RIS AI
9 Treffer613 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 818–822B.5.4. Besondere Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.5.4. Besondere Fälle B.5.4.1. Kraftfahrzeuge der Klasse N1 Rz 818: Wird ein unvollständiges Kraftfahrzeug (Fahrgestell) der Klasse N1 an einen Endkunden geliefert, handelt es sich zwar um ein Kraftfahrzeug im Sinne des Kraftfahrrechtes, allerdings ist es nicht zulassungsfähig. Deshalb wird…

KfzBStR 2021 Rz 405–410B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991. Grundsätzlich wird erst die Lieferung an den Endkunden einen steuerpflichtigen Tatbestand gemäß § 1 Z 4 NoVAG 1991 auslösen. Rz 409: Hat sich der Fahrzeughändler in Zweifelsfällen (z.B. bei nicht betriebsbekannten Abnehmern) durch einen geeigneten Nachweis davon versichert…

KfzBStR 2021 Rz 905–911B.6.1.3. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Von der errechneten Steuer ist der Abzugsposten in Höhe von 350 Euro abzuziehen. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. Rz 908: Wird ein unvollständiges Kraftfahrzeug (Fahrgestell) der Klasse N1 an einen Endkunden geliefert, handelt es sich zwar um ein Kraftfahrzeug im Sinne des Kraftfahrrechtes…

KfzBStR 2021 Rz 925–929B.6.1.7. Wertänderungen des Tarifs (§ 6 Abs. 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…können die bis zum 31. Dezember eines Jahres geltenden Werte weiter angewendet werden. Beispiele: 1.Ein Kraftfahrzeug wird am 10. Februar 2023 durch einen inländischen Fahrzeughändler an einen Endkunden in Österreich geliefert. Der unwiderrufliche schriftliche Kaufvertrag für diesen Erwerbsvorgang wurde am 23. Oktober 2022 abgeschlossen.…

KfzBStR 2021 Rz 130–142A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Zulassungsbescheinigung einzutragende Verwendungsbestimmung herangezogen werden. In Betracht kommende Verwendungsbestimmungen gemäß Anlage 4 Zulassungsstellenverordnung: 72: zur Verwendung im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes bestimmt 79: zur Verwendung im Bereich des Bundesheeres oder der Heeresverwaltung bestimmt Rz 140: Eine vom Endkunden unterfertigte Bestätigung, dass der begünstigte Verwendungszweck vorliegt…

KfzBStR 2021 Rz 517–526B.2.1.2.3. Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…mehr als 25 km/h bewegt zu werden. Daraus ergibt sich, dass bereits bei Lieferung eines unvollständigen Kraftfahrzeuges der Klasse N1 an einen Endkunden die Normverbrauchsabgabe zu entrichten ist (siehe Rz 400 ff). Es ist jedoch festzuhalten, dass das unvollständige Kraftfahrzeug der Klasse N1 ohne…

KfzBStR 2021 Rz 658–664B.3.4. Vorführkraftfahrzeuge und Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Vorführkraftfahrzeuge voraussetzen, dass die in Rz 429 angeführten Zeiträume nicht überschritten werden, wobei die Besitzzeit des Vorbesitzers und die des Fahrzeughändlers zusammenzuzählen sind. Bei einer späteren Lieferung an einen Endkunden wird der Tatbestand des § 1 Z 4 NoVAG 1991 erfüllt. Beispiel: Am 1. November 2021…

KfzBStR 2021 Rz 938–948B.6.1.9. Vergütung des Umsatzsteueranteils in Höhe von 16,67%
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…lit. a NoVAG 1991 aus und muss daher Normverbrauchsabgabe entrichten. Das Kraftfahrzeug wird am 20. Juli 2020 an einen inländischen Endkunden B geliefert. Der Fahrzeughändler A bezieht die geleistete Normverbrauchsabgabe als Kostenfaktor in den Kaufpreis mit ein, wodurch diese systembedingt der Umsatzsteuer unterzogen wird. Es…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Zwecks einfacherer Darstellung werden die folgenden Abkürzungen verwendet: | AV | Anlagevermögen | EK | Endkunde | FA | zuständiges Finanzamt | FH | freier Händler (kein Vertragshändler) | GF | Gebrauchtfahrzeug | GI | Generalimporteur | LU | Leasingunternehmen | LN | Leasingnehmer |…