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6 Treffer425 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Der Zollsachverhalt (Einfuhr) ist zeitlich so nahe am Normverbrauchsabgabe-Sachverhalt (erstmalige Zulassung), dass betreffend die Beschaffenheit des einzureihenden Kraftfahrzeuges keine Unterschiede zwischen Zollsachverhalt und Normverbrauchsabgabe-Sachverhalt vorliegen. Rz 538: Zwischen dem Zeitpunkt des von den Zollbehörden bereits beurteilten Zollsachverhaltes und jenem des relevanten von der…

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…| Vorlage des Formulars U100 | Zulassung unmittelbar befreit | Fahrzeugerwerb sowie Einfuhr Drittland (Z 3) | Z 2 bzw. lit. b | | Völkerrechtlich privilegierte Personen und Einrichtungen (siehe Rz 351) | - Steuerbefreiung von der Einfuhrumsatzsteuer - Vorlage des Formulars ZBefr1 und des Grundlagenbescheides |…

KfzBStR 2021 Rz 1320–1325B.14. Verweisungen (§ 14 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…von 32% Rz 1322: Für Kraftfahrzeuge, die auf Grund einer Lieferung oder einer Einfuhr einem Umsatzsteuersatz von 32% unterzogen worden sind, ohne dass der Empfänger der Lieferung oder der Importeur einen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen konnte, ist die erstmalige Zulassung zum Verkehr im Inland nicht…

BMF-420100/0024-III/6/2016Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Annahme von fremden Währungen und die Abwicklung unbarer und scheckfreier Zahlungen durch die Zollämter (Zollentrichtungsverordnung 2016 – Zollentrichtungskurse)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-420100/0024-III/6/201628.04.2016

…1) Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Kosten und andere Geldleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 ZollR-DG sowie für alle diese Abgaben durch Erlag eines Geldbetrages zu leistende Sicherheiten (Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Befreiung von der Normverbrauchsabgabe in § 3 Abs. 4 Z 2 bzw. § 3 Z 4 lit. b NoVAG 1991 bezieht sich nicht nur auf den Fall, dass das konkret zu beurteilende Kraftfahrzeug durch den Steuerpflichtigen tatsächlich eingeführt wird, sondern darauf, dass bei einer allfälligen Einfuhr des…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…beanspruchen. B.12.11. (Wieder-)Einfuhr Rz 1275: Werden Kraftfahrzeuge, für welche eine Vergütung der Normverbrauchsabgabe nach § 12a NoVAG 1991 vorgenommen wurde, nach Österreich (rück-)verbracht und (neuerlich) zum Verkehr im Inland zugelassen, wird Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe nach § 1 Z 3 NoVAG 1991…