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GebR 2025 Rz 177–1788.3. Entstehung der Gebührenschuld bei den nicht ausdrücklich in § 11 GebG angeführten Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Entstehung der Gebührenschuld bei den nicht ausdrücklich in § 11 GebG angeführten Schriften Rz 177: § 11 GebG enthält nicht für alle in § 14 GebG genannten Schriften eine Bestimmung über das Entstehen der Gebührenschuld. Für mehrere der in § 14 GebG genannten Schriften ist das Entstehen der Gebührenschuld…

KfzBStR 2021 Rz 1050–1055B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991) B.7.1. Anlassfälle Rz 1050: Die Steuerschuld entsteht bei der Lieferung gemäß § 1 Z 1 NoVAG 1991 mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist (Ausnahme bei Istbesteuerung siehe Rz 1054 f); beim…

GebR 2025 Rz 1072–107412.2.3. Verbringung der Urkunde in das Inland
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

12.2.3. Verbringung der Urkunde in das Inland Rz 1072: Die Entstehung der Gebührenschuld durch Einbringung der Auslandsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift ins Inland gemäß § 16 Abs. 2 Z 2 GebG ist auf jene Fälle beschränkt, in denen die Gebührenpflicht nicht bereits gemäß § 16…

GebR 2025 Rz 1163–117021. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

21. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG) 21.1. Grundsätze der Bewertung Rz 1163: Im Allgemeinen ist die Bewertung gebührenpflichtiger Gegenstände auf den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenpflicht zu beziehen. Wovon die (Hundertsatz-)Gebühr zu berechnen ist, wird in den einzelnen Tarifposten des § 33 GebG geregelt. Sofern die…

KfzBStR 2021 Rz 1252–1258B.12.9. Voraussetzungen einer Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.12.9. Voraussetzungen einer Vergütung B.12.9.1. Entstehung des Vergütungsanspruchs (Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung) Rz 1252: Gemäß § 15 Abs. 16 NoVAG 1991 ist § 12a NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 118/2015 auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 2015 anzuwenden. Voraussetzung für die…

KfzBStR 2021 Rz 1260–1263B.12.9.3.1. Berechnung der Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Steuersatz anzuwenden, welcher nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Entstehung der ursprünglichen Abgabenschuld in Geltung war. Rz 1261: Ein allenfalls bei Entstehung der Abgabenschuld entrichteter Bonus-Malus ist über das Wertverhältnis zwischen Bemessungsgrundlage und Neuwagenwert oder unter Berücksichtigung einer achtjährigen Nutzungsdauer oderanteilsmäßig zu erfassen. Die…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…21 Abs. 1 UStG 1994 (Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum) nachgebildet. Zum Unternehmerbegriff siehe Rz 402 ff. Die Normverbrauchsabgabe ist vom Abgabenschuldner spätestens am 15. des auf die Entstehung der Steuerschuld zweitfolgenden Kalendermonats selbst zu berechnen, anzumelden und zu entrichten (z.B. für April am 15. Juni…

InvFR 2018 Rz 495–4996. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…das auf Grundlage der Fondsbuchhaltung zu ermitteln ist. Die Fondsbuchhaltung ist nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchhaltung zu ermitteln. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Die Buchhaltung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 15: Der Inhalt der Abgabenschuld (Höhe, Bemessungsgrundlage, Befreiungen) ergibt sich nach der im Entstehungszeitpunkt der Schuld bestehenden Rechtslage. 1.8. Nachträgliche Beseitigung der Gebührenschuld Rz 16: Eine einmal entstandene Gebührenschuld kann grundsätzlich nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Zur ex tunc-Auflösung siehe Rz 1015.

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

… 211 Abs. 2 BAO) nicht relevant. Die Entrichtung einer Abgabenschuldigkeit führt nur dann zur Entstehung eines Anspruchs auf Beschwerdezinsen dem Grunde nach, wenn sie entweder vor der Bekanntgabe der Beschwerdeerledigung (im Fall unmittelbarer Abhängigkeit von der Beschwerdeerledigung) oder vor der Bekanntgabe des die Herabsetzung der…

