… 17a VfGG bzw. § 24a VwGG. Eine Gebühr nach dem GebG ist hierfür nicht mehr vorgesehen. | Eingaben an Gerichte durch dritte Personen um Akteneinsicht und Anträge zur Beglaubigung von Erkenntnissen ergehen nicht in Justizverwaltungsangelegenheiten und unterliegen daher keiner Gebühr. | Keiner Gebühr unterliegen Eingaben bzw…
…von der Entrichtung der Eingabengebühr gemäß § 24a Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 - VwGG, BGBl. Nr. 10/1985, in der jeweils geltenden Fassung, befreit. Beschwerden und Anträge einschließlich der Beilagen an den Verfassungsgerichtshof in Personalvertretungsangelegenheiten nach diesem Bundesgesetz sind von der Entrichtung der Eingabengebühr gemäß § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 - VfGG…
… 17a Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 (zB Beschwerden an den VwGH bzw. VfGH) oder Eingaben an die Verwaltungsgerichte (§ 14 TP 6 Abs. 5 Z 1 lit. b GebG, siehe Rz 447 ff) ist zur Entrichtung der Gebühr derjenige verpflichtet, in dessen Interesse die Eingabe eingebracht wird. Rz 182…
…Erhebung folgender Gebühren im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren: Eingabengebühr für Anträge an den Verfassungsgerichtshof (§ 17a Z 6 VfGG) Eingabengebühr für Revisionen und Anträge an den Verwaltungsgerichtshof (§ 24a Z 6 VwGG) Eingabengebühr für Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht oder an ein Verwaltungsgericht eines Landes (§ 1 der Verordnung BGBl…
…bei ihnen anfallenden Schriften auf die Einhaltung der Vorschriften des Gebührengesetzes zu überprüfen. Im Fall einer nicht entsprechenden Vergebührung muss die Behörde oder das Gericht, bei der oder dem die Eingabe eingebracht wurde, gemäß § 34 Abs. 1 GebG einen "Amtlichen Befund" (siehe Rz 1700 ff…
…Eingabe ist ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung der Behörde innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlasst werden soll (VwGH 16.11.1995, 94/16/0057). Rz 403: Eine gebührenpflichtige Eingabe…
…ein Schreiben, mit dem eine Vollmacht vorgelegt wird, weil das Begleitschreiben nur einen Höflichkeitsakt darstellt. 10.5.7.3. Urgenz Rz 426: Eingaben, mit denen eine Erledigung in einem anhängigen Verfahren urgiert wird, sind gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG befreit. Anders…
…Gebühr wie die Eingabe, die sie vertreten (siehe Rz 481 ff). Rz 1851: Werden im Zuge einer Anmeldung eines neuen Wohnsitzes ausländische Dokumente (insbesondere ein ausländischer Reisepass) vorgelegt, ist das Vorliegen eines amtlichen Gebrauchs zu prüfen (siehe Rz 120 ff). Rz 1852: 1. Meldebestätigung gemäß …
31. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG 31.1. Allgemeines Rz 1781: Den Bundesverwaltungsabgaben nach §§ 78 ff AVG iVm BVwAbgV unterliegen Verleihungen von Berechtigungen oder sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten…
…Euro an, da die Voraussetzung der "Minderjährigkeit" gemäß § 14 TP 6 Abs. 3 lit. b GebG nicht vorliegt. Zur Höhe der Erledigungsgebühr siehe Rz 302. 10.5.11. Gebührenschuld und Gebührenschuldner 10.5.11.1. Gebührenschuld Rz 444: Die Gebührenschuld entsteht bei Eingaben, Beilagen und…
…der Gemeinschaft bewegen und begünstigte Drittstaatsangehörige iSd § 2 Abs. 4 Z 11 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 (FPG) nach § 14 TP 8 Abs. 2 Z 2 GebG die Einbringung eines Antrages auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß Abs. 1 und 1a, wenn dieser der Wahrung kultureller, außenpolitischer, entwicklungspolitischer…
…14 Abs. 3 | Befreiung für Bestätigungen über die Antragstellung gemäß Artikel 18 Abs. 1 lit. b des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Austrittsabkommen) und Strafregisterbescheinigungen, die aufgrund einer gebührenbefreiten Eingabe gemäß §…
…vgl. VfGH 15.10.1962, B297/61; VwGH 2.2.1967, 1040/66) Rz 421: Kein Privatinteresse ist zB anzunehmen bei: Eingaben nach § 86 StVO 1960 (Versammlungen unter freiem Himmel), weil diese der Straßenpolizei die Möglichkeit gibt, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen (VfGH 21.3.1979…
…Lenkberechtigung | 60,50 Euro | 21,80 Euro | Z 4 | auf Grund der Verlängerung einer befristeten Lenkberechtigung, ausgenommen solche gemäß § 17a Abs. 2 FSG | 49,50 Euro | 19,60 Euro | Z 5 | auf Grund der Ausdehnung der Lenkberechtigung…
8.1.2. Begünstigung für die Verwendung der Funktion E-ID (§ 11 Abs. 3 GebG) Rz 143: Für Eingaben und Beilagen, die auf elektronischem Weg unter Inanspruchnahme der Funktion Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID; §§ 4 ff E-GovG) eingebracht werden, ermäßigen sich die in den Tarifposten…
…Club die Zuständigkeit für die Durchführung von Verwaltungsverfahren einschließlich der Entscheidungsbefugnis für die Ausstellung von Scheinen gemäß § 1 Abs. 1 ÖAeC-Zuständigkeitsverordnung erteilt. Der Österreichische Aero Club ist daher in diesen Angelegenheiten funktionelles Organ. Rz 415: Eingaben an die Oesterreichische Nationalbank in Devisensachen sind gebührenpflichtig…
…Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels "Artikel 50 EUV". 10.7.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge Rz 511: Erfolgt die Ausfolgung eines Aufenthaltstitels gemäß Abs. 4, einer Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts gemäß Abs. 4a oder einer Schrift gemäß Abs. 4c durch eine Behörde eines Landes…
…Juli 2021 und der motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 1. Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines Behindertenpasses gemäß §§ 40 ff BBG mit folgender Eintragung nachgewiesen werden: Feststellung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit Feststellung der Unzumutbarkeit der…
…12 Abs. 5 und 6 GebG Befreiungen von § 14 Tarifpost 2 (amtliche Ausfertigungen), Tarifpost 6 (Eingaben) und Tarifpost 14 (Zeugnisse) GebG sowie von den Verwaltungsabgaben des Bundes vor. 10.11.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 594: Für die Antragsgebühren des § 14 Tarifpost 12 Abs. 1…
…1 BAO). Das bedeutet, dass sie mit einer eigenhändigen Unterschrift des Einschreiters versehen sein müssen. Von der Unterschrift des Einschreiters gemäß § 85 Abs. 2 BAO als Formalerfordernis für die Qualifikation als mangelfreies Anbringen sind gegebenenfalls zusätzlich materiellrechtlich erforderliche Unterschriften zu unterscheiden (siehe dazu unten, Pkt…