…Abs. 2 Z 1 GebG) Rz 56: Die festen Gebühren können grundsätzlich (siehe Rz 57) durch Barzahlung, Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen entrichtet werden. Rz 57: Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein sind bei der Behörde jedenfalls zulässig…
…4 Abs. 12 EStG 1988 genannten Einlagen uU in einer gesellschaftsrechtlich nicht gedeckten Art und Weise rückgezahlt werden, ändert nichts am Vorliegen einer Einlagenrückzahlung (zB Rückzahlung des Stammkapitals unmittelbar nach der Einzahlung durch die gegründete GmbH an den Gesellschafter, VwGH 19.02.1991, 87/14…
… 9 Abs. 2 GebG. 7.1.1. Zwingende Erhöhung Rz 129: Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen entrichtet wurde, gemäß § 203 BAO mit Bescheid festgesetzt, so ist nach der…
…entsprechende unwiderrufliche Erklärung abgibt. Der Steuerpflichtige gibt eine Erklärung ab, in der er sich unwiderruflich verpflichtet, für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ab Einzahlung des aus den geleisteten Beiträgen resultierenden Anspruches zu verzichten (§ 108g Abs. 1 Z 2 EStG 1988). Außerdem dürfen keine Gewinne…
…Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaften. Das Eigenkapital der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften wird von den Mitgliedern durch die Einzahlung des im Geschäftsanteil vermerkten Betrages aufgebracht. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit: Unter einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit versteht man nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016) eingerichteten einen Verein, der die Versicherung seiner…
…Konto zur finanziellen Eingliederung, wobei die monatlichen Einzahlungen den Betrag von 1 250 US-Dollar (mit Ausnahme staatlicher Einzahlungen) nicht überschreiten dürfen und zudem Kreditinstitute im Hinblick auf dieses Konto ein vereinfachtes Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) anwenden dürfen. In einem solchen Fall…