…Z 8 BiBuG 2014; § 75 Abs. 2 BiBuG 2014 | 10. | Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes umfasst ist ausschließlich die elektronische Akteneinsicht über FON: Abfrage Steuerkonto Abfrage Steuerakt Abfrage Datenübermittlungen | § 90a BAO | § 2 Abs. 1 Z 5 erster…
…beschrieben wird. Eine qualifizierte elektronische Signatur liegt in der Regel dann vor, wenn sowohl ein "qualifiziertes Zertifikat" als auch eine "sichere Signaturerstellungseinheit" ausgewiesen wird (siehe nachstehende Abbildung). [Grafik] Auf diesem Weg können auch mehrere auf ein einziges elektronisches Dokument aufgebrachte Signaturen bzw. Siegel validiert…
…bezogenen Lohns aus der inländischen Lohnsteuerbemessungsgrundlage ausgeschieden. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kann auf die österreichische Lohnsteuer ausländische Steuer angerechnet werden. Zur Quotenregelung zugelassene Abgabenerklärungen: | E1 | Einkommensteuererklärung (für unbeschränkt Steuerpflichtige) | E6 | Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften1) | E7 | Einkommensteuererklärung (für…
…bei Beilagen zu Anträgen auf elektronischem Weg unter Verwendung der Funktion E-ID siehe Rz 143 ff. Rz 382: Die Anzahl der Beilagen ergibt sich aus dem inhaltlichen Zusammenhang. Dies gilt sowohl für Beilagen, die in Papierform beigelegt werden, als auch für elektronische Beilagen. Rz…
…auch in dem Staat, in welchem der Kontoinhaber als Ergebnis der Änderung der Gegebenheiten möglicherweise ansässig ist. Das meldende Finanzinstitut kann das Original oder eine Kopie der Selbstauskunft behalten. Alle Dokumente, die elektronisch gespeichert werden, müssen auf Anfrage auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
…wurden. 2. Innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des Schiedsantrags übersendet die zuständige Behörde, bei der dieser ohne Hinweis auf Übersendung auch an die andere zuständige Behörde eingegangen ist, der anderen zuständigen Behörde eine Kopie des Schiedsantrags und der beigefügten Erklärungen. II. Antragsfrist 3. Ein…
…60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21,80 je Beilage | Beilagengebühr für elektronische Beilagen | € 3,90 | Beilagengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 2,30 Achtung: Auch eine automationsunterstützt oder…
…ausländischen Behörde elektronisch unterfertigtes Formular in Kombination mit einer handschriftlichen Unterschrift des Steuerpflichtigen auf einem zweiten Formular vorzulegen. Bei der vereinfachten Dokumentation iSd § 2 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung muss die schriftliche Erklärung des Einkünfteempfängers ebenfalls im Original vorliegen (mit händischer Unterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur…
…die auf elektronischem Weg unter Inanspruchnahme der Funktion Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID; §§ 4 ff E-GovG) eingebracht werden, ermäßigen sich die in den Tarifposten 5 Abs. 1 und 6 Abs. 1 und 2 des § 14 GebG angeführten Beträge | von 3,90 Euro | auf…
…ist auf die Rechtswirkungen elektronischer Signaturen abgezielt. Jede elektronische Signatur ist eine Unterschrift iSd GebG. Das Ausdrucken der Urkunde ist keine Voraussetzung für das Entstehen der Gebührenschuld. Rz 1104: Bei einem Handeln unter Verwendung eines fremden Namens ist die Namenszeichnung der handschriftlichen Unterschrift desjenigen gleichzusetzen…
…Austausch länderbezogener Berichte auf der Grundlage innerstaatlicher Berichte zum gegenseitigen automatischen Austausch nach dem Abkommen zu schließen, und zwar vorbehaltlich der im Abkommen vorgesehenen Vertraulichkeitsvorschriften und sonstigen Schutzvorkehrungen einschließlich der Bestimmungen, welche die Verwendung der nach dem Abkommen ausgetauschten Informationen einschränken, erklären die zuständigen…
8.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627…
…Im Verfahren über die naturschutzrechtliche Bewilligung fällt hingegen keine Beilagengebühr an. 10.4.2. Elektronische Beilagen Rz 364: Beilagen, die auf elektronischem Wege einer gebührenpflichtigen Eingabe (einem Protokoll) beigelegt werden, unterliegen einer festen Gebühr in Höhe von 3,90 Euro je Beilage (zur inhaltlichen Abgrenzung…