…Allerdings gehört nicht jeder Vertrag, der anlässlich der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft geschlossen wird oder dessen Wirksamkeit vom Zustandekommen der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft abhängt, zu den Ehepakten. Ein Ehepakt liegt vielmehr nur dann vor, wenn durch die getroffene Vereinbarung die sich aus der Ehe…
…die Gebührenbemessungsgrundlage. Sie werden als unbedingte bzw. sofort fällige Leistungen und Lasten behandelt. Beispiel: Leistungen aus einem Vergleich, der bei aufrechter Ehe zwischen den Ehegatten für den Fall der Scheidung abgeschlossen wird, sind sofort in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, weil bedingte Leistungen und Lasten gemäß § 26…
…Bemessungsgrundlage ist der Wert des Vermögens (Aktiva minus Passiva, siehe Rz 1254 f) des Annehmenden oder bei Adoption durch Ehegatten oder eingetragenen Partner der beiden Annehmenden. Rz 1252: Beträgt der Wert des Vermögens des Annehmenden nicht mehr als 22.000 Euro, fällt keine Gebühr an…
…oder mit seinen minderjährigen Kindern lebenden Hauptberechtigten, der einen eigenen Haushalt führt. Die für Ehegatten maßgebenden Bestimmungen sind auf eingetragene Partner sowie in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen auch auf Lebensgefährten sinngemäß anzuwenden. Aus der Farbe der Legitimationskarte lässt sich nicht sicher ableiten, dass der Inhaberin bzw…
…Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld, auch wenn die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen das wirtschaftliche Ergebnis eintreten bzw. bestehen lassen…
…die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben) oder eigenen unehelichen Kindern an Kindes statt ist von der Gebühr befreit. Rz 1261: Unter einem Stiefkind ist das Kind (leibliches Kind oder Wahlkind) eines Ehegatten mit einer Person zu verstehen, das nicht aus der Ehe mit dieser…
…sein sollen, lässt den Vergleichscharakter eines Rechtsgeschäftes erkennen. Dazu zählen zB: noch vor der Eheschließung (auch während der Ehe) zB in Ehepakten getroffene Vereinbarungen über die Regelung der Vermögens- und Unterhaltsverhältnisse im Falle der Auflösung der Ehe (VwGH 18.12.1995, 95/16/0135; VwGH…