…Der Zollsachverhalt (Einfuhr) ist zeitlich so nahe am Normverbrauchsabgabe-Sachverhalt (erstmalige Zulassung), dass betreffend die Beschaffenheit des einzureihenden Kraftfahrzeuges keine Unterschiede zwischen Zollsachverhalt und Normverbrauchsabgabe-Sachverhalt vorliegen. Rz 538: Zwischen dem Zeitpunkt des von den Zollbehörden bereits beurteilten Zollsachverhaltes und jenem des relevanten von der…
…| Vorlage des Formulars U100 | Zulassung unmittelbar befreit | Fahrzeugerwerb sowie Einfuhr Drittland (Z 3) | Z 2 bzw. lit. b | | Völkerrechtlich privilegierte Personen und Einrichtungen (siehe Rz 351) | - Steuerbefreiung von der Einfuhrumsatzsteuer - Vorlage des Formulars ZBefr1 und des Grundlagenbescheides |…
…von 32% Rz 1322: Für Kraftfahrzeuge, die auf Grund einer Lieferung oder einer Einfuhr einem Umsatzsteuersatz von 32% unterzogen worden sind, ohne dass der Empfänger der Lieferung oder der Importeur einen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen konnte, ist die erstmalige Zulassung zum Verkehr im Inland nicht…
…1) Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Kosten und andere Geldleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 ZollR-DG sowie für alle diese Abgaben durch Erlag eines Geldbetrages zu leistende Sicherheiten (Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union…
…Befreiung von der Normverbrauchsabgabe in § 3 Abs. 4 Z 2 bzw. § 3 Z 4 lit. b NoVAG 1991 bezieht sich nicht nur auf den Fall, dass das konkret zu beurteilende Kraftfahrzeug durch den Steuerpflichtigen tatsächlich eingeführt wird, sondern darauf, dass bei einer allfälligen Einfuhr des…
…beanspruchen. B.12.11. (Wieder-)Einfuhr Rz 1275: Werden Kraftfahrzeuge, für welche eine Vergütung der Normverbrauchsabgabe nach § 12a NoVAG 1991 vorgenommen wurde, nach Österreich (rück-)verbracht und (neuerlich) zum Verkehr im Inland zugelassen, wird Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe nach § 1 Z 3 NoVAG 1991…