B.12.4. Durchführung der Vergütung der Normverbrauchsabgabe Rz 1209: Das Recht auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe nach § 12 NoVAG 1991 hat zur Voraussetzung, dass dem Vergütungsanspruch unmittelbar ein normverbrauchsabgabepflichtiger Vorgang vorangegangen ist. Beispiel: Ein Taxiunternehmer kauft von einem Privaten ein Kraftfahrzeug, für das dieser seinerzeit…
Aufgrund des § 50 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 659/1994, des § 5 Abs. 5 und des § 20 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, des § 5 Abs. 6 des Versicherungssteuergesetzes 1953, BGBl. Nr. 133/1953, sowie des § 3 Abs. 3 des Feuerschutzsteuergesetzes 1952…
1.3.4.4. Hard-to-value intangibles Rz 154: Die OECD stellt es den Staaten frei, die Regelungen für schwer zu bewertende immaterielle Werte ("hard-to-value intangibles", im Folgenden: HTVI) einzuführen (Z 6.188 OECD-VPL). Österreich folgt der Empfehlung der OECD und…
Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 163/2015, wird verordnet: I. Die Zollentrichtungsverordnung 2002, GZ 14 0210…
3.2.4.2. Einzelfragen zum Inhalt des Master File 3.2.4.2.1. Beschreibung der Geschäftstätigkeit Rz 484: Gemäß § 1 Abs. 2 VPDG-DV ist durch die Informationen des Master File die multinationale Unternehmensgruppe als Ganzes darzustellen. Dies gilt auch für die Beschreibung…
3.2.4.3. Einzelfragen zum Inhalt des Local File 3.2.4.3.1. Dokumentation der wesentlichen unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfälle Rz 487: Rein innerstaatliche gruppeninterne Transaktionen (§ 7 Abs. 1 Z 2 iVm § 9 VPDG-DV) sind im Local File in der Regel nicht zu dokumentieren…
Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 Z 3 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes - ZollR-DG, BGBl. Nr. 659/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2023, wird verordnet: Die Zollentrichtungsverordnung 2016, GZ…
4. Anhang Das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, BGBl. I Nr. 9/2010, und die Verordnung zum Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, BGBl. II Nr. 165/2010, sind mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft getreten. Die nachstehende Tabelle bietet einen Überblick über jene Bestimmungen des AVOG 2010 und der…
… Hat die die Funktionen und Risiken sowie die Vermögenswerte übernehmende Gesellschaft überhaupt die entsprechende Kapital- und Personalausstattung, um diese Geschäfte auch tatsächlich durchführen zu können? Übt die funktionsreduzierte Gesellschaft nach der Umstrukturierung immer noch wesentliche Funktionen im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten als Dienstleistung für verbundene…
15. Zweifelsfragen Rz 97: Die Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB), die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) und Wohnbaubanken im Sinne des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus, BGBl. Nr. 253/1993 idF BGBl. I Nr. 162/2001 sind ungeachtet ihrer…
…Antrag ab dem 1. Dezember 2023 gestellt, gelten die in Rz 536 dargestellten Beträge (Beachte: Das ursprüngliche Datum des 1. Juli 2023 wurde mit § 14a Passgesetz-Durchführungsverordnung iVm § 14 Tarifpost 9 Abs. 5 Z 3 GebG auf den 1. Dezember 2023 verschoben). Für frühere Zeiträume…
31.1.10. Befreiungen 31.1.10.1. Befreiungen im AVG Rz 1813: Von den Bundesverwaltungsabgaben sind gemäß § 78a AVG befreit: Die Erteilung von Rechtsbelehrungen und die Erstellung von Kopien oder Ausdrucken von Akten oder Aktenteilen; die Bestimmung der Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen und nichtamtlichen…
…30 Zeugnisgebühr (vgl. § 14 TP 14 GebG) Meldebestätigung aus dem ZMR: € 3,00 Verwaltungsabgabe (vgl. § 15 Abs. 3 Meldegesetz-Durchführungsverordnung, der Vorrang vor TP 17 lit. b BVwAbgV hat) € 14,30 Zeugnisgebühr (vgl. § 14 TP 14 GebG) Kein gebührenpflichtiges Zeugnis, sondern eine gebührenfreie…
2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…
…Rz 427: Aufgrund des Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes (VPDG, BGBl. I Nr. 77/2016 idF BGBl. I Nr. 117/2016) und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung (VPDG-DV, BGBl. II Nr. 419/2016) ergeben sich für multinationale Unternehmensgruppen im Sinne von § 2 Z 1 VPDG, die gewisse Schwellenwerte übersteigen…
…eine Steuerhinterziehung sicherstellt. So kann der Pensionsfonds als nicht meldendes Finanzinstitut qualifiziert werden (vgl. Sec. VIII Rz 51 CRS-Kommentar). Mit der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Gemeinsamenr Meldestandard-Gesetzes (GMSG-DV) vom 21. Dezember 2015 (BGBl. II Nr. 439/2015 idF…
…dabei frei, die Bestimmungen für meldepflichtige Konten auf einzelne Konten oder alle aufgrund der GMSG-DV ausgenommenen Konten anzuwenden. Von dieser Ermächtigung wurde im Rahmen der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Gemeinsamen Meldestandard-Gesetzes (GMSG-DV) vom 21. Dezember 2015 (BGBl. II…
3.2.4. Master- und Local File 3.2.4.1. Allgemeines Rz 476: Das Master File (Stammdokumentation) soll einen Überblick über die Tätigkeit der multinationalen Unternehmensgruppe geben, einschließlich der Art ihrer globalen Geschäftstätigkeiten, ihrer Verrechnungspreispolitik insgesamt sowie der globalen Verteilung ihrer Einkünfte und ihrer…
A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer Rz 130: Von der Normverbrauchsabgabe (§ 3 Abs. 2 Z 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021), der motorbezogenen Versicherungssteuer (§ 4 Abs. 3 Z 1 VersStG 1953) sowie der Kraftfahrzeugsteuer (§ 2 Abs. 1 Z 1 KfzStG…
…vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ausgestellten Bescheinigung (Formular U100) beim zuständigen Finanzamt (siehe Rz 363 ff). Die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit ist nach § 6 Abs. 4 Z 5 UStG 1994 im Zusammenhang mit §§ 89 bis 93 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, zu beurteilen…