GebR 2025 Rz 259–26710.1.2. Amtliche Abschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…des Zeugnisses. Daher richten sich der Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld sowie die Person des Gebührenschuldners nach den Regelungen der Zeugnisgebühr (siehe Rz 654 f). 10.1.6.1. Gebührenschuld Rz 266: § 11 GebG enthält für Abschriften keine Bestimmung über das Entstehen der Gebührenschuld. Die…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Inland befinden. Die Einbringung der bei Vertragsabschluss im Ausland gelegenen Sache in das Inland führt daher nicht zum nachträglichen Entstehen der Gebührenschuld. 12.2.2.2. Erfüllungsort im Inland Rz 1068: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften (zB Miete) genügt für die Entstehung der Gebührenschuld, dass eine…

GebR 2025 Rz 1075–108112.3. Entstehen der Gebührenschuld bei Anbot- und Annahmeschreiben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

12.3. Entstehen der Gebührenschuld bei Anbot- und Annahmeschreiben Rz 1075: Nach § 15 Abs. 2 GebG gilt eine schriftliche Annahme eines Vertragsanbotes, das sowohl schriftlich als auch mündlich sein kann, als Urkunde (siehe Rz 1089). Rz 1076: Wird die mündliche Annahme eines Vertragsanbotes beurkundet, so…

GebR 2025 Rz 1101–110814. Unterzeichnung der Urkunde (§ 18 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rechtswirkungen elektronischer Signaturen abgezielt. Jede elektronische Signatur ist eine Unterschrift iSd GebG. Das Ausdrucken der Urkunde ist keine Voraussetzung für das Entstehen der Gebührenschuld. Rz 1104: Bei einem Handeln unter Verwendung eines fremden Namens ist die Namenszeichnung der handschriftlichen Unterschrift desjenigen gleichzusetzen, dessen Name verwendet…

GebR 2025 Rz 1151–116119. Schätzbare und unschätzbare Leistungen (§ 23 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Fehlens im Wirtschaftsverkehr verglichen werden kann. Unschätzbare Leistungen sind zB die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Ehrenerklärungen und dergleichen. Rz 1153: Lässt sich der Umfang oder der Wert einer Leistungspflicht zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld noch nicht feststellen, führt das nicht zu einer Unschätzbarkeit der Leistung…

GebR 2025 Rz 1171–117521.2. Sonderbestimmungen bei der Bewertung auf dem Gebiet des Gebührengesetzes 1957
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Leistung gemäß § 26 GebG nach den allgemeinen Bestimmungen des BewG 1955 zu erfolgen (VwGH 4.5.2023, Ra 2020/16/0157). Rz 1173: Auflösende Bedingungen werden - entsprechend den bewertungsrechtlichen Bestimmungen - zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld nicht berücksichtigt. Entsprechend dem Urkundenprinzip gemäß § 17 GebG…

GebR 2025 Rz 1199–120325. Anzeigepflicht (§ 31 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gebühr ohne Anzeige vorsieht. 25.1.2. Anzeigepflicht Rz 1201: Anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte sind bis zum 15. Tag des der Entstehung der Gebührenschuld (= grundsätzlich Tag der Vertragsunterfertigung, im Detail siehe Rz 1046 ff) zweitfolgenden Monats beim Finanzamt anzuzeigen. Die Gebührenanzeige ist beim Finanzamt Österreich - Dienststelle…

GebR 2025 Rz 1279–127827.2. Anweisung (§ 33 TP 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sein (siehe Rz 1620 ff). 27.2.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1275: Bemessungsgrundlage ist der Wert der Leistung, bei einem Geldbetrag der Nominalwert. Der Gebührensatz beträgt 2% vom Wert der Leistung. 27.2.3. Entstehung der Gebührenschuld, Gebührenschuldner, Haftung Rz 1276: Gemäß § 16 Abs…

GebR 2025 Rz 1401–141227.4. Bürgschaftserklärungen (§ 33 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gültigkeit der Hauptschuld) anzuwenden. Danach können Verbindlichkeiten, welche nie zu Recht bestanden haben oder schon aufgehoben sind, weder übernommen noch bekräftigt werden. Die Schuld des Beitretenden ist zum Zeitpunkt ihrer Entstehung davon abhängig, dass die Schuld, der er beitritt, besteht (vgl. OGH 25.10.2000…

GebR 2025 Rz 1468–147027.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Jahren | Bestimmte Dauer von maximal 18 Jahren 27.5.4. Entstehen der Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 1469: Der Vertrag über die Einräumung einer Dienstbarkeit ist ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehung der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Rz 1470: Gebührenschuldner sind gemäß § 28 Abs…