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KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…dem (liefernden) Unternehmer auszuhändigen ist.Es sind folgende Schritte zu setzen: 1.Das ausgefüllte Antragsformular U 45 muss durch die Vertretungsbehörde beglaubigt werden. 2.Das beglaubigte Formular ist dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten vorzulegen, welches prüft, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Fällen, in denen der Antragsteller ein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG 1994 ist, ist das Finanzamt zuständig, welches auch für die Erhebung der Umsatzsteuer des Vergütungsberechtigten zuständig ist. In allen anderen Fällen liegt die Zuständigkeit beim Finanzamt Österreich. Randzahlen 1277 bis 1299: derzeit frei

VPR 2021 Rz 79–851.3. Konzerninterner Leistungsverkehr
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Warenlieferungen 1.3.1.1. Produktionsgesellschaften Rz 79: Bei der Prüfung, ob die von einer Produktionsgesellschaft für konzerninterne Warenlieferungen in Rechnung gestellten Verrechnungspreise dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, ist im Rahmen der Funktionsanalyse festzustellen, ob die Produktion nach der Grundform einer Eigenproduktion oder nach jener eines Lohnfertigers…

KfzBStR 2021 Rz 1320–1325B.14. Verweisungen (§ 14 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…15.1. Inkrafttreten (Allgemeines) Rz 1321: Das NoVAG 1991 ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 1991 anzuwenden. B.15.2. Umsatzsteuer von 32% Rz 1322: Für Kraftfahrzeuge, die auf Grund einer Lieferung oder einer Einfuhr einem Umsatzsteuersatz von 32% unterzogen worden sind, ohne dass…

KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Beispiel: Das zu beurteilende Kraftfahrzeug war Gegenstand einer Einfuhr nach Frankreich. Die Einfuhrpapiere enthalten eine von der Zollbehörde akzeptierte Einreihung mit dem KN-Code 8704. Das Kraftfahrzeug wurde unverändert nach Österreich verbracht und wird als Lkw zugelassen. Diese zollrechtliche Einreihung ist für die normverbrauchsabgaberechtliche Einreihung…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…wenn der Diplomat das Kraftfahrzeug weder aus einem Drittland noch aus dem übrigen Unionsgebiet einführt, sondern im Inland erwirbt. Rz 366: Voraussetzungen Bei Import eines Kraftfahrzeuges aus einem Drittland ist Voraussetzung der Steuerbefreiung die Vorlage einer vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ausgestellten Bescheinigung…

VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…die anfallen würde, wenn der Verrechnungspreis für den Reisebus auf den Buchwert vermindert würde. Rz 324: Eine Wirtschaftsgutüberführung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn das Wirtschaftsgut wirtschaftlich der Betriebsstätte zuzuordnen ist (EStR 2000 Rz 2508). Eine Kapitalbeteiligung kann daher nur dann in die ausländische…

KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Zum Begriff des neuen Kraftfahrzeuges siehe Rz 419. B.1.2.2.1. Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Kraftfahrzeuge durch Unternehmer Rz 415: Bei Unternehmern gilt der Erwerb neuer Kraftfahrzeuge jedenfalls als für das Unternehmen ausgeführt (vgl. UStR 2000 Rz 3658). Rz 416: Unabhängig von der Erwerbsschwelle…

VPR 2021 Rz 140–1481.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…der Forschungs- und Entwicklungsarbeit entwickelt die X-GmbH auf Auftragsforschungsbasis ein Arzneimittel, das erfolgreich mit hohen Gewinnen vermarktet wird. Die Y-AG (verbundenes Unternehmen) vereinnahmt sämtlichen Residualgewinn für die Vermarktung des Arzneimittels. Die X-GmbH wurde vor der Vermarktung des Arzneimittels auf Basis der Forschungs…

VPR 2021 Rz 310–3172.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…des Fremdvergleichsgrundsatzes das Betriebsstättenergebnis zu ermitteln. Dafür sind der Betriebsstätte Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte werden hingegen nur sehr eingeschränkt anerkannt und führen daher nur vereinzelt zu Erträgen oder Aufwendungen der einzelnen Unternehmensteile (Rz…

KfzBStR 2021 Rz 256–263A.3.6.2.2.2. Eigenimport
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…in denen ein Unternehmen ein Kraftfahrzeug einem Arbeitnehmer (Menschen mit Behinderung) zur Verfügung stellt, kann die Befreiung nach § 3 Z 5 NoVAG 1991 nicht zum Tragen kommen, da es sich um eine persönliche Steuerbefreiung handelt und das Unternehmen selbst die Voraussetzungen für die Befreiung nicht…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…für das Risikomanagement des Entwicklungsprojekts (siehe dazu auch AOA Report 2008 Z I/116). Die entwickelten Rezepturen stehen somit im fiktiven wirtschaftlichen Miteigentum beider Unternehmensteile. Diese Zuordnung des immateriellen Werts hat in weiterer Folge eine Auswirkung auf die Gewinnzuordnung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte: beiden Unternehmensteilen…

KfzBStR 2021 Rz 400–404B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…das nachhaltig, selbstständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Nicht erforderlich ist die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr oder die Handlungsfähigkeit: Auch Personen, die nur durch einen Vertreter tätig werden, können Unternehmer sein (VwGH 27.5.1998…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Mittelwert als gemeiner Wert die Normverbrauchsabgabe-Bemessungsgrundlage. Dem Abgabepflichtigen steht es jedoch in diesen Fällen frei, den Grund für eine Abweichung bzw. das Vorliegen eines geringeren gemeinen Wertes konkret nachzuweisen, sodass der niedrigere Kaufpreis als Bemessungsgrundlage herangezogen werden kann. (Bei einem Erwerb bei einem befugten…

VPR 2021 Rz 172–1751.3.5.3. Ein- und Austritt
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…vorangegangenen Tätigkeiten erworben worden sind, handeln. Das bedeutet, dass auch Zahlungen für fehlgeschlagene Forschung in Betracht kommen können. Dies ist dann der Fall, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter für die damit verbundenen Erkenntniszuwächse ein Entgelt gefordert bzw. entrichtet hätte. Bringt der Eintretende einen annähernd…

VPR 2021 Rz 2782.1.4. Befreiung für vorbereitende oder Hilfstätigkeiten
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…GmbH nicht als Kerntätigkeit derselben zu qualifizieren ist, könnte zwar grundsätzlich der Art nach als Hilfstätigkeit eingestuft werden. Da jedoch der Einkauf auch für andere Konzerngesellschaften und nicht ausschließlich "für das Unternehmen" (hier die B-GmbH) übernommen wird, kann die Befreiung gemäß Art. 5 Abs…

VPR 2021 Rz 365–3672.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…5 Abs. 3 DBA - eine Betriebsstätte im Baustellenstaat begründet, die dem Baustellenstaat das Besteuerungsrecht für die aus dieser Betriebsstättentätigkeit erzielten Gewinne zuteilt. Wird die Bauplanung und die Zulieferung von Anlagenbauteilen von einer anderen konzernzugehörigen österreichischen Kapitalgesellschaft (B-GmbH) wahrgenommen, die diese Arbeiten in Österreich ausführt…

VPR 2021 Rz 339–3422.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen den Unternehmensteilen sachgerecht und ohne Gewinnaufschlag…