…der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist. Die Einreihung richtet sich nach den Bestimmungen des Unionszollrechts (Zolltarifrecht). Rz 533: Der Kraftfahrzeugbegriff des KfzStG 1992 (siehe Rz 1602) wird hingegen gemäß § 9 Abs. 2 KfzStG 1992 nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften (KFG 1967) bestimmt. Informationen im Zulassungsschein oder in…
…die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Kraftfahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es ermöglichen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern [Anmerkung 2 zu Kapitel 87 der Kombinierten Nomenklatur]. Die…
…der Kombinierten Nomenklatur einzureihen wäre. Diese zolltarifarische Einreihung hat das Finanzamt vorzunehmen. Nicht bindend sind zollbehördliche Vorfragenentscheidungen betreffend Einreihungen, welche sich auf andere Kraftfahrzeuge als das zu beurteilende Kraftfahrzeug beziehen. Rz 541: Liegt im maßgeblichen Zeitpunkt kein Zollsachverhalt bzw. keine Vorfragenentscheidung einer Zollbehörde betreffend die…
… EuGH 03.12.1998, Rs C-259/97, Clees). Rz 590: Zu Position 9705 gehören Sammler-Kraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die [Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 97 der Kombinierten Nomenklatur]: a)sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen…
…Kombinierten Nomenklatur). Position 8703 lautet: Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen. Darunter fallen vor allem Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen. Die sogenannten "Klein-Lkw" unterliegen, wenn sie Kraftfahrzeuge der Position 8704 der Kombinierten…
…für das Kraftfahrzeug bereits die Normverbrauchsabgabe entrichtet wurde. Rz 442: Keine Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe entsteht bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges, das schon der Normverbrauchsabgabe unterworfen wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Position in der Kombinierten Nomenklatur bzw. die kraftfahrrechtliche Fahrzeugklasse geändert…
…ist die Einteilung ohne großen Aufwand möglich und aus den jeweiligen Fahrzeugpapieren erkennbar, wie zum Beispiel: EG/EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC - Certificate of Conformity) Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank Typenschein Einzelgenehmigungsbescheid Rz 501: Im Regelfall ist auf die jeweilige Einordnung laut den Fahrzeugpapieren abzustellen. Nur in jenen…
…eine (weitere) Ladebordwand angefügt sein, weil das Vorhandensein einer fixen Ladebordwand eine grundsätzliche Voraussetzung für die Einstufung als Lkw im Sinne der Kombinierten Nomenklatur ist. Der Umbau der Ladefläche wird nur akzeptiert, wenn dieser in der Art erfolgt, dass ein Rückbau nur unter erheblichem Aufwand…
…Kraftfahrzeuge mit maximal neun Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz), deren Innenraum ohne Umbau sowohl für die Beförderung von Personen als auch von Gütern verwendet werden kann [ErlHS zu 8703]. Der Begriff Kraftwagen ist in der Kombinierten Nomenklatur nicht definiert. Ein Kraftwagen muss jedoch jedenfalls durch einen Motor…
…strittiger Einreihung in den Zolltarif ist grundsätzlich zu beachten: Wird mit Bescheidbeschwerde die Einreihung einer Ware in den Zolltarif angefochten, so sind der Beschwerde Muster, Abbildungen oder Beschreibungen beizugeben, aus denen die für die Einreihung maßgeblichen Merkmale der Ware hervorgehen. Ferner ist nachzuweisen, dass die…
…die Entstehung der Normverbrauchsabgabepflicht unbeachtlich. Maßgeblich ist die Beschaffenheit des Kraftfahrzeuges zum Zeitpunkt der Entstehung der Normverbrauchsabgabepflicht, sohin die Einreihung zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Zulassung. Beispiel 1: Ein Privater verbringt einen Klein-Lkw der Position 8704 von Deutschland nach Österreich. Vor der Zulassung in…
…Juli 2021 in Österreich oder dem übrigen Unionsgebiet zugelassen waren und nach der Kombinierten Nomenklatur nicht der Normverbrauchsabgabe unterlagen, sind grundsätzlich nicht normverbrauchsabgabepflichtigunter den Anwendungsbereich des NoVAG 1991 gefallen, da sich die auf diese Kraftfahrzeuge für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe anzuwendende Rechtslage nach der Rechtslage…
…fallen nicht in den Anwendungsbereich des Normverbrauchsabgabegesetzes. Für Mehrzweck-Kraftfahrzeuge (Van, SUV, Pick-up, Pritschenwagen, Doppelkabinen-Kraftfahrzeuge) sowie Kombinationskraftwagen bestehen Abgrenzungskriterien zwischen den Positionen 8703 und 8704 (siehe Rz 568 bis 575). B.2.2.3.2.3. Position 8705 Rz 561: In die Position…