerufene Organ für die Erledigung der Eingabe unzuständig ist. Rz 414: Der Begriff Organ einer…
…vgl. zB VwGH 22.3.1999, 98/17/0192). 3.9. Verjährung 3.9.1. Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 209 Abs. 1 BAO) Beschwerdevorentscheidungen sind Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches, somit Amtshandlungen im Sinn des § 209 Abs. 1 BAO (vgl. zB VwGH 21.5.2007, 2007…
…Schrift ein. Da keine Rechtsgemeinschaft der Beschwerdeführer gegeben ist, fällt die Beschwerdegebühr für jeden einzelnen Beschwerdeführer gesondert an. Die Gebühr beträgt insgesamt 150 Euro (5 x 30 Euro; siehe aber zur Rechtsgemeinschaft Rz 112 ff). Rz 454: Die Gebühr ist nicht zu entrichten, wenn im §…
…Österreich zu erledigen hat (§ 63 Abs. 1 Z 10 und Z 11 BAO; § 49 Abs. 2 Emissionszertifikategesetz 2011; § 7 CBAM-VG 2023). Abgesehen von den in § 49 Z 1 BAO aufgezählten Abgabenbehörden sind in unterschiedlichen Bundesgesetzen Behörden als Abgabenbehörden (im funktionellen Sinn) eingerichtet: der für…
…Rz 1783: Keine Bundesverwaltungsabgaben sind im Verwaltungsstrafverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu entrichten. Darüber hinaus findet die BVwAbgV auch in solchen Verfahren keine Anwendung, denen andere Verfahrensgesetze als das AVG zugrunde liegen (zB Abgabenverfahren nach der BAO). 31.1.1. Begriff der Bundesverwaltungsabgaben Rz 1784: Bundesverwaltungsabgaben…
…Lauf und Ende der Fristen gemäß § 108 Abs. 3 BAO wird hingewiesen. Rz 1167: Die Steuerschuld entsteht in diesen Fällen im Zeitpunkt des innergemeinschaftlichen Erwerbs durch Nichtunternehmer (§ 7 Abs. 1 Z 1a für Nichtunternehmer iVm § 1 Z 2 NoVAG 1991, siehe Rz 1050), der Zulassung …
…die Anbringung des Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich (etwa bei elektronischen Akten) muss die Befreiung aus dem Verwaltungsakt - analog dem Vermerk auf der Schrift - nachvollziehbar sein (zB exakte Kanzleiverfügungen). 31.1.7. Verjährung Rz 1798: Da eine Verjährung im Bereich des öffentlichen Rechts…
…6 GebG (siehe Rz 842) angeführten Pauschalbeträge für die Ermittlung des zu überweisenden Betrages abzuziehen, da die Pauschalbeträge im Gebührensatz der jeweiligen Schrift bzw. Amtshandlung enthalten sind. Beispiel: Für die Ausstellung eines Ausweises für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) ist eine Erledigungsgebühr in Höhe von 30…
…Frist für die Hemmung der Einsicht verlängert sich diesfalls entsprechend. Binnen zwölf Monaten ab Einlangen des Antrages hat die Registerbehörde diesen bescheidmäßig unter eingehender Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erledigen. Dem Antrag auf Einschränkung der Einsicht kann ganz oder teilweise, im Hinblick auf die…
…sind kapitalertragsteuerpflichtige Einkünfte im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988 (siehe KStR 2013 Rz 136 f) von der Steuerpflicht ausgenommen. Die korrespondierende Kapitalertragsteuerbefreiung für diese Einkünfte findet sich in § 94 Z 6 EStG 1988. Sollte ungeachtet der Steuerbefreiung Kapitalertragsteuer einbehalten…
…eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Gebührenschuldner einen Rechtsmittelverzicht abgibt (§ 255 BAO). Der Bescheid wird durch mündliche Bekanntgabe…
…oder der zu entrichtenden (dh. noch nicht bezahlten, aber angefallenen) Gebühr anzubringen (siehe auch Rz 60). Ist die Anbringung eines Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich, ist Rz 62 f sinngemäß anzuwenden. Rz 72: Verbleibt die gebührenpflichtige Schrift nicht im Verwaltungsakt, hat der Vermerk…
…III Nr. 32/2012). Der Erlass des BMF vom 7. Juli 1992, 04 0101/62-IV/4/92, AÖF Nr. 246/1992, betreffend die Abkommensberechtigung von Körperschaften des öffentlichen Rechts und von steuerbefreiten Körperschaften ist im Verhältnis zu Deutschland nicht mehr anwendbar, da dessen Regelungsinhalt…
…Nr. 417/2001). 3.1.12. Mitteilung bei Auslandszahlungen Rz 112: Für die Entgegennahme von Mitteilungen bei Auslandszahlungen ist das Finanzamt zuständig, das für die Erhebung der Umsatzsteuer des zur Mitteilung Verpflichteten zuständig ist oder im Fall der Umsatzsteuerpflicht wäre (§ 109b Abs. 7 EStG 1988).
…426: Eingaben, mit denen eine Erledigung in einem anhängigen Verfahren urgiert wird, sind gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG befreit. Anders bei Wiederholung des bereits gestellten Begehrens (siehe Rz 407). 10.5.7.4. Rechtsmittel Rz 427: Berufungen gegen Bescheide, mit denen…
…dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird (siehe Rz 138 ff). 10.5.11.2. Gebührenschuldner Rz 445: Gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 GebG ist zur Entrichtung der Gebühr derjenige verpflichtet…
…zu erledigende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der Bewertung (§ 118b Abs. 7 BAO); siehe unten, Rz 190a. Rz 79: Weiters gehört zur speziellen Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe die Führung eines von einem Abgabepflichtigen angeregten Verständigungsverfahrens und die Erledigung aller mit einem solchen Verständigungsverfahren oder…